2355/J XXII. GP
Eingelangt am 19.11.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend "Mängel bei der Zustellung von Rückscheinsendungen (Post AG)"
Postzustellungsmängel
(z.B. Zustelldauer, Briefwechsel) sind bereits nach den
Beschlüssen zum Budgetbegleitgesetz 2000
bei den Gerichten bekannt geworden. Nun
wurde der Erlass des BMJ vom 16.März 2004 bekannt, der Mängel bei der
Zustellung
durch die Post AG bestätigte.
„Erlass vom 16. März 2004 über die
Weiterleitung von Zustellmängelnoten an die
Distribution der Österreichischen Post AG
Das
Bundesministerium für Justiz wurde in letzter Zeit vermehrt sowohl seitens der
Gerichte als auch seitens einzelner Verfahrensparteien mit Klagen über Mängel
bei der
Zustellung von Rückscheinsendungen durch die Österreichische Post AG
konfrontiert. Mit
den Vertretern der Rechtsabteilung und der Distribution der Österreichischen
Post AG
haben daher Gespräche stattgefunden, um eine Verbesserung der für die
Rechtspflege
unabdingbaren Qualität des Zustelldienstes der Österreichischen Post AG zu
erreichen.
Um adäquate Maßnahmen setzen zu können, hat die Österreichische Post AG
ersucht, sie
über einen Zeitraum von einigen Monaten möglichst flächendeckend über die zu
Tage
tretenden Mängel zu informieren. Dies kann am einfachsten durch eine
Weiterleitung der
Postmängelnoten der Gerichte unmittelbar auch an die Distribution der
Österreichischen
Post AG bewerkstelligt werden.
Das
Bundesministerium für Justiz ersucht daher die Gerichte, in den Monaten April
bis
Juni 2004 der Österreichischen Post AG, z.
H. Dr. Franz Bauer, Postgasse 8, 1010 Wien,
ihre an die Postämter gerichteten Mängelnoten betreffend Zustellungen
per
Rückscheinbrief auch per Telefax: Nr. 01
515 51 660 59, möglichst unter Anschluss einer
Kopie des fehlerhaften Rückscheins zu
übermitteln."
(JMZ 7.704/107-I.6/2004)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Verkehr,
Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Welche konkreten Zustellmängel wurden in den letzten 4
Jahren durch Absender
oder
Empfänger beklagt?
2.
Hatten diese Zustellmängel konkrete Auswirkungen? Wurden
Schadenersatzansprüche
gestellt?
3. Wenn ja, wie
wurden diese erledigt?
4. In welchen
Bundesländern/Verteilzentren traten diese Zustellmängel auf?
5.
Welche
konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4 Jahren durch das BMI
vorgebracht? Gab es Zustellprobleme bei
nationalen oder regionalen Wahlen (z.B.
Zustellung Wahlkarten)?
6.
Welche konkreten Beschwerden wurden in den letzten 4
Jahren durch das BMJ
vorgebracht?
7.
Wie viele Postmängelnoten wurden in den Monaten April
2004 bis Juni 2004 an
die Post AG
weitergeleitet (Aufschlüsselung auf LG Sprengel)?
8.
Welche konkrete Mängel wurden dabei beklagt? Welche
Nachteile erlitten dadurch
Verfahrensparteien?
9.
Welche konkreten Vereinbarungen wurden mit dem BMJ
getroffen, um diese
bekannt gewordenen
Mängel abzustellen?
10. Wird sich nach Einschätzung Ihres Ressort die Zustellung von
Gerichtsschriftstücken nach der Schließung von weiteren
ca. 350 Postämtern
verbessern
oder verschlechtern?