2351/J XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Intensivierung der Prüftätigkeit der Finanzverwaltung hinsichtlich

Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie

Mit dem Konjunkturpaket 2002 wurde - ursprünglich nur für die Jahre 2002 und 2003
- die „befristete Investitionszuwachsprämie" (§ 108 e EstG) eingeführt und mit dem
Wachstums- und Standortgesetz bis Ende 2004 verlängert. Als Investitionsanreiz
kann bei der betrieblichen Anschaffung von neuen Wirtschaftsgütern für die Jahre
2002, 2003 und 2004 eine Investitionszuwachsprämie in Höhe von 10% geltend
gemacht werden.

Da die Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie auch
Körperschaften des öffentlichen Rechts offen steht, dürfte diese Möglichkeit ebenfalls
von einigen Gemeinden im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art in Anspruch
genommen worden sein.

Derzeit prüfen die Finanzbehörden im Auftrag des BMF die geltend gemachten
befristeten Investitionszuwachsprämien. Die Kontrollen hinterlassen zum Teil den
Eindruck, als ob den PrüferInnen eine möglichst restriktive Handhabung vorgegeben
wäre.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten dazu an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.           Durch wie viele Unternehmen und Körperschaften öffentlichen Rechts wurde die
befristete Investitionszuwachsprämie in den Jahren 2002 - 2004 in Anspruch
genommen? (bitte nach Unternehmen/Körperschaften öffentlichen Rechts und
nach Jahren gegliedert anführen)

2.           Wie hoch war die Gesamtsumme der in den Jahren 2002 bis 2004 ausbezahlten
befristeten Investitionszuwachsprämie? (bitte nach Jahren gegliedert anführen)

3.           Wie hoch war das Investitionsvolumen, das durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der befristeten Investitionszuwachsprämie ausgelöst wurde?

4.           In welche Bereiche wurde hauptsächlich investiert?

5.           Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze konnten durch diese Investitionen geschaffen
werden?

6.           Entspricht es den Tatsachen, dass Ihr Ressort eine Schwerpunktaktion zur
speziellen Überprüfung der Inanspruchnahme der befristeten


    Investitionszuwachsprämie veranlasst hat?

7.           Entspricht es den Tatsachen, dass diese Überprüfungen möglichst
 
einnahmenorientiert für die Finanzverwaltung durchgeführt werden?

8.           Wie stellen Sie sicher, dass dadurch einzelne Unternehmen bzw. Körperschaften
 
öffentlichen Rechts nicht unzumutbar belastet werden?

9.           Dem Vernehmen nach dürfte es im Bereich des Gewerbes/der Industrie zu
 einigen Missbrauchsfällen der befristeten Investitionsprämie gekommen sein,
 
indem eigene Gesellschaften nur zum Zweck der Inanspruchnahme der
 befristeten Investitionszuwachsprämie gegründet wurden. Entspricht dies den
 Tatsachen? Wie viele derartiger Fälle sind Ihrem Ressort bekannt? Was sind die
 
Konsequenzen?

10.   Nachdem die befristete Investitionszuwachsprämie als erfolgreiche
 
konjunkturbelebende und standortstärkende Maßnahme eingestuft wurde: ist eine
 
Verlängerung über das Jahr 2004 hinaus geplant?

11. Welche Erfahrungswerte aus der bisherigen Praxis würden Sie in die
 Veranschlagung der Verlängerung der befristeten Investitionsprämie
 
einbeziehen?