2355/J XXII. GP

Eingelangt am 19.11.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend "Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG)"

Postzustellungsmängel (z.B. Zustelldauer, Briefwechsel) sind bereits nach den
Beschlüssen zum Budgetbegleitgesetz 2000 bei den Gerichten bekannt geworden. Nun
wurde der Erlass des BMJ vom 16.März 2004 bekannt, der Mängel bei der Zustellung
durch die Post AG bestätigte.

„Erlass vom 16. März 2004 über die Weiterleitung von Zustellmängelnoten an die
Distribution der Österreichischen Post AG

Das Bundesministerium für Justiz wurde in letzter Zeit vermehrt sowohl seitens der
Gerichte als auch seitens einzelner Verfahrensparteien mit Klagen über Mängel bei der
Zustellung von Rückscheinsendungen durch die Österreichische Post AG konfrontiert. Mit
den Vertretern der Rechtsabteilung und der Distribution der Österreichischen Post AG
haben daher Gespräche stattgefunden, um eine Verbesserung der für die Rechtspflege
unabdingbaren Qualität des Zustelldienstes der Österreichischen Post AG zu erreichen.
Um adäquate Maßnahmen setzen zu können, hat die Österreichische Post AG ersucht, sie
über einen Zeitraum von einigen Monaten möglichst flächendeckend über die zu Tage
tretenden Mängel zu informieren. Dies kann am einfachsten durch eine Weiterleitung der
Postmängelnoten der Gerichte unmittelbar auch an die Distribution der Österreichischen
Post AG bewerkstelligt werden.

Das Bundesministerium für Justiz ersucht daher die Gerichte, in den Monaten April bis
Juni 2004 der Österreichischen Post AG, z. H. Dr. Franz Bauer, Postgasse 8, 1010 Wien,
ihre an die Postämter gerichteten Mängelnoten betreffend Zustellungen per
Rückscheinbrief auch per Telefax: Nr. 01 515 51 660 59, möglichst unter Anschluss einer
Kopie des fehlerhaften Rückscheins zu übermitteln."
(JMZ 7.704/107-I.6/2004)


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.              Welche konkreten Zustellmängel wurden in den letzten 4 Jahren durch Absender
oder Empfänger beklagt?

2.      Hatten diese Zustellmängel konkrete Auswirkungen? Wurden
Schadenersatzansprüche gestellt?

3.      Wenn ja, wie wurden diese erledigt?

4.      In welchen Bundesländern/Verteilzentren traten diese Zustellmängel auf?

5.              Welche konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMI
vorgebracht? Gab es Zustellprobleme bei nationalen oder regionalen Wahlen (z.B.
Zustellung Wahlkarten)?

6.      Welche konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMJ
vorgebracht?

7.              Wie viele Postmängelnoten wurden in den Monaten April 2004 bis Juni 2004 an
die Post AG weitergeleitet (Aufschlüsselung auf LG Sprengel)?

8.              Welche konkrete Mängel wurden dabei beklagt? Welche Nachteile erlitten dadurch
Verfahrensparteien?

9.      Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit dem BMJ getroffen, um diese
bekannt gewordenen Mängel abzustellen?


10. Wird sich nach Einschätzung Ihres Ressort die Zustellung von

Gerichtsschriftstücken nach der Schließung von weiteren ca. 350 Postämtern
verbessern oder verschlechtern?