2600/J XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Einrichtung eines Tierschutzrates
Laut § 42 Bundestierschutzgesetz soll im BMGF ein Tierschutzrat eingerichtet werden. Zu den Aufgaben des Tierschutzrates zählen:
- Beratung des Bundesministers/der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Fragen des Tierschutzes
- Erstellen von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen auf Grund des Bundestierschutzgesetzes
- Erarbeitung von Richtlinien, die für eine einheitliche Vollziehung des Bundestierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind
- Beantwortung von Anfragen und Formulierung von Empfehlungen, die sich aus dem Vollzug des Bundestierschutzgesetzes ergeben
- Evaluierung des Vollzugs des Bundestierschutzgesetzes sowie Erarbeiten von Vorschlägen zur Verbesserung des Vollzugs
- Erstellung eines im Rahmen des Veterinärjahresberichts zu veröffentlichen Berichtes über die Tätigkeit des Tierschutzrates.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: