2551/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Wunschkennzeichen und Verkehrssicherungsfond“

Die ersten Wunschkennzeichen verloren nach 15 Jahren ab September 2004 ihre Gültigkeit.
Als Stichtag für die Gültigkeitsdauer gilt das Datum der Reservierung. In der AB/1320 vom
12.03.2004 konnte den Fragestellern die Zahlen für 2004 bekannt gegeben werden.

Mit der 23.KFG-Novelle wurden offene legislative Defizite im KFG hinsichtlich
Nichtverlängerung oder neuerliche Zuweisung eines Wunschkennzeichens (Verlängerung)
beseitigt.

Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.

Der Fond bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag fließen 60
Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen
zugewiesen oder reserviert wurde. Die diesbezüglichen Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

Anfrage

1)             Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2005 und 2006 jeweils in welchem Monat ihr
Wunschkennzeichen (Aufschlüsselung auf Monate und Bundesländer)?

2)      Welche konkreten Informationsmaßnahmen wurden bis 31.12.2004
vorgenommen? Gab es diesbezügliche Beschwerden? Wenn ja, welche?

3)      Wie viele Fahrzeughalter haben 2004 ihr Wunschkennzeichen verlängert?


4)     Zu wie vielen Strafverfahren oder sonstigen Maßnahmen (z.B. zwangsweise
Entziehung) kam es dabei wegen Weiterverwendung des Wunschkennzeichens
trotz Auslaufens der Gültigkeit und Nichtverlängerung?

5)           In wie vielen Fällen kam es zu rechtskräftigen Bestrafungen? Welche Strafen nach
dem KFG wurden dabei verhängt?

6)     Welche Summe befand sich mit Stichtag 31.12.2004 im Verkehrssicherheitsfond?

7)           Welche Summe aus dem bei der Reservierung bzw. Verlängerung eines
Wunschkennzeichens zu entrichtenden Verkehrssicherheitsbeitrages wurde 2004
insgesamt an die Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

8)           Mit welchen Einnahmen rechnen Sie für 2005?

9)     Ist Ihnen bekannt wie diese Gelder von den einzelnen Bundesländern verwendet
wurden bzw. werden?

10)    Wenn ja, wie wurden diese Gelder verwendet?

11)    Wann war die letzte Überprüfung durch Ihr Ministerium ob eine
widmungsgemäße Verwendung durch die Länder erfolgt ist? Wie lautete das
Ergebnis?

12)    Welche Folgen hatte es für Bundesländer, welche Bundesländer betraf dies?
Welche diese Gelder nicht widmungsgemäß verwendeten?

13)    Wie hoch ist derzeit der o.g. Verkehrssicherheitsbeitrag, wann erfolgte die letzte
Erhöhung und zwar in welchem Ausmaß?

14)    Halten Sie die derzeitigen Einnahmen aus dem Verkehrssicherheitsbeitrag für
den Verkehrssicherheitsfond für ausreichend?

15)    Könnten Sie sich eine generelle Einführung eines Verkehrssicherheitsbeitrages für
den Verkehrssicherheitsfond bei der Erteilung von Kennzeichen nach § 48 KFG
1967 vorstellen?

16)    Können Sie sich andere zusätzliche Einnahmenquellen für den
Verkehrssicherheitsfond vorstellen? Ist die angekündigte Prüfung von


Vorschlägen auf Bundesebene bereits abgeschlossen? Wenn ja, welches Ergebnis
liegt vor?

17)      Welche Vertreter welcher Organisationen bzw. Institutionen befinden sich derzeit
in dem für die Vergabe von Förderungen aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds zuständigen Beirat?

18)      Kam es bei der Besetzung bzw. Zusammensetzung des Beirates in letzten Jahr zu
Veränderungen? Wenn ja, in welcher Form?

19)      Wie häufig bzw. wann kam es 2003 und 2004 zu Sitzungen dieses Beirates?

20)  Welche konkreten Förderungsentscheidungen gab es jeweils bei diesen Sitzungen?

21)  Wer ist derzeit der Vorsitzende dieses Beirates?

22)  Kam es 2004 zu einem Wechsel im Vorsitz? Wenn ja, wann und aus welchem
Anlass?

23)  Wie hoch waren 2004 die Kosten dieses Beirates (Aufschlüsselung auf das Jahr)?

24)  Welche Projekte wurden 2004 mit Mitteln aus dem Verkehrssicherheitsfonds
unterstützt bzw. finanziert (Detaillierte Aufschlüsselung auf Projekte und Jahr)?

25)  Wer waren die jeweiligen Antragsteller?

26)  Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. a bis c KFG 1967 (Aufschlüsselung auf das Jahr 2004)?

27)  Wie viele Mittel aus dem Verkehrssicherheitsfond fließen in den Aufgabenbereich
nach § 131 a Abs. 4 lit. d und e KFG 1967 (Aufschlüsselung auf das Jahr 2004)?

28)  Wie hoch waren die Beträge an öffentlichen Zuschüssen für 2003 und 2004 die
dem Kuratorium für Verkehrssicherheit zugekommen sind?

29)  Wie lauteten die Forschungsaufträge 2004, die vom Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie bewilligt worden sind?

30)  Wie hoch waren im Detail die finanziellen Mittel, die für die jeweiligen
Forschungsaufträge 2004 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und


Technologie bewilligt wurden?

31)  Welche Projekte wurden im Zusammenhang mit der Förderung zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit für 2003 und 2004 bewilligt?

32)  Welches Kostenausmaß umfassen die Projekte zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die für 2005 geplant sind und die, die 2005 begonnen werden?
Um welche Projekte handelt es sich dabei?

33)  Sind im Jahr 2003 und 2004 laufende Projekte bzw. die Förderung dieser
eingestellt worden? Wenn ja, warum?

34)  In welchem finanziellen Ausmaß wurden 2003 und 2004 Förderungen

zurückgefordert?