257/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und
Genossinnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend 'Nichtwahrnehmung des
Vorschlagsrechtes für die Wahlen der Richterinnen
zum Internationalen Strafgerichtshof durch Österreich'
Die Nominierungsperiode für Richterinnen zum
International Criminal Court erstreckte sich
von 9. September bis 30. November 2002 und wurde anschließend bis 8. Dezember
2002
ausgedehnt. Wie allen anderen Staaten die das Römische Statut unterzeichnet und
ratifiziert
haben (es ist am l. Juli 2002 in Kraft getreten), wäre Österreich nach
dem Statut des
International Criminal Court in der entsprechenden Regionalgruppe die
Nominierung einer
Richterin möglich gewesen.
Immer wieder wurde auf die Wichtigkeit dieses
Internationalen Strafgerichtshofes seitens der
Regierungsparteien hingewiesen.
Darüber hinaus wurde Bundesminister Dr. Böhmdorfer
stellvertretend für die
Bundesregierung in der 110. Sitzung der XXI GP des Nationalrates seitens der
Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits aufgefordert Expertinnen aus Österreich für eine
richterliche
Tätigkeit am International Criminal Court vorzuschlagen.
Die Nominierungsperiode ist verstrichen, die 18
RichterInnen des International Criminal
Court sind gewählt. Die österreichische Bundesregierung ist untätig geblieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Ist die
Nominierung einer Expertin, eines Experten aus Österreich für eine richterliche
Tätigkeit am International Criminal Court in Erwägung gezogen worden?
2. Wenn ja, was gab den Ausschlag keine Nominierung vorzunehmen?
3. Wenn nein, was waren die Gründe dafür?