Eingelangt am 09.12.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Entwurf
Tierhaltungsverordnung laut Bundestierschutzgesetz
In
der Letztfassung der 1. Tierhaltungsverordnung sind Maßnahmen vorgesehen, die
in klarem Widerspruch zum Bundestierschutz-Gesetz stehen. Beispiele:
Übergangsfristen
für bestehende ausgestaltete Käfige: Hier sollen auch solche Käfige als bereits zum 1.1.2005 bestehende
Anlagen gelten, die erst zum Zeitpunkt der Einstallung der nächsten
Hühnerpartie (also irgendwann im Laufe des Jahres 2005) die Anforderungen an
ausgestaltete Käfige erfüllen. Das bedeutet, dass auch Käfige, die zum 1.1.2005
noch als konventionelle Käfige zu qualifizieren sind, unter die 15-jährige
Übergangsfrist fallen, wenn sie
bei der nächstmöglichen Einstallung "aufgerüstet" werden und dann die
Anforderungen an ausgestaltete Käfige
erfüllen.
Konventionelle
Käfige für Zuchttiere sollen bis 31.12.2019 verwendet werden dürfen: Gem Punkt 7.4. des Entwurfs sollen konventionelle
Käfige (sofern sie bestimmten Anforderungen entsprechen) für ZUCHTTIERE bis
31.12.2019 verwendet werden dürfen. Das widerspricht klar dem
Bundestierschutzgesetz und dem Vier-Parteien-Konsens, der bei den Verhandlungen
erzielt wurde, die konventionellen Käfige bis spätestens 2008 zu verbieten!
Weiter soll die
Haltung von Kaninchen nur in der 1. Tierhaltungsverordnung (also nur als
landwirtschaftliche Nutztiere) geregelt werden. Das vorgeschriebene
Platzangebot ist minimal, es ist auch für als Heimtiere gehaltene Kaninchen
weder Beschäftigungsmaterial noch die zumindest die paarweise Haltung
vorgesehen.
Insgesamt wurden die
umfangreichen Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen, die von
Tierschutz-ExpertInnen eingebracht wurden, in den aktuellen
Verordnungsentwürfen in keiner
Weise berücksichtigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie rechtfertigen Sie die gesetzeswidrige Vorgabe, dass auch
solche Käfige als bereits zum 1.1.2005 bestehende Anlagen gelten, die erst
zum Zeitpunkt der Einstallung der nächsten Hühnerpartie (also irgendwann
im Laufe des Jahres 2005) die Anforderungen an ausgestaltete Käfige
erfüllen?
- Wie rechtfertigen Sie, dass konventionelle Käfige für Zuchttiere
über den Verordnungsweg bis 2019 erlaubt sein sollen und damit den
Widerspruch zum Bundestierschutzgesetz, wonach konventionelle Käfige bis
spätestens 2008 verboten sein sollen?
- Wie begründen Sie, dass die Haltung von Kaninchen nur bei den
landwirtschaftlichen Nutztieren und nicht auch bei den Heimtieren geregelt
werden soll und inwiefern
entspricht das minimale
Platzangebot, die Einzelhaltung und das nicht vorgesehene
Beschäftigungsmaterial den Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes an
eine tiergerechte Haltung?
- Wie viele Betriebe sind seit dem Beschluss des Käfigverbots
schon jetzt auf alternative Haltungssysteme umgestiegen? Auf welche
Haltungsform sind die Betriebe umgestiegen?
- Wie viel hat die aktuelle Werbeoffensive der AMA hinsichtlich
der Kennzeichnung von Eiern gekostet und wurden dafür Förderungen von der
Europäischen Union zur Verfügung gestellt (wenn ja, wie viele EU-Mittel
und unter welchen Bedingungen)?
- Welche Initiativen wurden seitens des Ministeriums ergriffen
bzw. werden Sie ergreifen, um das Käfigverbot zu kommunizieren bzw. die
Alternativproduktion in Österreich zu forcieren?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt bzw. werden Sie setzen, um zu
verhindern, dass ausländische Käfig-Eier den österreichischen Markt überschwemmen?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt bzw. werden Sie setzen, um den
Handel zu einem freiwilligen Verzicht auf den Verkauf von Käfigeiern zu
bewegen?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt bzw. werden Sie setzen
hinsichtlich einer Kennzeichnung von Eiprodukten (verarbeiteten Eiern in
Lebensmitteln)?
- Welche Maßnahmen wurden gesetzt bzw. werden Sie setzen
hinsichtlich Forschungsarbeit in Richtung Alternativen zu Käfigsystemen?
- Ist geplant, die Ausbezahlung der Umstiegsprämie auf
alternative Haltungssysteme an die Vernichtung der Altkäfige zu koppeln,
um so den Verkauf der ausrangierten Käfige an ausländische Betriebe und
damit einen Rückfluss von Käfigeiern aus dem Ausland zu verhindern?