2592/J XXII. GP
Eingelangt am
26.01.2005
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Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Steuerliche Anreize für Forschung & Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen"
Im Rahmen der so genannten
Konjunkturbelebungsinitiative der Bundesregierung im Jahr 2002 wurden
steuerliche Anreize für die Aus- und
Weiterbildung von MitarbeiterInnen gesetzt. Zusätzlich wurde der
Forschungsfreibetrag angehoben und eine
neue Forschungsprämie eingeführt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Personen haben von der Anhebung des externen Bildungsfreibetrags von 9% auf
20% bislang
profitiert? Konnte eine verstärkte Inanspruchnahme festgestellt werden und
wenn ja, in welchem Ausmaß?
2. Wie hat sich Einführung der alternativen Bildungsprämie in Höhe von 6% der
Aufwendungen ab dem Jahr 2002 ausgewirkt?
3. In welchem Ausmaß wurde/wird die Schaffung des neuen Bildungsfreibetrags von 20% seit
2002 für die interne Mitarbeiterinnenausbildung genutzt?
4. In welchem Ausmaß wurden die 2002 eingeführte zusätzlichen Instrument der
Forschungsförderung
(zusätzlicher Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie) bisher
genutzt?
5. Welche konkreten positiven Auswirkungen durch die laut BGBl. I Nr. 155/2002 erfolgte
Anhebung
des neuen Forschungsfreibetrags ab 2003 auf 15% und der Prämie auf 5% gibt
es?