2359/J XXII. GP
Eingelangt am 29.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Muttonen
und
GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
betreffend
monarchistische Tendenzen im KHM, II.
Der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums, Dr.
Wilfried Seipel, hat am
22.September 2004
Otto von Habsburg im Rahmen einer Buchpräsentation im KHM
als „Kaiserliche Hoheit" begrüßt. Die
vor kurzem erfolgte Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage 2174/J-NR/2004 zu diesen Vorkommnissen wirft eine
Reihe zusätzlicher offener Fragen auf.
So spricht die Bildungsministerin quasi rechtfertigend
von einer im „historischen
Kontext stehenden Begrüßungsformel", die „gesellschaftlichen
Gepflogenheiten"
entspreche. Das ist
insofern befremdlich, als es sich mittlerweile nicht mehr um das
K.K. Kunsthistorische Hofmuseum sondern um
das Kunsthistorische Museum der
Republik Österreich handelt. Die Frage, ob die von Direktor Seipel
gewählte Anrede
mit der österreichischen Rechtsordnung
konform gehe, wurde übrigens nicht
beantwortet.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage
1.
Rechtfertigt
die Tatsache, dass das Kunsthistorische Museum die ehemaligen
kunst- und kulturhistorischen Sammlungen der
Habsburger beherbergt, die
Anrede von Otto Habsburg durch den Direktor des Museums als „seine
kaiserliche Hoheit"?
2.
Wenn ja, warum?
3.
Wenn
nein, durch welchen historischen Kontext wird die Anrede von Otto
Habsburg als „seine kaiserliche Hoheit" legitim?
4.
Schiene Ihnen, im Falle der Anwesenheit von Otto Habsburg
bei einer
Buchpräsentation im Museum Moderner Kunst, die Anrede als „seine
kaiserliche
Hoheit" durch den Museumsdirektor ebenfalls gerechtfertigt?
5.
Sie
haben die Auffassung vertreten, die von Generaldirektor Seipel verwendete
Begrüßungsformel entspreche „einer
gesellschaftlichen Gepflogenheit". Eine
Gepflogenheit entspricht im allgemeinen Sprachgebrauch einer weit
verbreiteten Gewohnheit. Haben Sie tatsächlich den Eindruck, dass in weiten
Teilen der österreichischen Bevölkerung die Anrede von Mitgliedern des
Hauses Habsburg-Lothringen als „kaiserliche Hoheit" üblich ist ?
6.
Falls
ja, so wären nicht zuletzt im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2005 gerade
seitens des Bildungsministeriums Maßnahmen
zur Stärkung des
republikanischen Bewusstseins dringend gefordert. Werden Sie im Rahmen
Ihres Zuständigkeitsbereiches diesbezüglich für eine erhöhte Sensibilität
sorgen?
7.
Im
Duden ist zum Begriff der Gepflogenheit nachzulesen, dass es sich dabei um
eine „oft bewusst gepflegte und kultivierte
Handlung" handelt. Welche Absicht
verfolgte Direktor Seipel als er diese Anrede wählte?
8.
In
welcher Form wurde Generaldirektor Seipel auf die einschlägigen
Bestimmungen des Habsburgergesetzes sowie des Adels-Aufhebungsgesetzes
hingewiesen?
9.
Auffällig war bei Ihrer Anfragebeantwortung die Tatsache,
dass diese erst im
Lauf des 19.11.2004
elektronisch auf der Homepage des Parlaments verfügbar
war, Sie aber bereits am 18.11.2004 in einer
APA-Aussendung (APA 440) die
wesentlichen Gründzüge Ihrer Argumentation erörtert haben. Würde es Ihrer
Ansicht nach nicht die Höflichkeit erfordern, dass zuerst den
anfragestellenden
Abgeordneten Auskunft erteilt werden würde?
10.
Auffällig ist ferner, dass Sie in Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten
Schasching und Heinzl (1861/J und 1772/AB, XXII. GP), die
sich auf einen Festakt in einer Schule
bezog, bei dem laut Einladung „SKH Dr.
Otto von Habsburg-Lothringen" einen Vortrag hielt, deutlichere
Worte fanden. In
Ihrer damaligen Antwort wurde keineswegs auf „gesellschaftliche
Gepflogenheiten" verwiesen, die diese
Anrede rechtfertigen würden. Gelten im
Falle von Direktor Seipel andere Maßstäbe oder wiegt Ihrer Auffassung
nach
die mündliche Anrede als „seine Kaiserliche
Hoheit" weniger schwer als die
schriftliche?