2345/J XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend
Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen
Der oberösterreichische
Landtag hat am 06. Mai 2004 eine Resolution betreffend einer
Ausweitung der
SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen mit folgendem Inhalt
antragsgemäß beschlossen:
„Die oberösterreichische Landesregierung wird
aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
dafür
einzusetzen,
dass für InternatsschülerInnen das derzeit
geltende System der
Fahrtenbeihilfe
durch die allgemeine Regelung der SchülerInnenfreifahrt ersetzt wird.
Begründung:
Vom allgemeinen
Grundsatz der SchülerInnenfreifahrt in öffentlichen Transportmitteln sind
jene ausgenommen, die ihren Schulweg nicht täglich, aber dennoch in
regelmäßigen
Abständen bestreiten. Dies trifft vor allem aber auf
Interantsschülerlnnen und damit
hauptsächlich
auf BerufsschülerInnen zu.
Für sie wurde im
Jahre 2002 ersatzweise die sogenannte Fahrtenbeihilfe eingeführt, die einen
finanziellen
Zuschuss zu den Fahrtkosten in Form einer Monatspauschale gewährt. Diese
alternative Form der Unterstützung wird den
Anforderungen der InternatsschülerInnen
jedoch nicht ausreichend gerecht, weil sie im Regelfall nur zwischen 40
und 70 Prozent der
Fahrtkosten abdeckt. Die Regelung der
SchülerInnenfreifahrt, bei der durch die Bezahlung
eines halbjährlichen Selbstbehaltes von 19,60 Euro der SchülerInnen keine
weiteren Kosten
für den täglichen Schulweg
entstehen, wäre für die Internatsschüler wesentlich günstiger. Die
unterzeichneten Abgeordneten sind der Ansicht, dass zur Beseitigung der
Benachteiligung der
InternatsschülerInnen eine
Gleichstellung geboten scheint und daher umgehend
entsprechende gesetzliche Änderungen bei der SchülerInnenfreifahrt
anzustreben sind."
Am 01. Juni 2004
wurde gegenständliche Resolution an den Bundeskanzler mit dem Ersuchen
für die Umsetzung
dieser Maßnahmen einzutreten weitergeleitet.
Der Bundeskanzler
lehnte in einer Stellungnahme vom 01. September 2004 an den
Landeshauptmann von
Oberösterreich das gegenständliche Anliegen auf Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministers für
soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz mit folgender
Begründung ab:
„Das
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat vor Einführung
der
Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge auch eingehend die Realisierbarkeit
eines
Sachleistungsmodells nach dem Muster der Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten geprüft.
Hierbei wurde auch die Wirtschaftskammer Österreich beigezogen, um auch
die
diesbezüglichen
Möglichkeiten seitens der Verkehrsunternehmer auszuloten.
Als Ergebnis dieser
Prüfung lässt sich zusammenfassend feststellen, dass es angesichts der
für den Personenkreis nicht berechenbaren und nicht vorhersehbaren
Regelmäßigkeit
undurchführbar erscheint, einen Fahrausweis (Zeitkarte für an verschiedenen
Wochentagen
abwechselnd
anfallende Fahrten) auszustellen. Aus diesem Grund ist es auch den
Verkehrsteilnehmern nicht möglich, eine Abrechnung nach dem Muster der
Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten durchzuführen. Für die Familienheimfahrten können
Internatsschüler
und auswärts
in Ausbildung stehende Lehrlinge aber nach Auskunft der Wirtschaftskammer
schon bisher bundesweit bei fast allen
Verkehrsunternehmen gegen Nachweis der
entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen (Schülerausweis,
Lehrlingsausweis) ermäßigte
Einzelfahrscheine lösen.
Aufgrund dieser
Sachlage wurde daher die Heimfahrbeihilfe für Schüler und Lehrlinge in
Form von
gestaffelten Pauschalbeträgen mit September 2002 eingeführt und diese wird, wie
laufend steigenden Antragszahlen belegen, in
immer stärkerem Ausmaß in Anspruch
genommen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Warum wurde bei dieser sozialpolitischen Frage nur die
Wirtschaftskammer zu Rate
gezogen?
2.
Oder
wurden auch andere Institutionen zur Rate gezogen?
3.
Wenn
ja, welche, wenn nein, warum nicht?
4.
Wurden Landeschulrätlnnen, SchuldirektorInnen, Schülerverterlnnen
in diese
Angelegenheit miteinbezogen bzw. wurde mit ihnen darüber gesprochen oder
verhandelt?
5.
Wenn
nein, warum nicht?
6.
Sind Sie der Meinung, dass gegenständliches Anliegen nur
daran scheitert, dass es
angesichts der für den Personenkreis nicht berechenbaren und nicht
vorhersehbaren
Regelmäßigkeit
undurchführbar erscheint, einen Fahrausweis auszustellen?
7.
Wenn ja, warum wird dann nicht versucht, ein Reglement
auszuarbeiten, dass das
Ausstellen der
Fahrausweise auch unter diesen Umständen möglich ist?
8.
Wie viele InternatsschülerInnen nahmen in den Jahren
2000 bis 2004 bundesweit
Ermäßigungen in
Anspruch?