2383/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Kühlgerätemillionen"

Seit 1993 erfolgt die Entsorgung von Kühlgeräten vornehmlich durch das
"Umweltforum Haushalt" (UFH, UFH-Umweltforum Haushalt GmbH & Co. KG) in
Zusammenarbeit mit zahlreichen Sammel- und EntsorgungspartnerInnen. Daneben
sollen auch noch andere Sammelsysteme tätig sein.

Die Entsorgung von Kühlgeräten wird durch die VO über die Rücknahme von
Kühlgeräten (BGBl. Nr. 408/1992 idF BGBl. II Nr. 440/2001) geregelt; diese sieht
unter anderem die Verpflichtung zur Pfandeinhebung beim gewerbsmäßigen
Inverkehrsetzen von Kühlgeräten in der Höhe von € 72,67 (zuzüglich Ust) vor. Der
Entfall dieser Verpflichtung ist an die Teilnahme an einem flächendeckenden
Entsorgungssystem geknüpft. Gemeinsam mit dem Verkauf des Kühlgerätes musste
bis 1995 eine Entsorgungsplakette mit abgegeben werden. Seit der Novelle BGBl.
Nr. 168/1995 muss ein Gutschein im Wert von € 7,27 (Akontobetrag zur
Sicherstellung der Sammlung und Behandlung der Altkühlgeräte) mit abgegeben
werden.

Die Rücknahme von Altkühlgeräten erfolgte bisher entweder mittels einer UFH (oder
z.B PEG ) Entsorgungsplakette (keine weiteren Kosten), mittels dem ab 1995
erworbenen 100-Schilling-Gutschein (Verrechnung mit jeweils gültigem
Entsorgungspreis abzüglich 100-Schilling-Akontozahlung) oder - sofern weder
Plakette oder Gutschein vorhanden - durch Verrechnung des jeweils gültigen
Entsorgungspreises durch den Händler bzw. eine kommunale Abgabestelle.

Die UFH-Entsorgungsplakette hat zuerst annähernd 100% und dann 50% mehr
gekostet als das, was die Gemeinde Wien/MA48 im Jahr 1995 im Wege einer
Ausschreibung erhoben hat. Erst die im Wege dieser Ausschreibung geschaffene
„Rückvergütungsaktion der Gemeinde Wien" hat das Umweltforum Haushalt (UFH)
dann veranlasst, bundesweit nachzuziehen und einen Teil des „Zuvielbezahlten"
(derzeit 10,90 €) wenigstens anlässlich der Rückgabe eines Altgerätes den
KonsumentInnen rückzuvergüten.

Dem Vernehmen nach dürften im Umweltforum Haushalt aktuell rund 45 Millionen €
an Konsumentengelder vorhanden sein.

 

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Elektro- und Elektronikaltgeräte in
österreichisches Recht per 13.8.2005 werden die seit 1993 verkauften Kühlgeräte-
Entsorgungsplaketten und Gutscheine obsolet: beim Neukauf von Kühlgeräten ist
künftig kein gesonderter Entsorgungsbeitrag mehr zu entrichten; die seit 1993
verkauften Kühlgeräte-Entsorgungsplaketten und Gutscheine werden entsprechend
dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf für eine
Elektroaltgeräteverordnung grundsätzlich ab Wirksamwerden der unentgeltlichen
Rücknahmeverpflichtung zurückzuerstatten sein.

 


Dies ist sinnvoll und zu begrüßen. Hilfreich sollte zudem sein, wenn - wie in den
Erläuterungen zum derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf für eine
Elektroaltgeräteverordnung angesprochen - die Sozialpartner bis Inkrafttreten der
unentgeltlichen Rücknahmeverpflichtung Einvernehmen über gemeinsame
Modalitäten dieser Rückerstattungsaktion finden.

Die Vergütung erst gegen Rückgabe eines Altgeräts, wie es noch Arbeitsentwürfe für
die Elektroaltgeräteverordnung enthalten haben, wird von ExpertInnen als
problematisch erachtet: KonsumentInnen müssten so unter Umständen noch
geraume Zeit auf die Refundierung ihrer Vorauszahlungen warten; zusätzlich
müssten die Verwaltungsstrukturen für die Einlösung der Entsorgungsplaketten und
-Gutscheine noch jahrelang aufrechterhalten und finanziert werden. Außerdem wird
damit gleichzeitig bestmöglich sichergestellt, dass die durch die Kühlgeräte-
Entsorgung angesammelten Mittel nicht als Anlauffinanzierung für eine künftige
Elektroaltgeräteentsorgung Verwendung finden werden und so unzulässige
Quersubventionierungen erfolgen.

Medienberichten zufolge arbeitet das UFH am Aufbau eines Entsorgungssystems für
Elektro-Altgeräte und plant die Gründung einer Holding-Gesellschaft mit je einer
Tochtergesellschaft pro Sammel- und Verwertungskategorie. Dem Vernehmen nach
ist eine Kooperation mit der in der Verpackungsentsorgung tätigen ARA-AG sowie
der ArgeV-GmbH geplant.

Nicht unerheblich ist die Frage, was mit jenen Mitteln passiert, die von den
KonsumentInnen über Entsorgungsplaketten oder Entsorgungsgutscheine zwar
bereits einbezahlt, aber mangels Inanspruchnahme nicht ausgeschöpft worden sind
(Verlust der Entsorgungsplaketten und Gutscheine, Weitergabe bzw. Verkauf des

Kühlgerätes ohne Entsorgungsplaketten...................... ). Dem Vernehmen nach könnten diese

Mittel eine durchaus beachtliche Größe erreichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Sammelsysteme zur Entsorgung von Kühlgeräten haben seit 1993
bestanden? (Bitte Name, Rechtsträger, Geschäftsadresse, Homepage - sofern
vorhanden- und Eigentümer des Systems sowie Beginn und ggf. Ende der
Geschäftstätigkeit angeben)

2.             Wie viele Kühlgeräte wurden von 1993-2004 in Österreich verkauft? (bitte nach
Jahren gegliedert anführen)

3.             Der Ausgabepreis der Kühlgeräte-Entsorgungsplaketten wurde 1993 bis 1995
von den Sammelsystemen autonom festgelegt. Wie hoch waren die Tarife? (bitte
nach Systemen und Kalenderjahr gegliedert angeben)


4.     Wie viele Entsorgungsplaketten wurden - aufgeschlüsselt nach Systemen -
zwischen 1993-1995 verkauft? (bitte nach Jahren und je Tarifhöhe gegliedert
anführen)

5.            Wie viele Kühlgeräte-Gutscheine wurden - aufgeschlüsselt nach
Sammelsystemen - seit 1995-2004 verkauft? (bitte nach Jahren gegliedert
anführen)

6.            Wie viele der verkauften Kühlgeräte-Entsorgungsplaketten wurden 1993-2004
wieder eingelöst? (bitte nach Sammelsystemen sowie je Tarifhöhe gegliedert
anführen)

7.            Für wie viele der eingelösten UFH-Kühlgeräte-Entsorgungsplaketten hat das UFH
eine Rückvergütung ausbezahlt? (bitte nach Kalenderjahr der Rückzahlung
gegliedert angeben).

8.            Haben andere Systeme eine Rückvergütung angeboten? (wenn ja, bitte um
Angabe des Systems, der Höhe der Rückvergütung sowie der ausbezahlten
Gesamtbeträge je Kalenderjahr und Modalitäten, wo und wie diese
Rückvergütung eingefordert werden kann)

9.            Wie viele der verkauften Kühlgeräte-Gutscheine wurden seit 1995-2004 wieder
eingelöst? (bitte nach Sammelsystemen und Kalenderjahr des Verkaufs
gegliedert anführen)

10.    Wie viele Kühlgeräte wurden von 1993-2004 entsorgt? (bitte nach
Sammelsystemen und Kalenderjahren aufgegliedert anführen)

11 .Wie viele der entsorgten Kühlgeräte verfügten über eine Kühlgeräte-
Entsorgungsplakette oder einen Kühlgeräte-Gutschein? (bitte nach Jahren
gegliedert von 1993-2004 anführen)

12.   Wie viele der entsorgten Kühlgeräte wurden außerhalb des bestehenden Systems
- dh ohne Kühlgeräte-Entsorgungsplakette oder Kühlgeräte-Gutschein -
entsorgt? (bitte nach Jahren gegliedert von 1993-2004 anführen)

13.   Wie viele funktionsfähige Gebraucht-Kühlgeräte bzw (zu entsorgende) Alt-
Kühlgeräte wurden von 1993-2004 in das Ausland exportiert? (bitte nach Jahren
gegliedert angeben)

14.   Wie hoch sind die beim Umweltforum Haushalt befindlichen Fondsmittel?

15. Das UFH besteht dem Vernehmen nach aus mehreren ineinander verflochtenen
Gesellschaften. Wie ist das UFH rechtlich ausgestaltet? Welcher Gesellschaft
sind die angesprochenen Fondmittel zugeordnet? Wie lauten die
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen, die für die weitere Verwendung der
nicht-ausgeschöpften Mittel massgeblich sind? Wem obliegt diese Entscheidung?

16. Wie hoch sind die bei sonstigen Sammelsystemen befindlichen Fondsmittel? Wie
sind diese Systeme rechtlich ausgestaltet? Wo befinden sich die angesprochenen
Fondmittel? Wie lauten die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen, die für die


weitere Verwendung der nicht-ausgeschöpften Mittel massgeblich sind? Wem
obliegt diese Entscheidung? (bitte gesondert je System angeben)

17. Medienberichten zufolge arbeitet das UFH am Aufbau eines Entsorgungssystems
für Elektro-Altgeräte und plant die Gründung einer Holding-Gesellschaft mit je
einer Tochtergesellschaft pro Sammel- und Verwertungskategorie. Dem
Vernehmen nach ist eine Kooperation mit der in der Verpackungsentsorgung
tätigen ARA-AG sowie der ArgeV-GmbH geplant. Wie ist zurzeit sichergestellt,
dass die den KonsumentInnen gehörenden Fondsmittel für die Kühlgeräte-
Entsorgung nicht für den-Aufbau des Elektro-Altgeräte- Entsorgungssystems
verwendet werden?