232/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Massengrab in der Flachgasse in Wien
In der Beantwortung 3874/AB, XXI.GP der Anfrage 3906/J, XXI.
GP zu den
Skelettfunden in 1140 Wien, Flachgasse 7, wurde dargestellt, dass die
aufgefundenen Knochen in keinem Zusammenhang zu vermuteten
Kriegsverbrechen stünden. In Beantwortung weiterer Anfragen (3907/J, 3908 J) zu
der Thematik, die sich an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
sowie an den Bundesminister für Justiz richteten, wurde dargelegt, dass die
Knochenfunde „Reste eines aufgelassenen und umgelagerten Friedhofes" des
18./19.Jahrhundert" sein sollen und dass an den Skeletten keine
Verletzungen, die
todesursächlich gewesen sein könnten, festzustellen gewesen wären.
Die fest gestellten Verletzungen an den Schädeln sollen „keine
charakteristischen
Merkmale von Schussdefekten am Knochen" sein und werden mit
„nachträglichen
Manipulationen" an den Skelettteilen erklärt.
Darüber hinaus wurde in allen Anfragebeantwortungen von C
14-Untersuchungen
der Knochen berichtet, deren Ergebnisse jedoch erstaunlich differieren: So soll
die
Liegezeit der Knochen zwischen „mehr als 100 Jahre" (3874/AB), „mindestens
100
Jahre" (3897/AB) bzw. „zwischen 270 Jahre und etwa 500 Jahre"
(3900/AB)
betragen. Abgesehen davon, dass sich die Darstellung, die Knochen seien einer C
14-Analyse unterzogen worden, rasch als Irrtum heraus gestellt hat, sind zu dem
Massengrab zahlreiche widersprüchliche Angaben auffallend.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wurde der
Fundort der Skelette lediglich mittels einer „Sondage"
im Ausmaß von 90 Zentimeter mal 70 Zentimeter untersucht, die zweifellos
keine schlüssigen Aussagen über das Ausmaß und die Herkunft des
Massengrabes ermöglichen konnten?
2. Wurden nach den
Erhebungen am 24.oder 25. 11.1997 am Tatort Beamte
der Tatortgruppe II der Bundespolizeidirektion Wien sowie ein Mitarbeiter
der Wiener Stadtarchäologie (Univ.Prof. Dr.
Kletter, Neurochirurg,
Universität Wien) tätig?
3. Sind zu den
Verletzungen an den Schädelskeletten folgende Feststellungen
aktenkundig: „...nicht artifizielle
Beschädigung sondern wahrscheinlich ...
Einschuß aus kurzer
Entfernung" (Neurochirurg Prof. Kletter) bzw.
„Schußwirkung mit Einschuß über der
Nasenwurzel mit Austritt des
Geschoßes okzipital" (Tatortgruppe ll)?
4. Sind die
Beamten einer Tatortgruppe dazu ausgebildet „nachträgliche
Manipulationen" an Schädelskeletten von Spuren eines
Kopfdurchschusses
unterscheiden zu können?
5. Wurden, wie
schriftlich festgehalten, an insgesamt vier Kalotten derartige
„gleichartige Beschädigungen" festgestellt?
6. Liegt eine
Tatortmappe der Tatortgruppe zu den Erhebungen vor? Wenn ja,
mit welchen Ergebnissen? Bitte um des Volltextes der Aktenlage.
7. Liegen Tatortfotos
jener Schädelskelette vor, an denen Beamte der
Tatortgruppe Einschüsse festgestellt haben? Bitte um
Übermittlung dieser
Fotos in Kopie.
8. Welche Knochen wurden
auf Grund der Annahme, es könnte ein NS-
Verbrechen vorliegen, zur Untersuchung einem Experten aus Israel
übergeben?
9. Weshalb wurde nicht
eine jener Schädelkalotten zur Untersuchung durch
israelische Fachleute übergeben, an denen Beamte der Tatortgruppe II der
Wiener Polizei Spuren von Durchschüssen festgestellt haben?
10. Wer hat die Knochen ausgewählt
und übergeben?
11. Von welchem aufgelassenen oder
umgelagerten Friedhof können die
Knochen stammen
12. Wo werden sämtliche Skelettteile
nun aufbewahrt und was wird mit ihnen
weiter geschehen ?