2638/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Elternteilzeit

 

 

Mit 1. Juli 2004 ist das Gesetz zur Elternteilzeit in Kraft getreten. Ob es tatsächlich eine bessere Vereinbarkeit von Kind und Beruf bringt, kann erst beurteilt werden, wenn erste Zahlen über die Inanspruchnahme der Elternteilzeit bekannt sind. Viele Mütter und Väter können diese Regelung nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder der Arbeitgeber seine bzw. die Arbeitgeberin ihre Zustimmung verweigert.

 

Das erste halbe Kalenderjahr nach der Einführung der Elternteilzeit liegt nun vor. Auf Grund der Inanspruchnahme während der ersten sechs Monate ist es bereits möglich zu erkennen in welchem Umfang die Elternteilzeit genutzt wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Mütter haben die Elternteilzeit in der Zeit vom 1.7. 2004 bis zum 31. 12. 2004 in Anspruch genommen?

 

  1. Wie viele Väter haben die Elternteilzeit in der Zeit vom 1.7. 2004 bis zum 31. 12. 2004 in Anspruch genommen?

 

  1. Wie viele Eltern wollten die Elternteilzeit in Anspruch nehmen, erhielten jedoch nicht die Zustimmung der/des Arbeitgebers/in?

 

  1. Wird es eine Evaluierung der Elternteilzeit geben?
    Falls ja wann?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um ArbeitnehmerInnen über die Möglichkeit bzw. ihren Rechtsanspruch auf Elternteilzeit zu informieren.?