2592/J XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2005
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Anfrage

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Steuerliche Anreize für Forschung & Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen"

Im Rahmen der so genannten Konjunkturbelebungsinitiative der Bundesregierung im Jahr 2002 wurden
steuerliche Anreize für die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen gesetzt. Zusätzlich wurde der
Forschungsfreibetrag angehoben und eine neue Forschungsprämie eingeführt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.   Wie viele Personen haben von der Anhebung des externen Bildungsfreibetrags von 9% auf

20% bislang profitiert? Konnte eine verstärkte Inanspruchnahme festgestellt werden und
wenn ja, in welchem Ausmaß?

2.  Wie hat sich Einführung der alternativen Bildungsprämie in Höhe von 6% der

Aufwendungen ab dem Jahr 2002 ausgewirkt?

3.  In welchem Ausmaß wurde/wird die Schaffung des neuen Bildungsfreibetrags von 20% seit

2002 für die interne Mitarbeiterinnenausbildung genutzt?

4.  In welchem Ausmaß wurden die 2002 eingeführte zusätzlichen Instrument der

Forschungsförderung (zusätzlicher Forschungsfreibetrag und Forschungsprämie) bisher
genutzt?

5.  Welche konkreten positiven Auswirkungen durch die laut BGBl. I Nr. 155/2002 erfolgte

Anhebung des neuen Forschungsfreibetrags ab 2003 auf 15% und der Prämie auf 5% gibt
es?