2353/J XXII. GP

Eingelangt am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Verbleib Tiroler Zollwachebeamte beim Bundesministerium für Finanzen

Am 01.01.05 besteht für Zollwachebeamte die letzte Möglichkeit des Übertritts in das
Bundesministerium für Inneres. In der Anfragebeantwortung 1911/AB wird darauf
hingewiesen, dass 95% aller Optanten der Wechsel ermöglicht wurde. Bevor der Prozess der
Auflösung der Zollwache in Gang gesetzt wurde, wurde dem Personal versprochen, dass den
Wechseloptionen ins Bundesministerium für Inneres zu 100% entsprochen werden würde. Die
zu den 5% zählenden Tiroler Zollwachebeamten fühlen sich nach wie vor nicht gerecht
behandelt.

Im Gegensatz zu Vorarlberg, wo aufgrund einer Sonderlösung alle 180 Optanten in das
Bundesministerium für Inneres wechseln durften, wurde in Tirol 12 ehemaligen
Zollwachebediensteten der Wechsel ins Bundesministerium für Inneres bis heute noch nicht
ermöglicht. Begründet wurde dies in 1911/AB folgendermaßen:

„ Eine mit Vorarlberg vergleichbare Sonderlösung Tirol hätte keine vergleichbaren
Synergieeffekte geschaffen. In Tirol musste eine relativ kleine Anzahl von
Gendarmeriebeamten ein komplexes und sich rasch änderndes Zollrecht vollziehen, wodurch
ein hoher Fortbildungsaufwand, den das Finanzressort zu tragen hätte, entstanden wäre.
Ungeachtet dessen hätte trotz Aufgabenübertragung auch eigenes Zollpersonal für die
Güterabfertigung eingesetzt werden müssen. Insgesamt war die Sachlage aus dem
Blickwinkel optimierter Prozessabläufe für Zoll und Grenzgendarmerie nicht mit Vorarlberg
vergleichbar." Und weiters: „Die Abfertigung von Reisenden bei den Zollstellen Spiss,
Pfunds und Martinsbruck wird von im Bundesministerium für Finanzen verbliebenen
Zollbediensteten vorgenommen, weil diese auch zum Teil (Hervorhebung durch GW) im
Güterverkehr eingesetzt werden müssen. Der Einsatz von Gendarmeriebeamten im
Güterverkehr würde den Servicelevel gegenüber der Wirtschaft vermindern (...) Wegen der zu
vollziehenden Güterabfertigung waren Synergieeffekte nach den heutigen
Rahmenbedingungen nicht so überzeugend, sodass eine andere Lösung für das
Bundesministerium für Finanzen nicht zielführend erschien."

Die unterfertigten Abgeordneten richten deshalb an den zuständigen Bundesminister für
Finanzen nachstehende

Anfrage

1)       Weshalb konnte dem Wunsch der Zollwachebeamten nach einem Wechsel ins
Bundesministerium für Inneres entgegen den ursprünglichen Versprechungen nicht zu 100%,
sondern nur zu 95% entsprochen werden?

2)       Erachten Sie -trotz Ihrer Bemühungen- die Abgabe von Versprechen, die nachher nicht
eingehalten werden (können), als seriöse Vorgangsweise?

 


3)   Ist es richtig, dass bei einem Wechsel dieser 12 Tiroler Beamten von Bundesministerium
für Finanzen ins Bundesministerium für Inneres der Bereich der Güterabfertigung tatsächlich
nur durch den Wechsel einer Person betroffen sein würde?

4)   Wie gestaltet sich der optimierte Prozessverlauf für Zoll und Grenzgendarmerie in
Vorarlberg und aufgrund welcher Begebenheiten ist diese Optimierung in Tirol nicht möglich
bzw. die Situation in Tirol mit Vorarlberg nicht vergleichbar?

5)       Worin genau besteht bei der Aufgabenstellung im Rahmen der Vollziehung des Zollrechtes
der Unterschied für Tiroler und Vorarlberger Zollwachebeamte, denn dem Wunsch aller
Vorarlberger nach einem Wechsel ins Bundesministerium für Inneres konnte vollständig
entsprochen werden?

6)   Ist es richtig, dass der Aus- und Fortbildungsaufwand für das Bundesministerium für
Finanzen nur dann gegeben wäre, wenn 12 Neuaufnahmen für den Zoll in Tirol erfolgen
würden oder wenn Gendarmeriebeamte im Zollrecht ausgebildet werden müssten?

a) Wenn ja, trifft eine dieser beiden Bedingungen zu, wenn wiederum ja, welche und wenn
nein, weshalb wurde dann im Zuge Ihrer Anfragebeantwortung dieses Argument als
Begründung, dem Wunsch nicht Rechnung tragen zu können, angeführt?

7)       Gibt es exakte und nachvollziehbare Berechnungen in Ihrem Ressort, in welcher Höhe der
angesprochene Fortbildungsaufwand für die Tiroler Beamten angefallen wäre und wenn ja,
bitte um Anführung der Berechnungen?

8)       Angesichts von Hinweisen, dass einige optionswillige Beamte derzeit nur äußerst
bescheidene Aufgaben zu erfüllen hätten - wie verhält sich auf Grundlage fiskalpolitischer
Überlegungen der berechnete Fortbildungsaufwand für 12 Personen im Verhältnis zur
Ausbezahlung von Gehältern ohne sinnvolle Gegenleistung in Form von Produktivität?

9)   Gibt es Beamte der Steuer- und Zollkoordinationsstelle („Pool") in Tirol und bundesweit,
die mit Stichtag 1.11.04 keinen adäquaten Arbeitsplatz innehatten und wenn ja, wie viele sind
diese (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) und wie rechtfertigen Sie diese Verschwendung
von Personalressourcen als der Republik Österreich dafür rechenschaftspflichtiger
Bundesminister?

 

10)        Welche Aufgaben haben die bis dato als Zivilisten im Bundesministerium für Finanzen
verbliebenen 12 Tiroler Beamten derzeit konkret zu verrichten und welche werden ihnen
künftig zugewiesen (bitte um Anführung der Dienststelle und der Aufgabenbeschreibung pro
Betroffenen)?

11)        Ist Ihnen bekannt, dass vom Reformteam geleistete Versprechen auf gut bewertete
Arbeitsplätze für Beamte, die im Bundesministerium für Finanzen verbleiben mussten,
teilweise nicht eingehalten wurden und wenn ja, wie stehen Sie dazu?

12)        In welcher Höhe beläuft sich der monatliche finanzielle Nachteil jener Beamten, die nicht
in das Bundesministerium für Inneres wechseln durften?

13)        Selbst die am Flughafen Schwechat eingesetzten Beamten durften letztlich ins
Bundesministerium für Inneres wechseln, obwohl zunächst auch hier aufgrund des komplexen
Sachverhaltes keine Aussicht auf Entsprechung ihres Wunsches bestand. Schliessen Sie den
Wechsel dieser wenigen Tiroler Beamten ins Bundesministerium für Inneres
definitiv aus?