2464/J XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Härtefonds, Unterstützungsfonds, Ausgleichsfonds
und
vergleichbare
Einrichtungen im Bereich Ihres Ministeriums
In den letzten Jahren wurden eine ganze Reihe so
genannter „Härte-,, oder
„Unterstützungsfonds"
sowie befristete Unterstützungsleistungen geschaffen.
Darüber hinaus gibt es vermutlich auch eine
Reihe von Fonds,
Unterstützungsleistungen und ähnlichen Maßnahmen, die bereits seit
längerer Zeit
existieren, der großen Mehrheit der möglichen Unterstützten jedoch unbekannt
ist.
Diese Maßnahmen heben sich von einer zielführenden Sozialpolitik im Sinne der
Betroffenen insofern ab, als sie -
abgesehen von der Tatsache, dass sie Aktivität der
Regierung im sozialpolitischen Bereich zu imaginieren erlauben - keinen
Rechtsanspruch auf Unterstützung sozial benachteiligter Menschen vorsehen und
somit diese zu AlmosenempfängerInnen
degradieren. Derartige Konstruktionen, die
statt verbindlicher Rechtsansprüche und/oder Versicherungsleistungen auf
Gewährung nach dem Bedürftigkeitsprinzip abstellen, erschweren auf Grund der
Tatsache, dass sie kaum bekannt sind, den Zugang zu den Unterstützungsmitteln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Welche
Härtefonds, Unterstützungsfonds und/oder andere
Unterstützungsleistungen, die eine Gewährung von Unterstützung nach dem
Bedürftigkeitsprinzip ohne Rechtsanspruch
vorsehen gibt/gab es in den Jahren 2003
bzw. 2004 in Ihrem Ministerium bzw. in den von Ihnen beaufsichtigten
Dienststellen
oder anderen Einrichtungen? Wir ersuchen um detaillierte Aufzählung unter
Anführung der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Welche Dotation haben diese Fonds? Wir ersuchen um
detaillierte Darstellung der
jeweils budgetierten Mittel sowie deren Herkunft.
Nach
welchen Grundsätzen arbeiten die einzelnen Fonds jeweils bzw. nach
welchen Grundsätzen werden jeweils Unterstützungsleistungen vergeben
(aufgeschlüsselt nach einzelnen Fonds und
den jeweiligen Grundsätzen, die zur
Anwendung gelangen)?
In welchem Maß wurden die jeweiligen Budgetansätze ausgeschöpft? Was
passierte mit
etwaigen Überschüssen?
Wie viele Personen haben in den Jahren 2003 bzw. 2004 um
Leistungen aus den
genannten Fonds etc.
angesucht? Wir ersuchen um detaillierte Aufschlüsselung
nach den einzelnen Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen.
Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2003 bzw. 2004
tatsächlich positiv erledigt?
Wir ersuchen um
detaillierte Aufschlüsselung nach den einzelnen Fonds bzw.
Unterstützungsleistungen.
Wer besorgt die Kontrolle der einzelnen Fonds
(aufgeschlüsselt jeweils nach
Fonds bzw. Unterstützungsleistungen)?
Gibt es Kontrollberichte der jeweiligen Kontrollorgane
zu den Tätigkeiten der
einzelnen Fonds? Wenn
ja: Wie lauten diese genau?
Rechnen
Sie in absehbarer Zeit mit der Schaffung weiterer Härte- oder
Ausgleichsfonds in Ihrem Verantwortungsbereich?
Warum bzw. warum nicht?