2345/J XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend

Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen

Der oberösterreichische Landtag hat am 06. Mai 2004 eine Resolution betreffend einer
Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen mit folgendem Inhalt
antragsgemäß beschlossen:

„Die oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
dafür   einzusetzen,   dass  für   InternatsschülerInnen   das   derzeit   geltende   System   der
Fahrtenbeihilfe durch die allgemeine Regelung der SchülerInnenfreifahrt ersetzt wird.
Begründung:

Vom allgemeinen Grundsatz der SchülerInnenfreifahrt in öffentlichen Transportmitteln sind
jene ausgenommen, die ihren Schulweg nicht täglich, aber dennoch in regelmäßigen
Abständen bestreiten. Dies trifft vor allem aber auf Interantsschülerlnnen und damit
hauptsächlich auf BerufsschülerInnen zu.

Für sie wurde im Jahre 2002 ersatzweise die sogenannte Fahrtenbeihilfe eingeführt, die einen
finanziellen Zuschuss zu den Fahrtkosten in Form einer Monatspauschale gewährt. Diese
alternative Form der Unterstützung wird den Anforderungen der InternatsschülerInnen
jedoch nicht ausreichend gerecht, weil sie im Regelfall nur zwischen 40 und 70 Prozent der
Fahrtkosten abdeckt. Die Regelung der SchülerInnenfreifahrt, bei der durch die Bezahlung
eines halbjährlichen Selbstbehaltes von 19,60 Euro der SchülerInnen keine weiteren Kosten
für den täglichen Schulweg entstehen, wäre für die Internatsschüler wesentlich günstiger. Die
unterzeichneten Abgeordneten sind der Ansicht, dass zur Beseitigung der Benachteiligung der
InternatsschülerInnen eine Gleichstellung geboten scheint und daher umgehend
entsprechende gesetzliche Änderungen bei der SchülerInnenfreifahrt anzustreben sind."

Am 01. Juni 2004 wurde gegenständliche Resolution an den Bundeskanzler mit dem Ersuchen
für die Umsetzung dieser Maßnahmen einzutreten weitergeleitet.

Der Bundeskanzler lehnte in einer Stellungnahme vom 01. September 2004 an den
Landeshauptmann von Oberösterreich das gegenständliche Anliegen auf Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz mit folgender Begründung ab:

„Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat vor Einführung der
Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge auch eingehend die Realisierbarkeit eines
Sachleistungsmodells nach dem Muster der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten geprüft.
Hierbei wurde auch die Wirtschaftskammer Österreich beigezogen, um auch die
diesbezüglichen Möglichkeiten seitens der Verkehrsunternehmer auszuloten.

Als Ergebnis dieser Prüfung lässt sich zusammenfassend feststellen, dass es angesichts der
für den Personenkreis nicht berechenbaren und nicht vorhersehbaren Regelmäßigkeit
undurchführbar erscheint, einen Fahrausweis (Zeitkarte für an verschiedenen Wochentagen


abwechselnd anfallende Fahrten) auszustellen. Aus diesem Grund ist es auch den
Verkehrsteilnehmern nicht möglich, eine Abrechnung nach dem Muster der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten durchzuführen. Für die Familienheimfahrten können Internatsschüler
und auswärts in Ausbildung stehende Lehrlinge aber nach Auskunft der Wirtschaftskammer
schon bisher bundesweit bei fast allen Verkehrsunternehmen gegen Nachweis der
entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen (Schülerausweis, Lehrlingsausweis) ermäßigte
Einzelfahrscheine lösen.

Aufgrund dieser Sachlage wurde daher die Heimfahrbeihilfe für Schüler und Lehrlinge in
Form von gestaffelten Pauschalbeträgen mit September 2002 eingeführt und diese wird, wie
laufend steigenden Antragszahlen belegen, in immer stärkerem Ausmaß in Anspruch
genommen."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.  Warum wurde bei dieser sozialpolitischen Frage nur die Wirtschaftskammer zu Rate
gezogen?

2.              Oder wurden auch andere Institutionen zur Rate gezogen?

3.              Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

4.              Wurden Landeschulrätlnnen, SchuldirektorInnen, Schülerverterlnnen in diese
Angelegenheit miteinbezogen bzw. wurde mit ihnen darüber gesprochen oder
verhandelt?

5.              Wenn nein, warum nicht?

6.              Sind Sie der Meinung, dass gegenständliches Anliegen nur daran scheitert, dass es
angesichts der für den Personenkreis nicht berechenbaren und nicht vorhersehbaren
Regelmäßigkeit undurchführbar erscheint, einen Fahrausweis auszustellen?

7.              Wenn ja, warum wird dann nicht versucht, ein Reglement auszuarbeiten, dass das
Ausstellen der Fahrausweise auch unter diesen Umständen möglich ist?

8.              Wie viele InternatsschülerInnen nahmen in den Jahren 2000 bis 2004 bundesweit
Ermäßigungen in Anspruch?