2575/J XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Jarolim, Heidrun Walther
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Pläne über die Schließung steirischer Bezirksgerichte, insbesondere des
Bezirksgerichtes Voitsberg"
Nach Plänen des Justizministeriums soll es zu einer
Neuordnung der Gerichtsorganisation in
Österreich in dem Sinn kommen, dass anstelle der bisherigen Bezirksgerichte
eine wesentlich
geringere Anzahl an
über ganz Österreich verteilte Regionalgerichte vorgesehen wäre, von
denen dann ein unmittelbarer Rechtszug an
die Oberlandesgerichte und schließlich weiter an
den Obersten Gerichtshof gehen würde.
Entsprechend diesen Plänen würde es dem Vernehmen nach
für die Steiermark nur noch zwei
Regionalgerichte in Graz (Graz-Ost und Graz-West) und jeweils eines in
Feldbach, Hartberg,
Leibnitz, Leoben,
Bruck a.d. Mur, Judenburg und Liezen geben. Die übrigen steirischen
Bezirksgerichte würden - sofern derartige Pläne tatsächlich existieren und
umgesetzt würden
- geschlossen werden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine
Reorganisation der österreichischen Gerichtsorganisation aus, auch war die SPÖ
betreffend
die Schließung von wirklichen „Kleinstbezirksgerichten" immer
gesprächsbereit. Die
nunmehr an die Öffentlichkeit dringenden Pläne des Bundesministeriums für
Justiz
erscheinen jedoch in ihrer Dimension
absolut unakzeptabel und würden den rechtssuchenden
BürgerInnen eine wesentliche Verschlechterung im Zugang zum Recht
bringen.
Die Tätigkeiten von Bezirksgerichten sind bekanntlich
nicht nur auf Verhandlungen in Zivil-
und Strafsachen
beschränkt, sondern erfüllen in Außerstreitsachen oder als Anlaufstelle für
unentgeltliche Rechtsauskünfte Dienstleistungen, die möglichst nahe dem
unmittelbaren
Lebensumfeld des Menschen erbracht werden sollten.
Zu nennen sind hier vor allem Unterhaltssachen,
Sachwalterschaftsangelegenheiten,
Grundbuchsführung,
Beglaubigungen von Urkunden, Verlassenschaften etc.
Besonders
unverständlich und geradezu empörend scheint das Vorhaben, dass das
Bezirksgericht Voitsberg mit Sitz in der
Bezirkshauptstadt Voitsberg geschlossen werden soll.
Die Schließung eines Gerichtes einer Bezirkshauptstadt, dem Sitz einer
Bezirksverwaltung,
scheint besonders unsachlich und gegen jede Vernunft.
Erschwerend
kommt im gegenständlichen Fall noch dazu, dass es für Voitsberg nur eine
außerordentlich schlechte Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
nach Graz
gibt. Für die rechtssuchende Bevölkerung
würde der Weg zu einem Gericht (nach Graz) einen
absolut unzumutbaren finanziellen und zeitlichen Mehraufwand bedeuten.
Der gesamte
weststeirische Kernraum mit der Bezirkshauptstadt Voitsberg hat keinen direkten
Autobahnanschluss und es gibt in dieser Region ein nur mäßig ausgebautes
Straßennetz.
Die Schließung des Gerichtes in dieser weitgehend
abgeschlossenen geographischen Lage
wäre absolut
unverantwortbar. Es wäre für Rechtssuchende unzumutbar, etwa aus dem
hinteren Kainachtal oder aus Hirschegg - um nur zwei Beispiele zu nennen -
wegen eines
Gerichtstermins eine langwierige Reise nach Graz antreten zu müssen.
Eine
zusätzliche negative Auswirkung wäre eine weitere Ausdünnung kleinstädtischer
und
ländlicher Regionen, zumal sich erfahrungsgemäß Anwalts- und Notariatskanzleien
sowie
diverse Kleingewerbebetriebe um Gerichte gruppieren. Auf der anderen Seite
kommt es zu
einer Konzentration im großstädtischen Raum
und damit einhergehenden Folgewirkungen wie
Verkehrschaos, Umweltverschmutzung etc. Die Umsetzung der kolportierten Pläne
würde die
weitere Verödung ohnehin strukturschwacher Regionen in
unverantwortlicher Weise
vorantreiben. Nach Gendarmerieposten, Postämtern, Finanzämtern steht nun eine
weitere
öffentliche Einrichtung in den Regionen auf der Abschussliste der
schwarz-blauen
Bundesregierung.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Pläne gibt es von Seiten des Bundesministeriums
für Justiz betreffend die
Neuordnung der
österreichischen Gerichtsorganisation?
2.
Welche Bezirksgerichte in Österreich wären durch diese
Neuorganisation von einer
Schließung bedroht?
3.
Entspricht es den Tatsachen, dass für die Steiermark nur
noch zwei Regionalgerichte
in Graz und jeweils
eines in Feldbach, Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur,
Judenburg und Liezen vorgesehen wären und
dass sämtliche übrigen Bezirksgerichte
in der Steiermark geschlossen werden würden.
4.
Entspricht es den Tatsachen, dass nach diesen Plänen das
Bezirksgericht Voitsberg
geschlossen werden
soll?
5.
Wenn Sie diese Frage nicht verneinen: Scheint Ihnen die
Schließung eines Gerichtes
am Sitz einer
Bezirksverwaltung nicht besonders unsachlich?
6.
Teilen Sie die Auffassung, dass aufgrund der
topographischen Lage des Bezirks
Voitsberg und der
außerordentlich schwierigen Verkehrsanbindung - gerade mit
öffentlichen Verkehrsmitteln - nach Graz die
Schließung des Bezirksgerichtes
Voitsberg absolut unverantwortbar wäre?
7.
Teilen Sie die Auffassung, dass eine Schließung des
Bezirksgerichtes Voitsberg den
Zugang zum Recht für
die Bevölkerung des Bezirks Voitsberg auf äußerst
schwerwiegende Weise verschlechtern würde?
8.
Teilen
Sie die Auffassung, dass bei der Neuordnung der österreichischen
Gerichtsorganisation nicht ausschließlich die Frage des abstrakten
„Einsparungspotenzials" berücksichtigt werden soll, sondern auch Fragen
wie der
Zugang zum Recht, die Verkehrsverhältnisse
und die topographischen Verhältnisse
einer Region?