2452/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Dr. Christian Puswald

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Abfragen durch das Bundesministerium für Finanzen

In der „Pressestunde" vom 24. Oktober 2004 haben Sie auf die Frage nach Ihrer
Steuerpflicht bzw. mit der Steuerpflicht des „Vereins zur Förderung der New
Economy" im Zusammenhang mit der „homepage-Affäre" die in Fachkreisen mit
Erstaunen zur Kenntnis genommene Antwort gegeben, dass Sie „die
Steuerleistungen der österreichischen Vereine abfragen haben lassen" und dabei
festgestellt hätten, dass die wenigsten der Vereine Steuern bezahlen würden.

Zur selben Zeit, als Sie diese Abfragen in Auftrag gegeben haben, haben unbefugte
Anfragen von Mitarbeitern der Finanzverwaltung für einiges Aufsehen gesorgt. Im
Zuge der Umorganisation der gesamten Finanzverwaltung haben nämlich bis zu
zehn Jahre zurückliegende unbefugte Abfragen durch Finanzbeamte (zB über deren
eigene Familienangehörige) Versetzungen oder Beförderungen der Mitarbeiter der
Finanzverwaltung entscheidend beeinflusst. Einige der geachtetsten und
erfolgreichsten Beamten mussten wegen dieses Vergehens, das noch vor kurzer Zeit
gängige Praxis war, weshalb auch das Unrechtsbewusstsein in der Regel fehlte, ihre
Karrierepläne begraben. Erst jetzt ist ein Erlass zu dieser Problematik in
Ausarbeitung, davor fehlte eine solche generelle Verhaltensanweisung, sodass der
in Expertenkreisen erhobene Vorwurf klarer Willkür nicht unverständlich erscheint.
Dem Grundsatz der Gleichbehandlung kommt gerade im Finanzbereich schon
aufgrund der besonderen Ausprägung und Intensität des staatlichen
„Gewaltmonopols" höchste Bedeutung zu.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher in diesem Sinne an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage

1) Sind die Abfragen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht von Vereinen
ausschließlich im dienstlichen Interesse erfolgt und wenn ja, um welches
Interesse handelte es sich in den jeweils einzelnen Fällen?


2)          Hatte dabei Ihr eigenes Verfahren - wie das oben erwähnte Fernsehinterview
in unerwarteter Klarheit zum Ausdruck bringt - Bedeutung und zwar
welchen Ausmaßes auch immer, und wenn ja, warum?

3)          Wie können Sie allenfalls garantieren, dass ein Zusammenhang mit Ihrem
persönlichen Abgabeverfahren bzw. dem des „Vereins zur Förderung der New
Economy" vollkommen ausgeschlossen ist, gegebenenfalls für die Zukunft
ausgeschlossen werden kann?

4)          Durch welche Dienststelle wurden die jeweiligen Abfragen getätigt, jeweils
durch ein mit dem jeweiligen Fall befasstes Finanzamt (z.B. FA für Gebühren
und Verkehrsteuern oder FA für den 4., 5. und 10. Bezirk) oder durch das
Bundesministerium selbst?

5)          Wurden die aus den Abfragen gewonnen Erkenntnisse für die Argumentation
in Ihrem persönlichen Abgabeverfahren bzw. dem des „Vereins zur Förderung
der New Economy" verwendet und wenn ja durch wen und warum? Können
sie eine derartige Verwendung ausschließen und wenn ja, wodurch und
wenn nein, wie bewerten sie das aus rechtsstaatlicher Sicht?

(Anmerkung: Es wurde als Zeichen von Größe aufgefasst werden, sollte die umfassende
Beantwortung dieser Fragen nicht unter Ausnützung der vollen zur Verfügung stehenden Zeit
erfolgen. Angesichts der offenkundigen Präsenz und vehementen Behandlung dieses Themas in
Ihrem Haus ist von einem umfassenden Informationsstand auszugehen, der ein zügiges
Beantworten möglich machen kann.)