262/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni


und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Absetzungen von Beamten

im Zuge der Umstrukturierungen bei den LGKs

Den Medien war zu entnehmen, dass eine Berufungskommission im Ministerium für
öffentliche Leistung und Sport mehrere Absetzungen im Rahmen einer Änderung der
Geschäftsordnung bei den Landesgendarmeriekommanden wegen Rechtswidrigkeit
aufgehoben hat. Angeblich haben bis dato 12 Beamte gegen ihre Bescheide berufen und Recht bekommen. Jetzt müssen sie gemäß dem Gesetz wieder ihre alten oder gleichwertige Posten erhalten.

Dem Vernehmen nach erfolgten aber in 11 von 12 Fällen fixe Neubestellungen, obwohl Einspruch gegen die jeweiligen Abberufungen erhoben wurde, diese also laut
Beamtendienstrecht noch gar nicht rechtskräftig waren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Beamtinnen oder Beamte haben gegen ihre Abberufung im Zuge der
Organistionsveränderungen bei den LGKs Einspruch erhoben?

2.   In wie vielen Fällen erfolgten fixe Neubestellungen, obwohl Einspruch gegen diejeweiligen Abberufungen erhoben wurde?

 

3.    Können Sie ausschließen, dass diese Neubestellungen, insbesondere im Hinblick auf die anhängigen Verfahren, gesetzeswidrig waren? Wenn nein, welche Organe handelten allenfalls gesetzeswidrig und wer trägt die Verantwortung für dieses nicht gesetzeskonforme Vorgehen?


4.   Was werden Sie tun, um jenen Beamten, die gegen ihre Absetzungen Berufung
eingelegt haben und nun Recht bekommen haben, wieder die ihnen zustehenden
Planposten zu verschaffen? Werden diese wieder ihren ehemaligen Planposten
zugeteilt?

a) Wie werden Sie den gesetzmäßigen Zustand wieder herstellen bzw. welche
adäquaten Planposten werden Sie an besagte Beamte vergeben?