2479/J XXII. GP

Eingelangt am 10.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Kosten häuslicher Gewalt

 

 

Das Europäische Netzwerk WAVE „Frauen gegen Gewalt“ hat festgestellt, dass männliche Gewalt gegen Frauen jährlich Milliarden der jeweiligen Haushalte verschlingt. Eine 1996/97 an der Universität Amsterdam durchgeführte holländische Pilotstudie hat ergeben, dass allein die Gewalt von Männern gegen die Partnerin im privaten Lebensbereich den niederländischen Staat pro Jahr wahrscheinlich über 150 Mio. Euro) kostet. Diese Kostenrechnung bezieht sich allein auf die häuslichen Gewalttaten durch den männlichen Beziehungspartner, die von den Autorinnen und Autoren der Studie als schwer bis sehr schwer eingestuft wurden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Frauen werden in Österreich jährlich Opfer von durch Männer ausgeübter häuslicher Gewalt?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil häuslicher Gewalttaten von Männern gegen Frauen, die als schwere Körperverletzung einzustufen sind?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil häuslicher Gewalttaten von Männern gegen Frauen, die als schwere psychische Verletzung einzustufen sind?

 

  1. Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen gelangen in Österreich jährlich zur Anzeige?

 

  1. Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen gelangen in Österreich jährlich zur gerichtlichen Verurteilung?

 

  1. Wie viele Opfer häuslicher männlicher Gewalt im Alter wenden sich jährlich an Frauenhäuser?

 

  1. Wie viele Frauen können jährlich in Frauenhäusern aufgenommen werden?

 

  1. Wie viele Frauen müssen jährlich aus Platzmangel abgewiesen werden?

 

  1. Verfügt die Bundesregierung über Angaben zu den gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher Gewalt? Falls ja, handelt es sich hier um Schätzungen oder um Ergebnisse aufgrund von repräsentativen Studien?

 

  1. Welche gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt entstehen in den Bereichen:

a) Polizei und Strafrechtssystem,

b) medizinische sowie psychosoziale Versorgung,

c) Erwerbsarbeit und soziale Sicherung?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil der Kosten des Bundes die durch Strafverfolgung und Behandlung (Therapie) der Täter  entstehen?

 

  1. Wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Bundes and den Frauenhäusern in der Gesamtsumme?

 

  1. Gibt es Untersuchungen, die die Kosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen nach Bundesländern oder im Stadt-Land Vergleich aufschlüsseln?

  2. Welche Regionen gibt es, in denen es im Umkreis von 70 km kein erreichbares Frauenhaus gibt?

  3. Wie sieht das Verhältnis Wohnbevölkerung zur Anzahl der Frauenhäuser in den einzelnen Bundesländern aus?

 

  1. Hält die Bundesregierung eine Studie zu den Kosten und Folgekosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen für notwendig? Falls ja, wird eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben werden?

 

  1. Verfügt die Bundesregierung über die notwendigen statistischen Daten, um die Kosten und Folgekosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen einschätzen zu können? Falls nein, welche Veränderungen in der Statistik der folgenden Bereiche:

           a)  Polizei und Strafrechtssystem,

b)     medizinische sowie psychosoziale Versorgung,

c)      Erwerbsarbeit und soziale Sicherung?

          hält die Bundesregierung für nötig, um die Kosten ermitteln zu können?