2387/J XXII. GP

Eingelangt am 09.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dobnigg und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Verlässlichkeitsprüfungen und Bewilligungspflicht bei der Haltung von Gifttieren

und anderen gefährlichen Tieren.

Wie aus der Presse bekannt ist, musste von Polizeiorganen in Leoben, am 19.09.2004, gegen

eine Person eingeschritten werden, die mit zwei hochgiftigen Kobras in den Händen auf die

Polizisten losgegangen ist. Der Täter benützte die Kobra als „Waffe".

Es ist auch bekannt, dass im Rotlichtmilieu und bei Skinheadgruppen derartige Schlangen

gehalten werden. Bei der oben genannten Amtshandlung bestand für alle Beteiligten

Lebensgefahr.

Die derzeitigen Gesetze weisen bezüglich Haltung, Sicherheit, Anforderungen und der
Verlässlichkeit des Halter Lücken auf. Das am 01.01.2005 in Kraft tretende neue
Bundestierschutzgesetz soll daher mit geeigneten Bestimmungen erweitert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.      Haben Sie von diesem oben genannten Vorfall gehört?

2.      Falls ja, sehen Sie eine dringende Notwendigkeit die Beamten zu schützen?

3.      Falls nein, ziehen Sie eine Ergänzung des Bundestierschutzgesetzes in Betracht?

4.      Kennen Sie die Ergänzungsvorschläge der Exekutivbeamten?

5.      Falls ja, wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?

6.      Falls nein, werden Sie die zuständigen Beamten einladen um diese Vorschläge,
Ergänzungen und Probleme zu erörtern?

7.      Wie stehen Sie zu dem Vorschlag die Haltung von Gifttieren (z.B. Schlangen) und anderen
gefährlichen Tieren bewilligungspflichtig zu machen und regelmäßig behördliche
Überprüfungen durchzuführen.

8.      Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Halter bzw. die Betreuer einer
Verlässlichkeitsprüfung zu unterziehen (ähnlich wie bei Inhabern von Waffenbesitzkarten)?

9.      Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass Halter einen Befähigungsnachweis erbringen
müssten (analog dem Waffengesetz)?

 

10.       Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eigene Sicherheitsvorschriften bezüglich der
Verwahrung der Tiere und des Raumes in dem sie gehalten werden erbringen zu müssen?

11.       Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, eine Kennzeichnung der Tiere und Nachvollzug
ähnlich wie bei Nutztieren (Rinderdatenbank) oder der Chipverordnung (Hunde und Katzen)
aufgrund der besonderen Gefährlichkeit zu verlangen?

12.       Sind Sie auch der Meinung, dass die Exekutivbeamten durch diese genannten
Verbesserungsvorschläge einen sichereren Dienst absolvieren könnten?

13.       Planen Sie im Interesse der Sicherheit der Exekutivebeamten eine Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Bundesminister für Inneres?


14.       Planen Sie im Interesse der Sicherheit für die Bevölkerung eine Ergänzung und
Erweiterung des Bundestierschutzgesetzes?

15.       Ist Ihnen und Ihren Beamten bekannt wie viele dieser gefährlichen Tiere im
Rotlichtmilieu und bei Skinheadgruppen existieren?

16.       Falls ja, um wie viele Tiere handelt es sich?

17.       Sehen Sie eine Gefährdung der Bevölkerung durch gefährliche Tiere wie z. Beispiel
Kobras?

18.       Falls nein, warum nicht?

19.       Falls ja, was werden Sie dagegen tun?

20.       Sehen Sie eine Gefährdung der Exekutivbeamten durch gefährliche Tiere wie zum
Beispiel Kobras?

21.       Falls nein, warum nicht?

22.       Falls ja, was werden Sie dagegen tun?

23.       Warum wurden gute Länderregelungen betreffend gefährlicher Tiere beseitigt?