262/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Absetzungen von Beamten
im Zuge der Umstrukturierungen bei den LGKs
Den Medien war zu entnehmen, dass eine
Berufungskommission im Ministerium für
öffentliche Leistung und Sport mehrere Absetzungen im Rahmen einer
Änderung der
Geschäftsordnung bei den Landesgendarmeriekommanden wegen
Rechtswidrigkeit
aufgehoben hat. Angeblich haben bis dato 12 Beamte gegen ihre Bescheide
berufen und Recht bekommen. Jetzt müssen sie gemäß dem Gesetz wieder ihre alten
oder gleichwertige Posten erhalten.
Dem Vernehmen nach erfolgten aber in 11 von 12 Fällen
fixe Neubestellungen, obwohl Einspruch gegen die jeweiligen Abberufungen
erhoben wurde, diese also laut
Beamtendienstrecht noch gar nicht rechtskräftig waren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Beamtinnen oder Beamte haben
gegen ihre Abberufung im Zuge der
Organistionsveränderungen bei den LGKs Einspruch erhoben?
2. In wie vielen Fällen erfolgten fixe Neubestellungen, obwohl Einspruch gegen diejeweiligen Abberufungen erhoben wurde?
3. Können Sie ausschließen, dass diese Neubestellungen, insbesondere im Hinblick auf die anhängigen Verfahren, gesetzeswidrig waren? Wenn nein, welche Organe handelten allenfalls gesetzeswidrig und wer trägt die Verantwortung für dieses nicht gesetzeskonforme Vorgehen?
4. Was werden Sie tun, um jenen
Beamten, die gegen ihre Absetzungen Berufung
eingelegt haben und nun Recht bekommen haben, wieder die ihnen
zustehenden
Planposten zu verschaffen? Werden diese wieder ihren ehemaligen
Planposten
zugeteilt?
a) Wie werden Sie den gesetzmäßigen Zustand wieder
herstellen bzw. welche
adäquaten Planposten werden Sie an besagte Beamte vergeben?