Eingelangt am 10.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend die
Kosten häuslicher Gewalt
Das Europäische Netzwerk
WAVE „Frauen gegen Gewalt“ hat festgestellt, dass männliche Gewalt gegen Frauen
jährlich Milliarden der jeweiligen Haushalte verschlingt. Eine 1996/97 an der
Universität Amsterdam durchgeführte holländische Pilotstudie hat ergeben, dass
allein die Gewalt von Männern gegen
die Partnerin im privaten Lebensbereich den niederländischen Staat pro Jahr
wahrscheinlich über 150 Mio. Euro) kostet. Diese Kostenrechnung bezieht sich
allein auf die häuslichen Gewalttaten durch den männlichen Beziehungspartner,
die von den Autorinnen und Autoren der Studie als schwer bis sehr schwer
eingestuft wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele Frauen
werden in Österreich jährlich Opfer von durch Männer ausgeübter häuslicher
Gewalt?
- Wie hoch ist der Anteil häuslicher Gewalttaten von Männern
gegen Frauen, die als schwere Körperverletzung einzustufen sind?
- Wie hoch ist der Anteil häuslicher Gewalttaten von Männern
gegen Frauen, die als schwere psychische Verletzung einzustufen sind?
- Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen gelangen in
Österreich jährlich zur Anzeige?
- Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen gelangen in
Österreich jährlich zur gerichtlichen Verurteilung?
- Wie viele Opfer häuslicher männlicher Gewalt
im Alter wenden sich jährlich an Frauenhäuser?
- Wie viele Frauen können jährlich in Frauenhäusern aufgenommen
werden?
- Wie viele Frauen müssen jährlich aus Platzmangel abgewiesen
werden?
- Verfügt die Bundesregierung über Angaben zu den
gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher Gewalt? Falls ja, handelt es
sich hier um Schätzungen oder um Ergebnisse aufgrund von repräsentativen
Studien?
- Welche gesellschaftlichen Folgekosten häuslicher Gewalt
entstehen in den Bereichen:
a)
Polizei und Strafrechtssystem,
b) medizinische sowie psychosoziale Versorgung,
c) Erwerbsarbeit und soziale Sicherung?
- Wie hoch ist der Anteil der Kosten des Bundes die durch
Strafverfolgung und Behandlung (Therapie) der Täter entstehen?
- Wie hoch ist die Kostenbeteiligung des Bundes and den
Frauenhäusern in der Gesamtsumme?
- Gibt es Untersuchungen, die die Kosten von häuslicher Gewalt
gegen Frauen nach Bundesländern oder im Stadt-Land Vergleich
aufschlüsseln?
- Welche Regionen gibt es, in denen es im Umkreis von 70 km kein
erreichbares Frauenhaus gibt?
- Wie sieht das Verhältnis Wohnbevölkerung zur Anzahl der
Frauenhäuser in den einzelnen Bundesländern aus?
- Hält die Bundesregierung eine Studie zu den Kosten und
Folgekosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen für notwendig? Falls ja,
wird eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben werden?
- Verfügt die Bundesregierung über die notwendigen statistischen
Daten, um die Kosten und Folgekosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen
einschätzen zu können? Falls nein, welche Veränderungen in der Statistik
der folgenden Bereiche:
a) Polizei und
Strafrechtssystem,
b) medizinische sowie psychosoziale Versorgung,
c) Erwerbsarbeit und soziale Sicherung?
hält die
Bundesregierung für nötig, um die Kosten ermitteln zu können?