2585/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Verweigerung der Absicherung der Antirassismusarbeit des Vereins
ZARA

Der seit 1999 bestehende Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit mit
Sitz in Wien unterstützt und begleitet Betroffene und ZeugInnen von Rassismus mit
juristischem Rat und bekommt seit ihrer Gründung von Bundesministerien und -
stellen so gut wie keine Unterstützung. Da Menschenrechts- und Antirassismusarbeit
auch Ihr Ressort wesentlich betrifft und das bundesweite Gleichbehandlungsgesetz
zur Bekämpfung von Diskriminierungen mit 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, stellen
die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.                          Seit wann stellt der Verein ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit
bereits Förderanträge an Ihr Ressort?

2.                          Wie viele Förderanträge hat der Verein Zara an Ihr Ressort bereits gerichtet?

3.                          Wie viele dieser Förderanträge wurden bereits genehmigt? Und wenn ja,
jeweils wann und in welcher Höhe?

4.                          Wie viele dieser Förderanträge wurden bereits von Ihrem Ressort negativ
beantwortet? Und wenn ja, jeweils wann und mit welchen Argumenten?

5.                          Sehen Sie seit Inkrafttreten der EU-Antirassismusrichtlinie 2000/43 vom 29.
Juni 2000 eine verstärkte Verpflichtung Ihres Ressorts, im Bereich
Antirassismus tätig zu werden? a) Wenn ja, welche Schritte wurden seitdem
konkret gesetzt? b) Wenn nein, welche Ministerien wären Ihrer Meinung nach in
den Bereichen soziale Sicherheit, Generationen, Konsumentenschutz und
Antirassismus für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig?

6.                          Die genannte EU-Richtlinie sieht vor, dass „die Mitgliedsstaaten den Dialog mit
geeigneten Nichtregierungsorganisationen fördern, die gemäß ihren nationalen
Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten ein rechtmäßiges Interesse daran


haben, sich an der Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse
oder der ethnischen Herkunft zu beteiligen, um den Grundsatz der
Gleichbehandlung zu fördern" (Art. 12). Was hat Ihr Ressort bereits
unternommen, um den Dialog mit dem Antirassismusverein Zara zu fördern,
der bereits seit 1999 Betroffene von Rassismus juristisch begleitet und
unterstützt?

7.     Wenn bisher keine Förderung der Basisarbeit des Vereins (Büromiete,

Personal, fixe Kosten) erfolgt ist: warum weigert sich das Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz trotz
umzusetzender EU-Richtlinie und österreichischem Gleichbehandlungsgesetz,
engagierte Antirassismusarbeit finanziell abzusichern?