2574/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verhandlungsfähigkeit von Dr. Heinrich Gross
Die im Jahr 1997
eingeleitete Voruntersuchung gegen den auch als Gerichtsgutachter tätigen
Primarius Dr. Heinrich Gross mündete am 21. März 2000 in einer
Hauptverhandlung, die noch am gleichen Tag wegen Verhandlungsunfähigkeit des
Dr. Gross abgebrochen wurde. Das Gericht verfügte damals, dass die
Verhandlungsfähigkeit von Dr. Gross in neuerlichen Gutachten abgeklärt werden
solle.
Nachdem durch die
Interviewtätigkeit des Dr. Gross im Anschluss an die abgebrochene
Hauptverhandlung erhebliche Zweifel an seiner angeblichen
Verhandlungsunfähigkeit aufgekommen waren, bestätigte ein Gutachten vom 26.Juni
2000 neuerlich die Verhandlungsunfähigkeit von Dr. Gross.
Um Dr. Gross, der
faktisch nahtlos vom Status des gerichtlichen Gutachters über die
Zurechnungsfähigkeit von Angeklagten in den Zustand des unzurechnungsfähigen
Angeklagten übergegangen ist, ist es seither still geworden. Angeregt durch die
Entwicklung in der Causa des früheren chilenischen Diktators Pinochet, bei dem
ungefähr zur gleichen Zeit wie bei Dr. Gross zunächst die
Unzurechnungsfähigkeit festgestellt, durch neue Gutachten in den letzten Wochen
allerdings die Verhandlungsfähigkeit festgestellt worden ist,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE: