2575/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Jarolim, Heidrun Walther

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Pläne über die Schließung steirischer Bezirksgerichte, insbesondere des

Bezirksgerichtes Voitsberg"

Nach Plänen des Justizministeriums soll es zu einer Neuordnung der Gerichtsorganisation in
Österreich in dem Sinn kommen, dass anstelle der bisherigen Bezirksgerichte eine wesentlich
geringere Anzahl an über ganz Österreich verteilte Regionalgerichte vorgesehen wäre, von
denen dann ein unmittelbarer Rechtszug an die Oberlandesgerichte und schließlich weiter an
den Obersten Gerichtshof gehen würde.

Entsprechend diesen Plänen würde es dem Vernehmen nach für die Steiermark nur noch zwei
Regionalgerichte in Graz (Graz-Ost und Graz-West) und jeweils eines in Feldbach, Hartberg,
Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur, Judenburg und Liezen geben. Die übrigen steirischen
Bezirksgerichte würden - sofern derartige Pläne tatsächlich existieren und umgesetzt würden
- geschlossen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten sprechen sich nicht grundsätzlich gegen eine
Reorganisation der österreichischen Gerichtsorganisation aus, auch war die SPÖ betreffend
die Schließung von wirklichen „Kleinstbezirksgerichten" immer gesprächsbereit. Die
nunmehr an die Öffentlichkeit dringenden Pläne des Bundesministeriums für Justiz
erscheinen jedoch in ihrer Dimension absolut unakzeptabel und würden den rechtssuchenden
BürgerInnen eine wesentliche Verschlechterung im Zugang zum Recht bringen.

Die Tätigkeiten von Bezirksgerichten sind bekanntlich nicht nur auf Verhandlungen in Zivil-
und Strafsachen beschränkt, sondern erfüllen in Außerstreitsachen oder als Anlaufstelle für
unentgeltliche Rechtsauskünfte Dienstleistungen, die möglichst nahe dem unmittelbaren
Lebensumfeld des Menschen erbracht werden sollten.


Zu nennen sind hier vor allem Unterhaltssachen, Sachwalterschaftsangelegenheiten,
Grundbuchsführung, Beglaubigungen von Urkunden, Verlassenschaften etc.

Besonders unverständlich und geradezu empörend scheint das Vorhaben, dass das
Bezirksgericht Voitsberg mit Sitz in der Bezirkshauptstadt Voitsberg geschlossen werden soll.
Die Schließung eines Gerichtes einer Bezirkshauptstadt, dem Sitz einer Bezirksverwaltung,
scheint besonders unsachlich und gegen jede Vernunft.

Erschwerend kommt im gegenständlichen Fall noch dazu, dass es für Voitsberg nur eine
außerordentlich schlechte Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Graz
gibt. Für die rechtssuchende Bevölkerung würde der Weg zu einem Gericht (nach Graz) einen
absolut unzumutbaren finanziellen und zeitlichen Mehraufwand bedeuten. Der gesamte
weststeirische Kernraum mit der Bezirkshauptstadt Voitsberg hat keinen direkten
Autobahnanschluss und es gibt in dieser Region ein nur mäßig ausgebautes Straßennetz.

Die Schließung des Gerichtes in dieser weitgehend abgeschlossenen geographischen Lage
wäre absolut unverantwortbar. Es wäre für Rechtssuchende unzumutbar, etwa aus dem
hinteren Kainachtal oder aus Hirschegg - um nur zwei Beispiele zu nennen - wegen eines
Gerichtstermins eine langwierige Reise nach Graz antreten zu müssen.

Eine zusätzliche negative Auswirkung wäre eine weitere Ausdünnung kleinstädtischer und
ländlicher Regionen, zumal sich erfahrungsgemäß Anwalts- und Notariatskanzleien sowie
diverse Kleingewerbebetriebe um Gerichte gruppieren. Auf der anderen Seite kommt es zu
einer Konzentration im großstädtischen Raum und damit einhergehenden Folgewirkungen wie
Verkehrschaos, Umweltverschmutzung etc. Die Umsetzung der kolportierten Pläne würde die
weitere Verödung ohnehin strukturschwacher Regionen in unverantwortlicher Weise
vorantreiben. Nach Gendarmerieposten, Postämtern, Finanzämtern steht nun eine weitere
öffentliche Einrichtung in den Regionen auf der Abschussliste der schwarz-blauen
Bundesregierung.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

 

 

Anfrage:

1.  Welche Pläne gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Justiz betreffend die
Neuordnung der österreichischen Gerichtsorganisation?

2.              Welche Bezirksgerichte in Österreich wären durch diese Neuorganisation von einer
Schließung bedroht?

3.              Entspricht es den Tatsachen, dass für die Steiermark nur noch zwei Regionalgerichte
in Graz und jeweils eines in Feldbach, Hartberg, Leibnitz, Leoben, Bruck a.d. Mur,
Judenburg und Liezen vorgesehen wären und dass sämtliche übrigen Bezirksgerichte
in der Steiermark geschlossen werden würden.

4.      Entspricht es den Tatsachen, dass nach diesen Plänen das Bezirksgericht Voitsberg
geschlossen werden soll?

5.              Wenn Sie diese Frage nicht verneinen: Scheint Ihnen die Schließung eines Gerichtes
am Sitz einer Bezirksverwaltung nicht besonders unsachlich?

6.              Teilen Sie die Auffassung, dass aufgrund der topographischen Lage des Bezirks
Voitsberg und der außerordentlich schwierigen Verkehrsanbindung - gerade mit
öffentlichen Verkehrsmitteln - nach Graz die Schließung des Bezirksgerichtes
Voitsberg absolut unverantwortbar wäre?

7.              Teilen Sie die Auffassung, dass eine Schließung des Bezirksgerichtes Voitsberg den
Zugang zum Recht für die Bevölkerung des Bezirks Voitsberg auf äußerst
schwerwiegende Weise verschlechtern würde?

8.              Teilen Sie die Auffassung, dass bei der Neuordnung der österreichischen
Gerichtsorganisation nicht ausschließlich die Frage des abstrakten
„Einsparungspotenzials" berücksichtigt werden soll, sondern auch Fragen wie der
Zugang zum Recht, die Verkehrsverhältnisse und die topographischen Verhältnisse
einer Region?