2600/J XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Einrichtung eines Tierschutzrates

 

 

Laut § 42 Bundestierschutzgesetz soll im BMGF ein Tierschutzrat eingerichtet werden. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates zählen:

-          Beratung des Bundesministers/der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Fragen des Tierschutzes

-          Erstellen von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen auf Grund des Bundestierschutzgesetzes

-          Erarbeitung von Richtlinien, die für eine einheitliche Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind

-          Beantwortung von Anfragen und Formulierung von Empfehlungen, die sich aus dem Vollzug des Bundestierschutzgesetzes ergeben

-          Evaluierung des Vollzugs des Bundestierschutzgesetzes sowie Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung des Vollzugs

-          Erstellung eines im Rahmen des Veterinärjahresberichts zu veröffentlichen Berichtes über die Tätigkeit des Tierschutzrates.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Wurde mit dem Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes am 1.1.2005 ein Tierschutzrat eingerichtet? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurden dem BMGF bereits seitens der entsprechenden Institutionen (Ministerien, Länder, Kammern, Universitäten, Zentralverband der Tierschutzvereine) VertreterInnen und StellvertreterInnen des Tierschutzrates namhaft gemacht? Wenn ja, welche?

 

  1. Wurde bereits ein Vorsitzender/eine Vorsitzende bzw. ein/e StellvertreterIn  benannt? Wenn ja, wer?

 

  1. Hat der Tierschutzrat schon getagt und wurde schon eine Geschäftsordnung erstellt?

 

  1. Wurde im BMGF bereits eine Geschäftsstelle des Rates eingerichtet? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen wurde diese Geschäftsstelle ausgestattet?