2384/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Trittbrettfahrerproblem und Stellung der Lebensmitteleinzelhandelsketten

im ARA-System

Die Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen (714/AB, 716/AB, XXII. GP)
bringt keine schlüssige Erklärung für die Differenz zwischen Marktmenge und
Lizensierungsmenge bei Kunststoffverpackungen in Österreich.

Dies nährt Gerüchte, wonach das Trittbrettfahrer-Problem im Bereich der ARA nach
wie vor ungelöst ist: Differenzen in der Menge anfallender, lizensierter und entsorgter
Verpackungsmaterialien erhärten den Verdacht, dass von einigen Unternehmen zwar
Verträge mit der ARA abgeschlossen werden, aber keine ordnungsgemäße
Lizensierung erfolgen bzw. Kosten auf Dritte überwälzt werden könnten.

Expertenschätzungen zufolge ist ein nicht unwesentlicher Anteil an
Verpackungsabfällen in Österreich dem Lebensmitteleinzelhandel zuzurechnen. Die
auf Lebensmittel entfallenden Umsätze in Österreich betragen jährlich rund 1/3 des
gesamten Einzelhandelsvolumens in Österreich. 71% dieser Umsätze entfielen im
Jahr 2003 auf die zwei größten Handelsketten des Landes, Rewe und Spar; die
größten fünf Lebensmittelhandelsketten sollen auf einen Marktanteil von über 90%
kommen. Ein Drittel der Waren in den Regalen dürfte dabei ausländischer
Provenienz sein.

Dem Vernehmen nach verlangen die großen Handelsketten in Österreich von ihren
Lieferanten, dass diese ihre Verpackungen zu 100% bei der ARA entpflichten. Nicht
unwesentliche Lizenzzahlungsströme der ARA dürften von einigen wenigen großen
Lizenzzahlern (sogennanten A-Kunden der ARA-AG) stammen. Die großen
Lebensmittelhandelsketten dürften - auch angesichts der großen Menge an
Indirektimporten (= Importe von verpackten Waren) im Lebensmittelhandel - zu den
„A-Kunden" des ARA-Systems gehören.

Wenn der ARA-Report 1997 die von den Handelsketten an die ARA entrichteten
Lizenzentgelte mit rund 100 Mio. öS beziffert hat, erscheint dies als relativ niedrig
gegriffen. Stellt man die Mengen und Kosten von Lebensmitteln und ihrer
Verpackung (und damit auch ihrer Lizenzgebühr) in Relation zu z.B. Elektro- und
Elektronikgeräten samt Verpackung und Lizenzgebühren, so musste ein wesentlich
höherer Beitrag der Lebensmitteleinzelhandelsketten zum ARA-Umsatz gegeben
sein, als bisher angegeben.

Die großen Lebensmittelhandelsketten setzen Verpackungen nicht nur in Verkehr,
sondern sind im Rahmen der sogenannten Großanfallstellenverträge auch als
Entsorger für das ARA-System tätig.

 

Basierend auf Forderungen des deutschen Bundeskartellamts (BKA) wurde in
Deutschland kürzlich beschlossen, die kartellartige Struktur des Dualen Systems
Deutschland (DSD) aufzulösen: Großunternehmen des Handels und der Industrie
werden, soweit sie selber auch Nachfrager von Leistungen des Dualen Systems
Deutschland sind, nicht mehr Anteilseigner des DSD-Systems sein. Nach Ansicht
des deutschen BKA soll dies dazu beitragen, dass diese „Nachfrager ihre
Entscheidung für ein Entsorgungssystem in erster Linie auf rein wirtschaftliche
Gesichtspunkte abstellen werden".

Dieser Schritt des deutschen BKA steht im Zusammenhang mit dem Bemühen, den
Markt für Entpflichtungsleistungen gemäß der deutschen Verpackungsverordnung im
Haushaltssammelbereich auch für andere Sammel- und Verwertungssysteme zu
öffnen. Die gleiche Absicht verfolgt die Entscheidung der Europäischen Kommission
zum österreichischen ARA-System (Entscheidung der Kommission vom 16.10.2003
in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache
COMP D3/35.470—ARA, COMP D3/35.743—ARGEV, ARO).

Am 15.10.2004 hat die Bundeswettbewerbsbehörde verlauten lassen
(http://www.bwb.gv.at/BWB/Aktuell/leh.htm): „Die im Zusammenhang mit
Beschwerden gegen Lebensmittelseinzelhandelsketten im Laufe der letzten Wochen
und Monate vorgebrachten Unterlagen und Hinweise haben ein ungeahntes Ausmaß
angenommen. Deren Sichtung, Analyse und Bewertung erfordert mehr
Arbeitseinsatz und Zeit, als man ursprünglich annehmen konnte. Die
Bundeswettbewerbsbehörde wird daher ihre Untersuchung des
Lebensmittelseinzelhandels - in der Art einer Branchenuntersuchung ("allgemeine
Untersuchung eines Wirtschaftszweiges" im Sinne § 2 Abs. 1 Z 3 WettbG) - noch bis
etwa Ende des Jahres 2004 fortführen und dann einen Endbericht veröffentlichen."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.             Liegen Ihrem Ressort Daten über das jährlich in Österreich insgesamt anfallende
Verpackungsaufkommen nach Wirtschaftsbranchen sowie nach
Haushalt/Gewerbe gegliedert vor?

2.             Wenn ja, wie hoch war das jeweilige jährliche Aufkommen nach Branchen,
Fraktionen und Haushalt/Gewerbe gegliedert in den Jahren 1999-2003?

3.             In der Anfangsphase des ARA-Systems 1992 existierten Branchenkennzahlen,
welche die Unterschiede in der Verpackungsintensität je Branche spiegelten und
eine Abschätzung der Lizenzzahlungen über den jeweiligen Firmenumsatz
ermöglichten. Dem Vernehmen nach verfügt die ARA-AG aufgrund der laufenden
Lizenzmeldungen über branchenbezogenen Daten zum Verpackungsinput und
zur Verpackungsintensität. Verfügt Ihr Ressort über aktuelle Daten betreffend die
Verpackungsintensität nach Branchen? (bitte relativ zum Branchenumsatz und


absolut in Tonnen anführen)

4.     Wie hoch sind hier die Anteile des Lebensmittel- und lebensmittelnahen Sektors
anzusetzen?

5.            Wie hoch sind die Anteile anzusetzen, die über die
Lebensmitteleinzelhandelsketten in die Haushaltsentsorgungsschiene laufen?

6.            Wie hoch sind die Anteile anzusetzen, die dann in die Eigenentsorgungsschiene
dieser Lebensmitteleinzelhandelsketten (sog. Großanfallstellenentsorgung)
laufen?

7.            Anlässlich der Reform der Verpackungsverordnung 1996 ist vorgeschlagen
worden, die Indirektimporte (= Verpackungsimporte im Wege von Importen
bereits verpackter Waren) im Wege einer Studie zu erheben, da dies aus der
Außenhandelsstatistik auch damals nicht ablesbar war. Diese Studie wurde nicht
beauftragt. Ist Ihrem Ressort der Anteil an Indirektimporten insbesondere im
Lebensmittelhandel und damit des anfallenden Verpackungsmaterials bekannt?
Wenn ja, wie haben sich diese Werte 1993-2003 entwickelt?

8.            Verfügt ihr Ressort über die diesbezüglichen Daten, die im Bereich der ARA-AG
vorhanden sein müssen? Wenn ja; wie haben sich diese Werte 1993-2003
entwickelt? Falls nein, auf
welche Daten stützen sich die Berechnungen und
Kontrollmaßnahmen Ihres Ressorts?

9.            Wie hoch war das Aufkommen an Verpackungsmaterialien im
Lebensmittelbereich von 1999-2003 gegliedert nach Fraktionen und getrennt
nach Haushalts- bzw Gewerbesystem?

10.ln 714/AB und 716/AB, XXII.GP haben Sie die Marktmenge von

Kunststoffverpackungen laut Daten der bundesweiten Restmengenanalyse,
Meldungen aller Sammel- und Verwertungssysteme sowie Meldungen gemäß
Anlage 3 der Verpackungsverordnung 1996 für das Jahr 2001 mit ca. 195.000
Tonnen angegeben. Wie hoch war diese Marktmenge von
Kunststoffverpackungen für 2002 und 2003?

11.   In 714/AB und 716/AB, XXII.GP haben Sie die Teilnahmemenge an genehmigten
Systemen für 2001 mit 121.821 Tonnen angegeben. Wie hoch waren die
Systemteilnahmemengen 2002 und 2003?

12.   In 716/AB XXII. GP haben Sie ausgeführt, dass für 2001 die insgesamt im
Restmüll befindliche Kunststoffverpackungsmenge nicht über 80.000 Tonnen
betrage. Wie hoch waren 2002 und 2003 die nicht verordnungskonform im
Restmüll landenden Kunststoffverpackungsmengen?

13.   In welcher Form erfolgt die Kontrolle der indirekten Importe (Importe bereits
verpackter Waren) der Lebensmitteleinzelhandelsketten durch die ARA? Ist für
die Kontrollen ein zeitliches Mindestintervall je Unternehmen vorgesehen? Wenn
ja, welches?

14.     Wie hoch waren die von den Lebensmitteleinzelhandelsketten an die ARA
entrichteten Lizenzentgelte in den Jahren 1997-2004? (bitte nach Jahren und
Lizenztarifgruppe gegliedert anführen)

15.     In welcher Relation stehen diese Lizenzgebühren zum übrigen ARA-Umsatz?
(bitte nach Jahren und Lizenztarifgruppe gegliedert für 1997-2004 angeben)

16.     Ist eine Untersuchung der Lizenzierung der Indirektimporte der großen
Lebensmittelshandelsketten seitens Ihres Ressorts erfolgt? Was waren die
Ergebnisse? Falls bisher keine Untersuchung erfolgte: Ist eine derartige
Untersuchung geplant?

17.     Verfügt die ARA über systematische Analysen des Lizenzmengenpotentiales?

18.     Wenn ja, sind diese Daten Ihrem Ressort bekannt? Was sind die Ergebnisse?
Was sind die Ergebnisse für den Lebensmittel- und lebensmittelnahen Sektor?

19.     Existieren Untersuchungen Ihres Ressorts, welche die Plausibilität der von der
ARA ermittelten Daten der am Markt befindlichen Mengen an
Verpackungsmaterial auf die einzelnen Branchen und Fraktionen sowie auf ihre
Verteilung zwischen Haushalt und Gewerbe bezogen untersuchen? Wenn ja,
welche und was sind ihre Ergebnisse? Wenn nein, sind solche Untersuchungen
geplant?

20. Seit 2003 ist das Expertengremium gemäß § 33 AWG tätig. Wer sind die
Mitglieder dieses Expertengremiums?

21. Welche Tarife aus welchen Kalenderjahren sind gemäß § 35 (1) AWG bisher
überprüft worden? Welche Tarife sind in Überprüfung?

22. Was waren die jeweiligen Ergebnisse zu den Prüfungsschwerpunkten gemäß
§ 35 (2) Z 1 bis 5 AWG?

23.     Wie oft ist der Missbrauchsbeirat gemäß § 34 AWG zusammengetreten? Wie
lauteten die diesbezüglichen Beratungsergebnisse? Welche davon sind gemäss
§ 34 (4) AWG 2002 auf der Internet-Seite des Umweltministeriums veröffentlicht
worden?

24.     Welche Konsequenzen (und in welcher Rechtsform) haben Sie aus diesen
Prüfergebnissen bzw. Beratungsergebnissen gezogen? Welche beabsichtigen
Sie noch zu ziehen? Haben sie Massnahmen im Sinne von § 31 (2) AWG
ergriffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?

25.     Der ARA-Geschäftsbericht 2003 weist auf regelmäßige Meldungsüberprüfungen
bei den Lizenzpartnern hin, um „Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrer
möglichst gering zu halten". Interessant ist dabei, dass die Zahl der
durchgeführten Prüfungen seit 1997 kontinuierlich sinkt (von 761 im Jahr 1997
auf 527 im Jahr 2003). Was sind die Ursachen dafür?

26.     Nachzulesen ist auch ein prozentuelles Absinken der Zahl von 100%-korrekten
Prüfungen oder Prüfungen mit geringen Abweichungen von 65% im Jahr 1997


(bzw. 69% im Jahr 1999) auf 59% im Jahr 2003. Was sind Ihrer Ansicht nach die
Ursachen dafür?

27. Der ARA-Geschäftsbericht 2003 führt zur Überprüfung der Lizenzpartner aus,
dass Wirtschaftsprüfer kontrollieren, ob alle in Österreich in Verkehr gesetzten
Verpackungsmengen an die ARA AG gemeldet und entsprechend entsorgt
werden. Welche LizenzpartnerInnen mit welchem Lizenzzahlungsvolumen
(gegliedert nach Tarifgruppen) wurden in den Jahren 2000 - 2004 kontrolliert?
Wurden in den Jahren 1993 - 2004 auch die großen Handelsketten wie Rewe,
Spar, Hofer,.... kontrolliert? Wenn ja, wann und mit welchem Resultat?

28.    Sehen die ARA-Überprüfungen der einzelnen LizenzpartnerInnen ein zeitliches
Mindestintervall vor und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?

29.    Sehen die ARA-Überprüfungen der LizenzpartnerInnen bei den sogenannten A-
Kunden- zu denen auch die Handelsketten gehören dürften - ein zeitliches
Mindestintervall vor und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?

30.    Aus welchen Anlässen werden von der ARA Überprüfungen der einzelnen
LizenzpartnerInnen durchgeführt?

31 .Haben sich aus den im ARA-Geschäftsbericht 2003 angeführten

Lizenzpartnerprüfungen 1997-2003 Gutschriften für die ARA ergeben? Wenn ja,
in welcher Höhe? (bitte gegliedert nach Jahren und Tarifgruppen sowie jeweils in
Prozent des Gesamtaufkommens je Tarifgruppe angeben)

32.    Welche Schwachpunkte und Verbesserungsmöglichkeiten haben die Ergebnisse
der Lizenzpartnerprüfungen der ARA ergeben?

33.    In welcher Form wird Ihr Ressort von der ARA über Prüfungsergebnisse und
festgestellte Schwachpunkte informiert?

34.    Inwieweit wirkt Ihr Ressort an möglichen Verbesserungsmöglichkeiten mit?

35.    Hat Ihr Ressort Kontrollen auf Basis des § 75 (2) AWG durchgeführt? Wenn ja,
wie viele seit 1993? Welche Branchen waren davon betroffen? Wie viele
Verwaltungsstrafverfahren und gerichtliche Verurteilungen sind seit 1993 erfolgt?

36.    Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 20 Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in % gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)

37.    Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 100 Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in % gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)

38.    Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 500 Lizenzzahler abgedeckt?
(bitte absolut und in % gegliedert nach Jahren für 2000-2004 anführen)

39.   Wie viel des ARA-Umsatzes wird durch die größten 1000 Lizenzzahler
abgedeckt? (bitte absolut und in % gegliedert nach Jahren für 2000-2004
anführen)

40.   Welchen Branchen gehören die 20/100/500/1000 größten Lizenzzahler der ARA
an?

41. Was wurde seitens Ihres Ressorts seit Mitte 2003 unternommen, um
Lösungsansätze für das aufgezeigte Problem möglicher Trittbrettfahrer im ARA-
System sowie möglicher Probleme aufgrund der Stellung der
Lebensmitteleinzelhandelsketten im ARA-System zu finden?

42. Hat die ARA-AG im Rahmen der 2003 abgeschlossenen Genehmigungsverfahren
von ARGEV und ÖKK ein schriftliches Lizenzkontrollkonzept vorgelegt? Wenn ja,
haben Sie dazu Auflagen vorgesehen? Welche? Wenn nein, warum haben Sie
kein solches Konzept gefordert?

43. Laut ARA-Report 2003 hat Ihr Ressort Ende 2003 der ARGEV und ÖKK neue
Genehmigungsbescheide für die nächsten 10 Jahre erteilt. Entspricht es den
Tatsachen, dass diese neuen Genehmigungsbescheide wie in o.a. Report
dargestellt kaum zusätzliche Auflagen hinsichtlich Analysen, Meldepflichten,...
enthalten?

44. Welche Auflagen wurden ARGEV bzw ÖKK erteilt? Sind diese Auflagen öffentlich
zugänglich?

45. Ist Ihrer Ansicht nach das bestehende Kontrollsystem bei der ARA AG und den
Branchenrecyclinggesellschaften ausreichend?

46. Welche Positionen im Rahmen der ARA-AG, des vorgelagerten ARA-Vereins
(Handelskurie) sowie in den Branchengesellschaften bzw. deren vorgelagerten
Eigentümervereinen bekleiden Vertreter aus dem Bereich der großen
Lebensmittelhandelsketten?

47. Nach Ihren eigenen Angaben sind in der ARA wie in der ARGEV Entsorger nicht
- jedenfalls nicht mit Stimmrecht - vertreten. Wie verträgt sich dieses
Selbstbekenntnis damit, dass zB der BILLA-Umweltbeauftragte Obmann des
ARGEV-Vereins ist und in dieser Eigenschaft wesentlich an den
Großanfallstellenverträgen zB mit REWE mitwirkt?

48. Welche Unternehmen verfügen über Großanfallstellenverträge? Nach welchen
Bestimmungen und unter welchen Gesichtspunkten unterliegen diese Verträge
der Aufsicht des Umweltministeriums?

49. Wurden diese Verträge anlässlich der Genehmigungsverfahren zu ARGEV und
ÖKK 2003 geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

50.     Wie hoch waren die Leistungsentgelte, die ARGEV sowie ARO im Wege dieser
Großanfallstellenverträge zwischen 1993 und 2003 ausbezahlt haben? (bitte
kumuliert je Kalenderjahr angeben)

51 .Wie beurteilen Sie die eingangs genannten Schritte des dt. BKA angesichts
dessen, dass das ARA-System dem Vernehmen nach noch immer über eine
Marktanteil von 95% verfügt?

52.     Wie groß ist zur Zeit der genaue Marktanteil des ARA-Systems (bitte getrennt
nach Fraktion sowie Haushalts- bzw Gewerbebereich angeben)?

53. Welche sonstigen Sammel- und Verwertungssysteme verfügen noch über
nennenswerte Marktanteile? Seit wann und wo sind diese tätig? Wie hoch sind
ihre Marktanteile?

54.     Liegen schon Systemgenehmigungsanträge für weitere
Haushaltssammelsysteme vor? Wann ist mit ihrer Genehmigung zu rechnen?

55.     Wie beurteilen Sie die eingangs genannten Schritte des dt. BKA angesichts
dessen, dass dem Vernehmen nach die großen Lebensmittelhandelsketten in
Österreich von ihren Lieferanten verlangen, dass diese ihre Verpackungen zu
100% bei ARA entpflichten?

56.     Kürzlich hat das Umweltministerium die Systemgenehmigungsanträge von
ARGEV und ÖKK sowohl für den Haushalts- als auch für den Gewerbebereich für
weitere 10 Jahre verlängert. Haben Sie anlässlich der Genehmigungsverfahren
zu ARGEV und ÖKK 2003 Schritte unternommen, um auf eine Entflechtung der
Interessen im Rahmen des ARA-Systems, insbesondere eine Beseitigung der
besonders augenfälligen In-Sich-Geschäftkonstellationen im Bereich der ARGEV
hinzuwirken? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum?

57.     Haben Sie sonstige Schritte zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen
Kommission vom 16.10.2003 getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum
nicht?

58.     Sehen Sie Zusammenhänge zwischen den Sachverhalten, die der oben
genannten Untersuchung des Lebensmittelseinzelhandels durch die
Bundeswettbewerbsbehörde zugrunde liegen und der Stellung der
Lebensmittelhandelsketten im Rahmen des ARA-Systems?

59.     Sind Sie an die Bundeswettbewerbsbehörde mit der Bitte um Prüfung des
verpackungsverordnungsrelevanten Sachverhalts herangetreten? Falls nein:
Beabsichtigen Sie, dies zu tun?

60.     Ist die Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit der oben genannten
Untersuchung an Ihr Ressort herangetreten?