2552/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier,

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Illegale Beschäftigung auf Schlachthöfen bzw. Verarbeitungsbetrieben in

Österreich"

In der AB 3268 XXI. GP wurde über den Schlachthof Großharras bekannt, dass es dort u.a. auch
2001 Überprüfungen durch die Fremdenpolizei gab. Ergebnis war unter anderem, dass etwa ein
Dutzend illegal Beschäftigter aus der Tschechischen Republik und der Slowakei vorgefunden
wurden, die zu Protokoll gaben, dass sie unter unglaublichen Bedingungen zu einem Schandlohn
arbeiten mussten. Nicht genug damit, bei einer Nachschau nur drei Wochen später wurde in diesem
Betrieb wiederum eine illegal Beschäftigte angetroffen.

Diese Informationen wurden später auch über andere Schlachthöfe bestätigt. Besonders
problematisch ist die Beschäftigung nicht ausgebildeter und nicht deutsch sprechender
SchwarzarbeiterInnen in Verarbeitungsbetrieben, wo Fleischetikettierungen (Kennzeichnungen)
vorgenommen werden müssen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Schlachthöfe (inkl. Zerlege- bzw. Verarbeitungsbetriebe) in Österreich wurden
durch die KIAB oder sonstige Behörden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 überprüft


(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.       Welche Ergebnisse (z.B. Beanstandungen) ergaben diese Überprüfungen? Welche Sanktionen
wurden ausgesprochen? Wie viele so genannte SchwarzarbeiterInnen wurden dabei angetroffen
(Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländer)?

3.       Wie lange waren diese SchwarzarbeiterInnen bereits dort tätig?

4.       Waren diese SchwarzarbeiterInnen für die dortige Tätigkeit im Sinne der Veterinär- und
Hygieneauflagen ausgebildet?

5.       Wie erfolgte deren Entlohnung?

6.       In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?

7.       Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?

8.       Wurden bei diesen Überprüfungen auch Verstöße gegen einschlägige gesetzlichen
veterinärrechtlichen Bestimmungen (z.B. Fleischuntersuchungsgesetz, LMG) festgestellt?

9.       Wenn ja, wie viele und konkret welche Verstöße?

10.   Wurden von Ihrer Behörde in Folge die jeweils fachzuständigen Behörden (zB
Landesveterinärverwaltungen) informiert?

11.   Wenn ja, In welcher Form? Zu welchen Konsequenzen führten in diesen Jahren jeweils diese
Verständigungen?

12.   Wie viele illegal Beschäftigte wurden im Rahmen der Kontrollen in den Jahren 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die KIAB oder sonstige Behörden im Schlachthof in Großharras
vorgefunden (Aufschlüsselung auf Jahre und Nationalität)?

13.   Wie lange waren diese bereits dort tätig?


14.   Waren diese SchwarzarbeiterInnen für die dortige Tätigkeit im Sinne der Lebensmittel-,
Veterinär- und Hygieneauflagen ausgebildet?

15.   Wie erfolgte deren Entlohnung?

16.   In welcher Höhe erfolgte die Entlohnung?

17.   Wie hoch war die durchschnittliche bzw. höchste Arbeitsdauer pro Tag?

18.   Wurden seitens Ihrer Behörden die zuständige Arbeitsinspektion oder Landesveterinärverwaltung
über einschlägige Verstöße gegen das Fleischuntersuchungsgesetz etc. informiert? 

19.     Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese Informationen?