2610/J XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und GenossInnen
an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend Verein für Opferhilfe

Im Zuge der in 2255/AB erfolgten Beantwortung der in 2296/J aufgeworfenen Fragen 12 bis
14 wurde von Seiten des Bundesministeriums für Justiz angeführt, dass die
RechtsanwältInnen der Hotline „0800 112 112 - Notruf für Opfer" im Projektzeitraum April
bis Anfang Dezember 2004 3437 Anrufe zu verzeichnen hatten. Davon wurden laut
Anfragebeantwortung insgesamt 252 Anrufe an andere Beratungsstellen weiterverwiesen.

Mit anderen Worten wurden offensichtlich 3185 Anrufe, das sind mehr als 92% aller Anrufe,
von den RechtsanwältInnen selbst beantwortet.

Die unterfertigten Abgeordneten gehen davon aus, dass - wie bei allen anderen
förderungswürdigen Vereinen - auch hier eine detaillierte Statistik pro Beratungskontakt
geführt werden dürfte und richten daher an die zuständige Frau Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage

1)            Mit welchen Fragestellungen/Problemen unterteilt nach den jeweiligen
Rechtsmaterien begehrten die AnruferInnen Auskunft (bitte um schwerpunktmäßige
Auflistung!)?

2)            Welche Problemlagen der AnruferInnen sind quantitativ und qualitativ
hervorstechend?

3)            Deckt sich die Anzahl der 3185 von den MitarbeiterInnen des Vereins selbst
bearbeiteten AnruferInnen mit der Gesamtzahl an bearbeiteten Fällen und wenn nein,
wie viele „Opfer" kontaktierten die Hotline mehrmals wegen desselben Falls?

4)     Wie viel Zeit nimmt ein telefonisches Beratungsgespräch durchschnittlich in
Anspruch?

5)            Welche Informationen besitzen Sie über die Zufriedenheit der AnruferInnen nach
erfolgter Rechtsberatung?

6)            Gibt es Aufzeichnungen darüber, wie viele dieser Erstauskünfte gerichtliche
Verfahren nach sich zogen?

7)            Wie viele der AnruferInnen wurden in der Folge von den beim Verein für Opferhilfe
tätigen RechtsanwältInnen als KlientInnen weiterberaten/übernommen?

8)            Erfolgt/e eine externe und interne Evaluierung des Projektes und wenn ja, wann
werden/wurden diese durchgeführt, welche Ergebnisse hatten diese zur Folge und in
welcher Höhe belaufen/beliefen sich die Kosten hierfür?