2357/J XXII. GP

Eingelangt am 24.11.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Bundesbeschaffungsges.m.b.H und ihrem Verhältnis zum Buchpreisbindungsgestz

 

 

Die Bundesbeschaffungsgesm.b.H. (BBG), ein Tochterunternehmen der Republik Österreich, hat der Firma Morawa & Co den Auftrag gegeben, ab 01.01.2005 die Belieferung aller Bundesstellen mit Fachliteratur, -zeitschriften, Zeitungen und elektronischen Medien zu übernehmen. Das Auftragsvolumen umfasst rund 6 Mio. € jährlich. Allerdings betrug der von Morawa & Co angebotene Gesamtrabatt, um den Auftrag zu erhalten, mit 16 Prozent erheblich mehr als der gesetzlich erlaubte Rabatt von fünf Prozent. Deswegen hat der Hauptverband des Buchhandels im Mai 2004 eine Klage eingebracht.
 
Nun hat die BBG bei einer ersten Tagsatzung beantragt, dass vor der konkreten Klärung der Zulässigkeit des Angebotes die Verfassungsmäßigkeit und die EU-Konformität des Buchpreisbindungsgesetzes zu prüfen sei. Dieses Gesetz ist erst im Juli 2004 mit den Stimmen aller Parlamentsparteien von einem befristeten in ein unbefristetes Gesetz umgewandelt worden. 
 
Mittlerweile ermittelt die Gewerbebehörde auch noch gegen den Geschäftsführer der BBG Michael Ramprecht wegen des Verdachts der unbefugten Ausübung des Immobilienmaklergewerbes.
 

In einer Anfragebeantwortung haben Sie Herr Bundeskanzler am 04.12.2003 festgestellt: „Das System der Buchpreisbindung hat sich bewährt. Durch diese gesetzliche Regelung wurde der Differenziertheit und Vielfalt des österreichischen Verlagswesens und Buchmarktes auch nach der Aufhebung der grenzüberschreitenden Buchpreisbindung Rechnung getragen. ... Die gesetzliche Regelung der Buchpreisbindung gilt nicht nur für den einzelnen Konsumenten, sondern selbstverständlich auch für den Bund und die BundesbeschaffungsgmbH. Die Befürchtung hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz im Falle einer zentralen Beschaffung für den Bund ist unbegründet ... Die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes wird weiterhin während der gesamten Vertraglaufzeit von der BBG kontrolliert.“

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Wie erklären Sie sich, dass die BundesbeschaffungsGesmH in ein gerichtliches Verfahren mit der Vermutung einritt, dass das Bundesgesetz zur Buchpreisbindung nicht verfassungskonform sein könnte, wo doch Ihrer Ansicht nach die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes während der gesamten Vertraglaufzeit von eben dieser BBG kontrolliert wird?

 

2: Sind Sie mit uns der Ansicht, dass die österreichischen Buchhandlungen als wirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe einen wichtigen Teil des kulturellen Lebens ausmachen und daher nicht durch eine zentrale Einkaufspolitik des Bundes in ihrem Fortbestand gefährdet werden dürfen, nur weil ein Großhändler dem Bund billigere Einkaufskonditionen bietet?

 

3. Sind Sie sich der Gefahr bewusst, die von einem Geschäftsführer der BBG Michael Ramprecht ausgeht, gegen den von der Gewerbehörde wegen des Verdachts der unbefugten Ausübung des Immobilienmaklergewerbes ermittelt wird? Können Sie mit diesem Geschäftsführer Herrn Ramprecht, der offenbar nicht nur das Gesetz zur Buchpreisbindung in Frage stellt, die Kontrolle der Buchpreisbindung wirklich garantieren?

 

4. Können Sie Einfluss darauf nehmen, dass noch vor dem 01.01.2005, die Belieferung aller Bundesstellen mit Fachliteratur aus den Tätigkeiten der BundesbeschaffungsGesmH ausgenommen wird, bevor der Schaden zu groß ist ?