2636/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Internationaler Katastrophenfonds der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 25.1. im Ministerrat die Einrichtung eines internationalen
Katastrophenfonds beschlossen, der mit 100 Mio. Euro dotiert werden soll. Lt.
Bundeskanzler Schüssel soll dieser Fonds für Maßnahmen zur Vorbeugung gegen
Katastrophen wie auch zur Beseitigung von Schäden zur Verfügung stehen. Offen blieb die
Frage, ob dieser Fonds auch zur Hilfe für bei einer Katastrophe im Ausland zu Schaden
gekommene ÖsterreicherInnen eingesetzt werden soll und aus welchen Mitteln dieser Fonds
bedeckt werden soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)             Aus welchen Mitteln soll dieser Fonds bedeckt werden?

2)      Wird dieser Fonds im Bundeskanzleramt angesiedelt?

3)             Von wem soll er verwaltet werden?

4)      Nach welchen Kriterien werden in Katastrophenfällen Auszahlungen getätigt werden?

5)      Wer wird in Katastrophenfällen über die Auszahlungen entscheiden?

6)      Sollen Mittel dieses Fonds auch für im Ausland bei Katastrophen zu Schaden
gekommene ÖsterreicherInnen eingesetzt werden (etwa Rückhol- und medizinische
Kosten, wenn diese nicht von Versicherung gedeckt sind)?