2374/J XXII. GP
Eingelangt am 03.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Rolle des BIG-Aufsichtsratsmitglieds
und Immobilienmaklers Ernst Karl Plech bei
der Gerichtsübersiedlung von der Riemergasse
in den City Tower Vienna
Ein Jahr ist es nunmehr her, genauer am
24. November 2003, als der Obmann der „IG-
Wollzeile",
Wolfgang Ruff, seine Besorgnis kundtat und auf die fatalen Konsequenzen der
Aussiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und
des
Bezirksgerichts Innere Stadt Wien aus dem in der Riemergasse im 1. Wiener
Gemeindebezirk
gelegenen
Justizgebäude in den City Tower Vienna (CTV) in den 3. Bezirk aufmerksam
machte.
Laut Ruff hätte sich die Absiedlung der drei Gerichte äußerst negativ auf die
Infrastruktur des
Riemergassen-Viertels ausgewirkt. Die Abgänge der umliegenden Geschäfte
seien dramatisch. Pro Tag würden 2.000
Kunden fehlen.
Dass die Gerichtsübersiedlung nicht nur für die Anrainer und
Geschäftsleute in der
Riemergasse zu einem immer größeren Problem wird, sondern auch für die für die
Nachnutzung des leerstehenden Justizgebäudes verantwortliche
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG),
lässt sich daran ablesen, dass bis dato keine
Verwertungsmöglichkeit für diese Dependance gefunden wurde. Diese Rat- und
Tatlosigkeit
seitens der BIG hat
auch negative Folgen für den Steuerzahler, entfällt doch seit Oktober 2003
der monatliche Hauptmietzins von 218.903 Euro
(XXII. GP.-NR 1223/AB), was wiederum
heißt,
dass seitdem rund 2,8 Mio. Euro Mieteinnahmen durch die fehlende Nachnutzung
verloren gegangen
sind.
Eine im Zusammenhang mit der Übersiedlung
der drei Gerichte in den City Tower Vienna
zweifelhafte
Rolle spielte das stellvertretende BIG-Aufsichtsratsmitglied Ernst Karl Plech.
War
er es doch, der - laut Anfragebeantwortung 265/AB XXII. GP - Ende Juli 2001 in seiner
Funktion
als Immobilientreuhänder an den damaligen Justizminister Böhmdorfer herantrat
und
diesem das neu errichtete Mietobjekt in der Marxergasse im 3. Bezirk
vermittelte und in
weiterer
Folge hierfür eine Provision von ungerechnet 607.000 Euro lukrierte. Als
Mitglied
des BIG-Aufsichtsrats
ist derselbe nun aber mit den negativen Konsequenzen der
Gerichtsabsiedlung
sowohl für das Riemergassen-Viertel und die Steuerzahler als auch des
fehlenden
Verwertungskonzepts für das aufgelassene Justizgebäude konfrontiert. Dass hier
eine
funktionelle Unvereinbarkeit in der Person Plechs vorliegt, gewissermaßen der
Gärtner
zum
Bock gemacht wurde, ist offensichtlich.
Da unterzeichneten
Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie in
Ihrer Funktion als
Eigentümer der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die Rolle des stellvertretenden BIG-
Aufsichtsratsmitglieds
Ernst Karl Plech bei der Übersiedlung des Bezirksgerichts für
Handelssachen
Wien, des Handelsgerichts sowie des Bezirksgerichts Innere Stadt
Wien
aus dem Justizgebäude in der Riemergasse in den in der Marxergasse gelegenen
City
Tower Vienna angesichts der Tatsache, dass selbiger - laut Anfragebeantwortung
265/AB XXII. GP. - in seiner Funktion
als
Immobilientreuhänder
dem
Bundesministerium für Justiz die Anmietung des City Towers Vienna vermittelte
und
dafür
vom Justizministerium eine Provision von rund 607.000 Euro bekam?
2.
Teilen
Sie die Einschätzung, wonach es
sich im konkreten Fall um
eine
Unvereinbarkeit
und einen Interessenkonflikt in der Person des stellvertretenden BIG-
Aufsichtsratsmitglieds und Immobilienmaklers Ernst Karl Plech handelt?
3.
Wenn nein, warum nicht?
4.
Wenn ja, warum musste Plech in Anbetracht dessen nicht
aus dem Aufsichtsrat der
BIG ausscheiden?
5.
Wurde von Ihrer Seite das Bundesministerium für Justiz auf
diesen Interessenkonflikt
und Unvereinbarkeit des BIG-Aufsichtsratsmitglieds und
Immobilientreuhänders
Ernst
Karl Plech aufmerksam gemacht?
6.
Wenn
ja, mit welcher Begründung
wischte Ihr damaliger Regierungskollege,
Justizminister Böhmdorfer Ihren Einwand vom Tisch?
7.
Wenn nein, warum nicht?