2384/J XXII. GP
Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Trittbrettfahrerproblem und Stellung der Lebensmitteleinzelhandelsketten
im ARA-System
Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen
(714/AB, 716/AB, XXII. GP)
bringt keine
schlüssige Erklärung für die Differenz zwischen Marktmenge und
Lizensierungsmenge bei Kunststoffverpackungen in Österreich.
Dies
nährt Gerüchte, wonach das Trittbrettfahrer-Problem im Bereich der ARA nach
wie vor ungelöst ist: Differenzen in der
Menge anfallender, lizensierter und entsorgter
Verpackungsmaterialien erhärten den Verdacht, dass von einigen Unternehmen zwar
Verträge mit der ARA abgeschlossen werden, aber keine ordnungsgemäße
Lizensierung erfolgen bzw. Kosten auf Dritte überwälzt werden könnten.
Expertenschätzungen
zufolge ist ein nicht unwesentlicher Anteil an
Verpackungsabfällen in Österreich dem
Lebensmitteleinzelhandel zuzurechnen. Die
auf Lebensmittel entfallenden Umsätze in Österreich betragen jährlich rund 1/3
des
gesamten Einzelhandelsvolumens in Österreich. 71% dieser Umsätze
entfielen im
Jahr 2003 auf die zwei größten Handelsketten des Landes, Rewe und Spar; die
größten fünf Lebensmittelhandelsketten sollen auf einen Marktanteil von über
90%
kommen. Ein Drittel der Waren in den Regalen dürfte dabei ausländischer
Provenienz sein.
Dem Vernehmen nach verlangen die großen Handelsketten in
Österreich von ihren
Lieferanten, dass diese ihre Verpackungen zu 100% bei der ARA entpflichten.
Nicht
unwesentliche Lizenzzahlungsströme der ARA dürften von einigen wenigen großen
Lizenzzahlern
(sogennanten A-Kunden der ARA-AG) stammen. Die großen
Lebensmittelhandelsketten dürften - auch angesichts der großen Menge an
Indirektimporten (= Importe von verpackten
Waren) im Lebensmittelhandel - zu den
„A-Kunden" des ARA-Systems gehören.
Wenn
der ARA-Report 1997 die von den Handelsketten an die ARA entrichteten
Lizenzentgelte mit rund 100 Mio. öS beziffert hat, erscheint dies als relativ
niedrig
gegriffen. Stellt man die Mengen und Kosten von Lebensmitteln und ihrer
Verpackung (und damit auch ihrer Lizenzgebühr) in Relation zu z.B. Elektro- und
Elektronikgeräten samt Verpackung und
Lizenzgebühren, so musste ein wesentlich
höherer Beitrag der Lebensmitteleinzelhandelsketten zum ARA-Umsatz
gegeben
sein, als bisher angegeben.
Die großen Lebensmittelhandelsketten setzen Verpackungen
nicht nur in Verkehr,
sondern sind im
Rahmen der sogenannten Großanfallstellenverträge auch als
Entsorger für das ARA-System tätig.
Basierend
auf Forderungen des deutschen Bundeskartellamts (BKA) wurde in
Deutschland kürzlich beschlossen, die kartellartige Struktur des Dualen Systems
Deutschland (DSD) aufzulösen:
Großunternehmen des Handels und der Industrie
werden, soweit sie selber auch Nachfrager von Leistungen des Dualen
Systems
Deutschland sind, nicht mehr Anteilseigner
des DSD-Systems sein. Nach Ansicht
des deutschen BKA soll dies dazu beitragen, dass diese „Nachfrager ihre
Entscheidung für ein Entsorgungssystem in erster Linie auf rein wirtschaftliche
Gesichtspunkte abstellen werden".
Dieser
Schritt des deutschen BKA steht im Zusammenhang mit dem Bemühen, den
Markt für Entpflichtungsleistungen gemäß
der deutschen Verpackungsverordnung im
Haushaltssammelbereich auch für andere Sammel- und Verwertungssysteme zu
öffnen. Die gleiche Absicht verfolgt die
Entscheidung der Europäischen Kommission
zum österreichischen ARA-System (Entscheidung der Kommission vom
16.10.2003
in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache
COMP D3/35.470—ARA, COMP D3/35.743—ARGEV, ARO).
Am
15.10.2004 hat die Bundeswettbewerbsbehörde verlauten lassen
(http://www.bwb.gv.at/BWB/Aktuell/leh.htm): „Die im Zusammenhang mit
Beschwerden gegen
Lebensmittelseinzelhandelsketten im Laufe der letzten Wochen
und Monate vorgebrachten Unterlagen und Hinweise haben ein ungeahntes Ausmaß
angenommen. Deren Sichtung, Analyse und Bewertung erfordert mehr
Arbeitseinsatz und Zeit, als man ursprünglich annehmen konnte. Die
Bundeswettbewerbsbehörde wird daher ihre Untersuchung des
Lebensmittelseinzelhandels - in der Art einer Branchenuntersuchung
("allgemeine
Untersuchung eines Wirtschaftszweiges"
im Sinne § 2 Abs. 1 Z 3 WettbG) - noch bis
etwa Ende des Jahres 2004 fortführen und dann einen Endbericht
veröffentlichen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Liegen Ihrem Ressort Daten über das jährlich in
Österreich insgesamt anfallende
Verpackungsaufkommen
nach Wirtschaftsbranchen sowie nach
Haushalt/Gewerbe gegliedert vor?
2.
Wenn ja, wie hoch war das jeweilige jährliche Aufkommen
nach Branchen,
Fraktionen und
Haushalt/Gewerbe gegliedert in den Jahren 1999-2003?
3.
In
der Anfangsphase des ARA-Systems 1992 existierten Branchenkennzahlen,
welche die Unterschiede in der Verpackungsintensität
je Branche spiegelten und
eine Abschätzung der Lizenzzahlungen über den jeweiligen Firmenumsatz
ermöglichten. Dem Vernehmen nach verfügt
die ARA-AG aufgrund der laufenden
Lizenzmeldungen über branchenbezogenen Daten zum Verpackungsinput und
zur Verpackungsintensität. Verfügt Ihr
Ressort über aktuelle Daten betreffend die
Verpackungsintensität nach Branchen? (bitte relativ zum Branchenumsatz
und
absolut in Tonnen anführen)
4.
Wie hoch sind hier die Anteile des Lebensmittel- und
lebensmittelnahen Sektors
anzusetzen?
5.
Wie
hoch sind die Anteile anzusetzen, die über die
Lebensmitteleinzelhandelsketten in die
Haushaltsentsorgungsschiene laufen?
6.
Wie hoch sind die Anteile anzusetzen, die dann in die
Eigenentsorgungsschiene
dieser
Lebensmitteleinzelhandelsketten (sog. Großanfallstellenentsorgung)
laufen?
7.
Anlässlich
der Reform der Verpackungsverordnung 1996 ist vorgeschlagen
worden, die Indirektimporte (= Verpackungsimporte im Wege von Importen
bereits verpackter Waren) im Wege einer Studie zu erheben, da dies aus der
Außenhandelsstatistik auch damals nicht
ablesbar war. Diese Studie wurde nicht
beauftragt. Ist Ihrem Ressort der Anteil an Indirektimporten
insbesondere im
Lebensmittelhandel und damit des anfallenden Verpackungsmaterials bekannt?
Wenn ja, wie haben sich diese Werte 1993-2003 entwickelt?
8.
Verfügt ihr Ressort über die diesbezüglichen Daten, die
im Bereich der ARA-AG
vorhanden sein
müssen? Wenn ja; wie haben sich diese Werte 1993-2003
entwickelt? Falls nein, auf welche Daten stützen sich die Berechnungen und
Kontrollmaßnahmen
Ihres Ressorts?
9.
Wie
hoch war das Aufkommen an Verpackungsmaterialien im
Lebensmittelbereich von 1999-2003
gegliedert nach Fraktionen und getrennt
nach Haushalts- bzw Gewerbesystem?
10.ln 714/AB und 716/AB, XXII.GP haben Sie die Marktmenge von
Kunststoffverpackungen
laut Daten der bundesweiten Restmengenanalyse,
Meldungen aller Sammel- und
Verwertungssysteme sowie Meldungen gemäß
Anlage 3 der Verpackungsverordnung 1996 für das Jahr 2001 mit ca. 195.000
Tonnen angegeben. Wie hoch war diese Marktmenge von
Kunststoffverpackungen für 2002 und 2003?
11.
In 714/AB und 716/AB, XXII.GP haben Sie die
Teilnahmemenge an genehmigten
Systemen für 2001 mit
121.821 Tonnen angegeben. Wie hoch waren die
Systemteilnahmemengen 2002 und 2003?
12.
In
716/AB XXII. GP haben
Sie ausgeführt, dass für 2001 die insgesamt im
Restmüll befindliche
Kunststoffverpackungsmenge nicht über 80.000 Tonnen
betrage. Wie hoch waren 2002 und 2003 die nicht verordnungskonform im
Restmüll landenden Kunststoffverpackungsmengen?
13. In welcher Form erfolgt die
Kontrolle der indirekten Importe (Importe bereits
verpackter Waren) der
Lebensmitteleinzelhandelsketten durch die ARA? Ist für
die Kontrollen ein zeitliches
Mindestintervall je Unternehmen vorgesehen? Wenn
ja, welches?
14.
Wie
hoch waren die von den Lebensmitteleinzelhandelsketten an die ARA
entrichteten Lizenzentgelte in den Jahren
1997-2004? (bitte nach Jahren und
Lizenztarifgruppe gegliedert anführen)
15.
In welcher Relation stehen diese Lizenzgebühren zum
übrigen ARA-Umsatz?
(bitte nach Jahren
und Lizenztarifgruppe gegliedert für 1997-2004 angeben)
16.
Ist
eine Untersuchung der Lizenzierung der Indirektimporte der großen
Lebensmittelshandelsketten seitens Ihres
Ressorts erfolgt? Was waren die
Ergebnisse? Falls bisher keine Untersuchung erfolgte: Ist eine derartige
Untersuchung geplant?
17. Verfügt die ARA über systematische
Analysen des Lizenzmengenpotentiales?
18.
Wenn ja, sind diese Daten Ihrem Ressort bekannt? Was
sind die Ergebnisse?
Was sind die Ergebnisse für den Lebensmittel- und lebensmittelnahen Sektor?
19.
Existieren
Untersuchungen Ihres Ressorts, welche die Plausibilität der von der
ARA ermittelten Daten der am Markt befindlichen Mengen an
Verpackungsmaterial auf die einzelnen
Branchen und Fraktionen sowie auf ihre
Verteilung zwischen Haushalt und Gewerbe bezogen untersuchen? Wenn ja,
welche und was sind ihre Ergebnisse? Wenn
nein, sind solche Untersuchungen
geplant?
20.
Seit 2003 ist das Expertengremium gemäß § 33 AWG tätig.
Wer sind die
Mitglieder dieses
Expertengremiums?
21.
Welche
Tarife aus welchen Kalenderjahren sind gemäß § 35 (1) AWG bisher
überprüft worden? Welche Tarife sind in Überprüfung?
22.
Was
waren die jeweiligen Ergebnisse zu den Prüfungsschwerpunkten gemäß
§ 35 (2) Z 1 bis 5 AWG?
23.
Wie
oft ist der Missbrauchsbeirat gemäß § 34 AWG zusammengetreten? Wie
lauteten die diesbezüglichen Beratungsergebnisse?
Welche davon sind gemäss
§ 34 (4) AWG 2002 auf der Internet-Seite des Umweltministeriums veröffentlicht
worden?
24.
Welche
Konsequenzen (und in welcher Rechtsform) haben Sie aus diesen
Prüfergebnissen bzw. Beratungsergebnissen
gezogen? Welche beabsichtigen
Sie noch zu ziehen? Haben sie Massnahmen im Sinne von § 31 (2) AWG
ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?
25.
Der ARA-Geschäftsbericht 2003 weist auf regelmäßige
Meldungsüberprüfungen
bei den Lizenzpartnern hin, um „Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer
möglichst gering zu
halten". Interessant ist dabei, dass die Zahl der
durchgeführten Prüfungen seit 1997 kontinuierlich sinkt (von 761 im Jahr 1997
auf 527 im Jahr 2003). Was sind die Ursachen dafür?
26.
Nachzulesen ist auch ein prozentuelles Absinken der Zahl
von 100%-korrekten
Prüfungen oder Prüfungen mit geringen Abweichungen von 65% im Jahr 1997
(bzw. 69% im Jahr 1999) auf 59% im
Jahr 2003. Was sind Ihrer Ansicht nach die
Ursachen dafür?
27.
Der ARA-Geschäftsbericht 2003 führt zur Überprüfung der
Lizenzpartner aus,
dass Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob alle in Österreich in Verkehr
gesetzten
Verpackungsmengen an
die ARA AG gemeldet und entsprechend entsorgt
werden. Welche LizenzpartnerInnen mit welchem Lizenzzahlungsvolumen
(gegliedert nach Tarifgruppen) wurden in den Jahren 2000 - 2004 kontrolliert?
Wurden in den Jahren 1993 - 2004 auch die großen Handelsketten wie Rewe,
Spar, Hofer,.... kontrolliert? Wenn ja, wann und mit welchem Resultat?
28.
Sehen die ARA-Überprüfungen der einzelnen
LizenzpartnerInnen ein zeitliches
Mindestintervall vor
und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?
29.
Sehen die ARA-Überprüfungen der LizenzpartnerInnen bei
den sogenannten A-
Kunden- zu denen auch
die Handelsketten gehören dürften - ein zeitliches
Mindestintervall vor und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?
30.
Aus welchen Anlässen werden von der ARA Überprüfungen der
einzelnen
LizenzpartnerInnen
durchgeführt?
31 .Haben sich aus den im ARA-Geschäftsbericht 2003 angeführten
Lizenzpartnerprüfungen 1997-2003 Gutschriften für die
ARA ergeben? Wenn ja,
in welcher Höhe? (bitte gegliedert nach Jahren und Tarifgruppen sowie jeweils
in
Prozent des
Gesamtaufkommens je Tarifgruppe angeben)
32.
Welche Schwachpunkte und Verbesserungsmöglichkeiten
haben die Ergebnisse
der
Lizenzpartnerprüfungen der ARA ergeben?
33.
In welcher Form wird Ihr Ressort von der ARA über
Prüfungsergebnisse und
festgestellte
Schwachpunkte informiert?
34. Inwieweit wirkt Ihr Ressort an
möglichen Verbesserungsmöglichkeiten mit?
35.
Hat
Ihr Ressort Kontrollen auf Basis des § 75 (2) AWG durchgeführt? Wenn ja,
wie viele seit 1993? Welche Branchen waren davon betroffen? Wie viele
Verwaltungsstrafverfahren und gerichtliche
Verurteilungen sind seit 1993 erfolgt?
36.
Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 20
Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in
% gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)
37.
Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 100
Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in
% gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)
38.
Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 500
Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in
% gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)
39.
Wie
viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 1000 Lizenzzahler
abgedeckt? (bitte absolut und in %
gegliedert nach Jahren für 2000-2004
anführen)
40.
Welchen Branchen gehören die 20/100/500/1000 größten
Lizenzzahler der ARA
an?
41.
Was
wurde seitens Ihres Ressorts seit Mitte 2003 unternommen, um
Lösungsansätze für das aufgezeigte Problem
möglicher Trittbrettfahrer im ARA-
System sowie möglicher Probleme aufgrund der Stellung der
Lebensmitteleinzelhandelsketten im ARA-System zu finden?
42.
Hat die ARA-AG im Rahmen der 2003 abgeschlossenen
Genehmigungsverfahren
von ARGEV und ÖKK ein schriftliches Lizenzkontrollkonzept vorgelegt? Wenn ja,
haben Sie dazu
Auflagen vorgesehen? Welche? Wenn nein, warum haben Sie
kein solches Konzept gefordert?
43.
Laut ARA-Report 2003 hat Ihr Ressort Ende 2003 der ARGEV
und ÖKK neue
Genehmigungsbescheide
für die nächsten 10 Jahre erteilt. Entspricht es den
Tatsachen, dass diese neuen Genehmigungsbescheide wie in o.a. Report
dargestellt kaum zusätzliche Auflagen hinsichtlich Analysen, Meldepflichten,...
enthalten?
44.
Welche Auflagen wurden ARGEV bzw ÖKK erteilt? Sind diese
Auflagen öffentlich
zugänglich?
45.
Ist Ihrer Ansicht nach das bestehende Kontrollsystem bei
der ARA AG und den
Branchenrecyclinggesellschaften
ausreichend?
46.
Welche
Positionen im Rahmen der ARA-AG, des vorgelagerten ARA-Vereins
(Handelskurie) sowie in den
Branchengesellschaften bzw. deren vorgelagerten
Eigentümervereinen bekleiden Vertreter aus dem Bereich der großen
Lebensmittelhandelsketten?
47.
Nach Ihren eigenen Angaben sind in der ARA wie in der
ARGEV Entsorger nicht
-
jedenfalls nicht mit Stimmrecht - vertreten. Wie verträgt sich dieses
Selbstbekenntnis
damit, dass zB der BILLA-Umweltbeauftragte Obmann des
ARGEV-Vereins ist und in dieser Eigenschaft wesentlich an den
Großanfallstellenverträgen zB mit REWE mitwirkt?
48.
Welche Unternehmen verfügen über
Großanfallstellenverträge? Nach welchen
Bestimmungen und unter welchen Gesichtspunkten unterliegen diese Verträge
der Aufsicht des
Umweltministeriums?
49.
Wurden diese Verträge anlässlich der
Genehmigungsverfahren zu ARGEV und
ÖKK 2003 geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
50.
Wie
hoch waren die Leistungsentgelte, die ARGEV sowie ARO im Wege dieser
Großanfallstellenverträge zwischen 1993 und 2003 ausbezahlt haben? (bitte
kumuliert je Kalenderjahr angeben)
51 .Wie beurteilen Sie die eingangs genannten Schritte
des dt. BKA angesichts
dessen,
dass das ARA-System dem Vernehmen nach noch immer über eine
Marktanteil von 95%
verfügt?
52.
Wie groß ist zur Zeit der genaue Marktanteil des
ARA-Systems (bitte getrennt
nach Fraktion sowie
Haushalts- bzw Gewerbebereich angeben)?
53.
Welche
sonstigen Sammel- und Verwertungssysteme verfügen noch über
nennenswerte Marktanteile? Seit wann und wo
sind diese tätig? Wie hoch sind
ihre Marktanteile?
54.
Liegen
schon Systemgenehmigungsanträge für weitere
Haushaltssammelsysteme vor? Wann ist mit
ihrer Genehmigung zu rechnen?
55.
Wie
beurteilen Sie die eingangs genannten Schritte des dt. BKA angesichts
dessen, dass dem Vernehmen nach die großen
Lebensmittelhandelsketten in
Österreich von ihren Lieferanten verlangen, dass diese ihre Verpackungen zu
100% bei ARA entpflichten?
56.
Kürzlich
hat das Umweltministerium die Systemgenehmigungsanträge von
ARGEV und ÖKK sowohl für den Haushalts- als auch für den Gewerbebereich für
weitere 10 Jahre verlängert. Haben Sie anlässlich der Genehmigungsverfahren
zu ARGEV und ÖKK 2003 Schritte unternommen,
um auf eine Entflechtung der
Interessen im Rahmen des ARA-Systems, insbesondere eine Beseitigung der
besonders augenfälligen
In-Sich-Geschäftkonstellationen im Bereich der ARGEV
hinzuwirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?
57.
Haben Sie sonstige Schritte zur Umsetzung der
Entscheidung der Europäischen
Kommission vom
16.10.2003 getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?
58.
Sehen Sie Zusammenhänge zwischen den Sachverhalten, die
der oben
genannten
Untersuchung des Lebensmittelseinzelhandels durch die
Bundeswettbewerbsbehörde zugrunde liegen und der Stellung der
Lebensmittelhandelsketten im Rahmen des ARA-Systems?
59.
Sind
Sie an die Bundeswettbewerbsbehörde mit der Bitte um Prüfung des
verpackungsverordnungsrelevanten Sachverhalts
herangetreten? Falls nein:
Beabsichtigen Sie, dies zu tun?
60.
Ist die Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit der
oben genannten
Untersuchung an Ihr Ressort herangetreten?