2573/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Wortlaut des Berichts der
Expertenkommission
Die Zeitschrift
„Falter“ im Sommer 2004 (Nr. 28 /04) berichtete unter dem Titel „Für immer
ruhig gestellt“ über den Tod des psychisch kranken Häftlings Ernst K. in der
Justizanstalt Stein. Aus dem mit Fotos dokumentierten Bericht ging hervor, dass
der Häftling Ernst K. mit Gurten und in Rückenlage auf ein Bett fixiert worden
war, obwohl er zuvor einen Nasenbeinbruch erlitten hatte. Ein Nasenloch war mit
einer Tamponade, einem starken Druckverband verschlossen worden. Auf den Fotos
erkenntlich, hatte Ernst K. auch aus dem Mund geblutet.
Obwohl die
Justizbehörden nach dem Tod des Ernst K. im Jahr 2001 die Existenz von Gurtenbetten bestritten haben
(während sie Volksanwalt Stadler im Bericht der Volksanwaltschaft zu
rechtfertigen versuchte), dokumentierten die Fotos im „Falter“ ganz klar deren Verwendung. Das
Justizministerium hat in Folge der Diskussion zu diesem und anderen Todesfällen
in Justizanstalten im Jahr 2004 eine Expertenkommission eingerichtet, deren
Bericht dem Vernehmen nach bereits vorliegt, aber angeblich im Hinblick auf
datenrechtliche Gründe bis jetzt nicht freigegeben wurde.
Da es nach
Ansicht der AnfragestellerInnen zum einen ein durch die Bundesverfassung
besonders legitimiertes Kontrollrecht des Nationalrats und andererseits auch
die Möglichkeit der Weitergabe des Expertenberichts in anonymisierter Form
gibt, in der Folge auch weitere Vorfälle besonders in der Justizanstalt Stein –
wie z.B. der Tod des Häftlings Edwin Ndupu – Aufklärung und Konsequenzen
erfordern,
stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
Wie lautet der Bericht der Expertenkommission, der im Sommer 2004 vom Justizministerium in Auftrag gegeben wurde, im Wortlaut (gegebenenfalls in anonymisierter Form)?