2369/J XXII. GP

Eingelangt am 02.12.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Vollzug des Bundesbahnstrukturgesetzes

 

 

Im Rahmen der Budgetberatungen wurde deutlich, dass es äußerst schwierig sein wird, die vorgegebenen Zeitpläne hinsichtlich des Vollzugs des Bundesbahnstrukturgesetzes einzuhalten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.      Wann wurde der gemäß §54 Abs.2 bis 30. Juni 2004 erstmals vorzulegende 6-jährige Rahmenplan für Schieneninfrastrukturinvestitionen 2005-2010 tatsächlich vorgelegt?

 

2.       Liegt die Zustimmung des BMVIT und BMF für diesen 6-jährigen Rahmenplan bereits vor?

 

3.       Welche Beiträge von Dritten, insbesondere den betroffenen Gebietskörperschaften sind Gegenstand dieses 6-jährigen Rahmenplanes?

         

o      Mit welchen Gebietskörperschaften wurden

o      wann

o      welche Beiträge

zu den Investitions- bzw. Bereitstellungskosten gemäß 6-jährigem Rahmenplan

vereinbart?

 

4.       Wie hoch sind gemäß diesem Rahmenplan

§         die Kapazitäten auf den einzelnen Hauptstreckenabschnitten der ÖBB?

§         die erwarteten Verkehrszuwächse auf den einzelnen Hauptstreckenabschnitten der ÖBB?

§         die Kosten in Gegenüberstellung zum Nutzen der einzelnen Projekte?

§         die Zahl der Züge gemäß dem Betriebsprogramm  der einzelnen Projekte?

§         Die maßgeblichen Qualitätskriterien durch diese Projekte (z.B. Fahrzeitverkürzung, Kapazitätszuwachs, Achslast alt-neu, Lichtraumprofile alt-neu usw)

 

5.       Liegt bereits ein Ersuchen der ÖBB –Infrastruktur Betrieb AG über einen

          Zuschuss für die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbahnstrukturgesetzes vor?

 

6.       Liegt bereits ein 6-jähriger Geschäftsplan der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, der gemäß § 54 Abs. 4 erstmals spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2004 zu erstellen gewesen wäre, als Grundlage für ein solches Ersuchen vor?

          Wenn ja,             

          seit wann?

          Wie hoch ist der darin begehrte Betriebszuschuss jeweils für die Jahre 2005, 2006, 2007, 208, 2009, 2010?

 

7.       Wie hoch ist das geplante Benutzungsentgelt für die einzelnen Jahre von 2005 bis 2010?

          Welche Rationalisierungen sind darin genannt?

          Wenn nein,

          warum nicht?

          Bis wann wird er voraussichtlich vorliegen?

          Auf welcher Basis wird dann ein Vertrag gemäß BB-Strukturgesetz § 42 Abs. 2, der gemäß § 54 Abs. 5 rechtzeitig vor dem 1.1.2005 abzuschließen ist, verhandelt?

 

8.       Liegt bereits ein 6-jähriger Vertrag gemäß § 42 Abs. 2  des Bundesbahnstrukturgesetzes (Zuschuss zum Infrastrukturbetrieb), der gemäß

    § 54 Abs. 5 „rechtzeitig vor dem 1. Jänner 2005 abzuschließen“ ist, vor?      

§         Wenn nein,

§         warum nicht?

§         Bis wann wird er voraussichtlich vorliegen?

§         Wenn ja,

§         seit wann?

§         Wie hoch ist der darin geregelte Betriebszuschuss des Bundes jeweils für die Jahre 2005, 2006, 2007, 208, 2009, 2010 und wie hoch sind in den einzelnen Jahren die Abweichungen vom im Ersuchen (gem. § 42 Abs. 1) begehrten Betriebszuschuss?

§         Wie hoch ist das genehmigte Benutzungsentgelt für die einzelnen Jahre von 2005 bis 2010?

§         Welche Rationalisierungen sind darin genehmigt?

§         Welcher Personalstand ist für die einzelnen Jahre festgelegt?

§          

§         Welche

§         Benützungsentgeltkategorien und –sätze sowie

§         Kategorien und Sätze sonstiger Leistungen

§         wurden bis jetzt und wann vom BMVIT gem. BB-Strukturgesetz §46 genehmigt? 

 

9.       Wann wurde die ÖBB-Dienstleistungs GmbH im Firmenbuch angemeldet?

 

10.     Wie hoch ist der Buchwert der übernommenen Dienstleistungsteilbetriebe, um den das Gründungsstammkapital von 35000,-  EURO zu erhöhen ist?

 

11.     Wie hoch sind die Buchwerte

o      des von der ÖBB-Personenverkehr AG übernommenen Teilbetriebes Personenverkehr,

o      des von der Rail Cargo Austria AG übernommenen Teilbetriebes Güterverkehr,

o      des von der ÖBB-Traktion GmbH übernommenen Teilbetriebes Traktion,

o      des von der ÖBB-Technische Services GmbH übernommenen Teilbetriebes Technische Services,

o      des von der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG übernommenen Teilbetriebes Schieneninfrastruktur Betrieb

um welche die jeweiligen Grundkapitalbeträge bzw. Stammkapitalbeträge zu erhöhen sind?

 

12.   Zu wie viel % ist die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG jeweils an der ÖBB-Traktion GmbH und an der ÖBB-Technische Services GmbH beteiligt?

 

13.   Gibt es bereits Verträge oder Übereinkommen zwischen der ÖBB-Personenverkehr AG , der Rail Cargo Austria AG und  deren gemeinsamen Töchtern über die Inanspruchnahme und Aufteilung deren Leistungen? Wann wurden welche Verträge abgeschlossen?

 

14.     Mit welchen Teilunternehmen des ÖBB-Konzern wurden wann Vereinbarungen mit der ÖBB-Dienstleistungs GmbH gem. BB-Strukturgesetz § 20 Abs. 2? Welche Leistungen sind darin geregelt?

 

15.     Welche Strompreise wurden zwischen der ÖBB-Infrastruktur-Betrieb AG und der ÖBB (deren Rechtsnachfolgerin die ÖBB-Infrastruktur- Bau AG ist) vereinbart?

 

          Wann werden die Eröffnungsbilanzen der einzelnen Teilbetriebe vorliegen?