2351/J XXII. GP
Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Intensivierung der Prüftätigkeit der Finanzverwaltung hinsichtlich
Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie
Mit dem Konjunkturpaket 2002 wurde - ursprünglich nur
für die Jahre 2002 und 2003
- die „befristete
Investitionszuwachsprämie" (§ 108 e EstG) eingeführt und mit dem
Wachstums- und Standortgesetz bis Ende 2004 verlängert. Als Investitionsanreiz
kann bei der betrieblichen Anschaffung von
neuen Wirtschaftsgütern für die Jahre
2002, 2003 und 2004 eine Investitionszuwachsprämie in Höhe von 10%
geltend
gemacht werden.
Da
die Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie auch
Körperschaften des öffentlichen Rechts
offen steht, dürfte diese Möglichkeit ebenfalls
von einigen Gemeinden im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art in
Anspruch
genommen worden sein.
Derzeit prüfen die Finanzbehörden im Auftrag des BMF die
geltend gemachten
befristeten Investitionszuwachsprämien.
Die Kontrollen hinterlassen zum Teil den
Eindruck, als ob den PrüferInnen eine
möglichst restriktive Handhabung vorgegeben
wäre.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten dazu an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Durch wie viele Unternehmen und Körperschaften
öffentlichen Rechts wurde die
befristete
Investitionszuwachsprämie in den Jahren 2002 - 2004 in Anspruch
genommen? (bitte nach Unternehmen/Körperschaften öffentlichen Rechts und
nach Jahren gegliedert anführen)
2.
Wie hoch war die Gesamtsumme der in den Jahren 2002 bis
2004 ausbezahlten
befristeten Investitionszuwachsprämie? (bitte nach Jahren gegliedert anführen)
3.
Wie
hoch war das Investitionsvolumen, das durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der befristeten
Investitionszuwachsprämie ausgelöst wurde?
4.
In welche Bereiche wurde hauptsächlich investiert?
5.
Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze konnten durch diese
Investitionen geschaffen
werden?
6.
Entspricht es den Tatsachen, dass Ihr Ressort eine
Schwerpunktaktion zur
speziellen
Überprüfung der Inanspruchnahme der befristeten
Investitionszuwachsprämie veranlasst hat?
7.
Entspricht es den Tatsachen, dass diese Überprüfungen
möglichst
einnahmenorientiert
für die Finanzverwaltung durchgeführt werden?
8.
Wie stellen Sie sicher, dass dadurch einzelne
Unternehmen bzw. Körperschaften
öffentlichen Rechts nicht unzumutbar
belastet werden?
9.
Dem Vernehmen nach dürfte es im Bereich des Gewerbes/der
Industrie zu
einigen Missbrauchsfällen der
befristeten Investitionsprämie gekommen sein,
indem eigene Gesellschaften nur zum Zweck
der Inanspruchnahme der
befristeten
Investitionszuwachsprämie gegründet wurden. Entspricht dies den
Tatsachen? Wie viele derartiger
Fälle sind Ihrem Ressort bekannt? Was sind die
Konsequenzen?
10.
Nachdem die befristete Investitionszuwachsprämie als
erfolgreiche
konjunkturbelebende
und standortstärkende Maßnahme eingestuft wurde: ist eine
Verlängerung über das Jahr 2004 hinaus
geplant?
11. Welche
Erfahrungswerte aus der bisherigen Praxis würden Sie in die
Veranschlagung der Verlängerung
der befristeten Investitionsprämie
einbeziehen?