2574/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Verhandlungsfähigkeit von Dr. Heinrich Gross

 

Die im Jahr 1997 eingeleitete Voruntersuchung gegen den auch als Gerichtsgutachter tätigen Primarius Dr. Heinrich Gross mündete am 21. März 2000 in einer Hauptverhandlung, die noch am gleichen Tag wegen Verhandlungsunfähigkeit des Dr. Gross abgebrochen wurde. Das Gericht verfügte damals, dass die Verhandlungsfähigkeit von Dr. Gross in neuerlichen Gutachten abgeklärt werden solle.

Nachdem durch die Interviewtätigkeit des Dr. Gross im Anschluss an die abgebrochene Hauptverhandlung erhebliche Zweifel an seiner angeblichen Verhandlungsunfähigkeit aufgekommen waren, bestätigte ein Gutachten vom 26.Juni 2000 neuerlich die Verhandlungsunfähigkeit von Dr. Gross.

Um Dr. Gross, der faktisch nahtlos vom Status des gerichtlichen Gutachters über die Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten in den Zustand des unzurechnungsfähigen Angeklagten übergegangen ist, ist es seither still geworden. Angeregt durch die Entwicklung in der Causa des früheren chilenischen Diktators Pinochet, bei dem ungefähr zur gleichen Zeit wie bei Dr. Gross zunächst die Unzurechnungsfähigkeit festgestellt, durch neue Gutachten in den letzten Wochen allerdings die Verhandlungsfähigkeit festgestellt worden ist,

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wann wurde zuletzt bei Dr. Gross ein Gutachten über dessen Verhandlungsfähigkeit erstellt?

 

  1. Wie viele Gutachten wurden im Anschluss an die abgebrochene Hauptverhandlung bei Dr. Gross erstellt?

 

  1. Wie lauten die Diagnosen bzw. Prognosen der einzelnen Gutachten?

 

  1. Von wem wurden die Gutachten betreffend Dr. Gross erstellt?

 

  1. Hat das Gericht in der Causa Gross seit dem Abbruch der Hauptverhandlung im Jahr 2000 weitere Entscheidungen getroffen? Wenn ja, welche?