257/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und Genossinnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten


betreffend 'Nichtwahrnehmung des Vorschlagsrechtes für die Wahlen der Richterinnen
zum Internationalen Strafgerichtshof durch Österreich'

Die Nominierungsperiode für Richterinnen zum International Criminal Court erstreckte sich
von 9. September bis 30. November 2002 und wurde anschließend bis 8. Dezember 2002
ausgedehnt. Wie allen anderen Staaten die das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert
haben (es ist am l. Juli 2002 in Kraft getreten), wäre Österreich nach dem Statut des
International Criminal Court in der entsprechenden Regionalgruppe die Nominierung einer
Richterin möglich gewesen.

Immer wieder wurde auf die Wichtigkeit dieses Internationalen Strafgerichtshofes seitens der
Regierungsparteien hingewiesen.

Darüber hinaus wurde Bundesminister Dr. Böhmdorfer stellvertretend für die
Bundesregierung in der 110. Sitzung der XXI GP des Nationalrates seitens der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits aufgefordert Expertinnen aus Österreich für eine richterliche
Tätigkeit am International Criminal Court vorzuschlagen.

Die Nominierungsperiode ist verstrichen, die 18 RichterInnen des International Criminal
Court sind gewählt. Die österreichische Bundesregierung ist untätig geblieben.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1.      Ist die Nominierung einer Expertin, eines Experten aus Österreich für eine richterliche
Tätigkeit am International Criminal Court in Erwägung gezogen worden?

2.     Wenn ja, was gab den Ausschlag keine Nominierung vorzunehmen?

3.      Wenn nein, was waren die Gründe dafür?