2452/J XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim, Dr. Peter Wittmann, Dr. Christian Puswald
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Abfragen durch das Bundesministerium für Finanzen
In der
„Pressestunde" vom 24. Oktober 2004 haben Sie auf die Frage nach Ihrer
Steuerpflicht
bzw. mit der Steuerpflicht des „Vereins zur Förderung der New
Economy"
im Zusammenhang mit der „homepage-Affäre" die in Fachkreisen mit
Erstaunen
zur Kenntnis genommene Antwort gegeben, dass Sie „die
Steuerleistungen der österreichischen Vereine abfragen haben
lassen" und dabei
festgestellt
hätten, dass die wenigsten der Vereine Steuern bezahlen würden.
Zur selben Zeit, als Sie diese
Abfragen in Auftrag gegeben haben, haben unbefugte
Anfragen
von Mitarbeitern der Finanzverwaltung für einiges Aufsehen gesorgt. Im
Zuge
der Umorganisation der gesamten Finanzverwaltung haben nämlich bis zu
zehn
Jahre zurückliegende unbefugte Abfragen durch Finanzbeamte (zB über deren
eigene
Familienangehörige) Versetzungen oder Beförderungen der Mitarbeiter der
Finanzverwaltung
entscheidend beeinflusst. Einige der geachtetsten und
erfolgreichsten
Beamten mussten wegen dieses Vergehens, das noch vor kurzer Zeit
gängige Praxis war, weshalb auch das Unrechtsbewusstsein in der Regel fehlte,
ihre
Karrierepläne
begraben. Erst jetzt ist ein Erlass zu dieser Problematik in
Ausarbeitung,
davor fehlte eine solche generelle Verhaltensanweisung, sodass der
in
Expertenkreisen erhobene Vorwurf klarer Willkür nicht unverständlich erscheint.
Dem
Grundsatz der Gleichbehandlung kommt gerade im Finanzbereich schon
aufgrund
der besonderen Ausprägung und Intensität des staatlichen
„Gewaltmonopols"
höchste Bedeutung zu.
Die unterzeichnenden
Abgeordneten richten daher in diesem Sinne an den
Bundesminister
für Finanzen nachstehende
Anfrage
1) Sind die
Abfragen im Zusammenhang mit der Steuerpflicht von Vereinen
ausschließlich
im dienstlichen Interesse erfolgt und wenn ja, um welches
Interesse
handelte es sich in den jeweils einzelnen Fällen?
2)
Hatte dabei Ihr eigenes Verfahren - wie das oben erwähnte
Fernsehinterview
in
unerwarteter Klarheit zum Ausdruck bringt - Bedeutung und zwar
welchen
Ausmaßes auch immer, und wenn ja, warum?
3)
Wie können Sie allenfalls garantieren, dass ein
Zusammenhang mit Ihrem
persönlichen
Abgabeverfahren bzw. dem des „Vereins zur Förderung der New
Economy"
vollkommen ausgeschlossen ist, gegebenenfalls für die Zukunft
ausgeschlossen
werden kann?
4)
Durch welche Dienststelle wurden die jeweiligen Abfragen
getätigt, jeweils
durch
ein mit dem jeweiligen Fall befasstes Finanzamt (z.B. FA für Gebühren
und
Verkehrsteuern oder FA für den 4., 5. und 10. Bezirk) oder durch das
Bundesministerium
selbst?
5)
Wurden die aus den Abfragen gewonnen Erkenntnisse für die
Argumentation
in
Ihrem persönlichen Abgabeverfahren bzw. dem des „Vereins zur Förderung
der
New Economy" verwendet und wenn ja durch wen und warum? Können
sie
eine derartige Verwendung ausschließen und wenn ja, wodurch und
wenn
nein, wie bewerten sie das aus rechtsstaatlicher Sicht?
(Anmerkung: Es wurde
als Zeichen von Größe aufgefasst werden, sollte die umfassende
Beantwortung
dieser Fragen nicht unter Ausnützung der vollen zur Verfügung stehenden Zeit
erfolgen. Angesichts der offenkundigen Präsenz und vehementen Behandlung dieses
Themas in
Ihrem Haus ist von einem umfassenden
Informationsstand auszugehen, der ein zügiges
Beantworten möglich machen kann.)