266/J XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
betreffend Nitratbelastung des Grundwassers in Österreich
Der aktuelle Bericht der
EU-Kommission vom 17.7.2002 (Durchführung der Richtlinie
91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat
aus landwirtschaftlichen Quellen, Zusammenfassung der Berichte der
Mitgliedsstaaten für das Jahr 2000) bemängelt die Umsetzung der
Nitratrichtlinie in
Österreich. Laut dem Bericht kommt es im Nordosten Österreichs zu einer Zunahme
der Nitratkonzentration im Grundwasser und im Oberflächenwasser. Die konkrete
Kritik bezieht sich auf die mangelhafte Umsetzung der durch die EU vorgegebenen
Maßnahmen durch das Aktionsprogramm Nitratrichtlinie. Die EU-Kommission
verlangt in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 18.10.2002 von
Österreich eine Verbesserung der Aktionsprogramms zur Verringerung des Nitrat-
Eintrags gemäß der EU-Richtlinie 91/676/EWG.
Wie dem
Gewässerschutzbericht 2002 zu entnehmen ist, hat sich die Nitratbelastung
im Raum Wien weiter verschlechtert, hier sind 60,1 Prozent der Messwerte über
dem
gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l. Das Burgenland ist mit 21,4 Prozent und
Niederösterreich mit 20,1 Prozent stark belastet. Insgesamt liegen 12 Prozent
der
österreichweit gemessenen Wasserproben über dem Grenzwert. Zwei Drittel der
Nitratbelastung stammen aus intensiver landwirtschaftlicher Bodennutzung. Zum
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt müssen auf den ersten Schritt, die
Ausweisung von Beobachtungs- und voraussichtlichen Maßnahmengebieten durch
den Landeshauptmann, weitere Schritte, nämlich die erfolgreiche Sanierung der
belasteten Grundwassergebiete, folgen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele
landwirtschaftliche Betriebe wurden in den Jahren 1996-2002 auf die
Umsetzung der Paragraphen des österreichischen Aktionsprogramms
Nitratrichtlinie kontrolliert?
- Bitte eine
Auflistung pro Jahr und Bundesländer.
- Nach welchen Kriterien
erfolgt die Kontrolle der Maßnahmen?
- Wie viele Verstöße gegen das Aktionsprogramm
Nitratrichtlinie wurden
festgestellt?
- In welchen Fällen wurden diese Verstöße geahndet und mit
welcher
Begründung wurde
nicht geahndet?
- Im Falle von
Nichtahndung - wieso wurde nicht geahndet?
- Wie hoch waren im jeweiligen Fall die Sanktionen bei
Verstoß gegen die
Nitratrichtlinie
91/676/EWG?
2. Mit welcher
Begründung beurteilt der EU-Kommissionsbericht (Durchführung
der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen,
Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedsstaaten für das Jahr 2000) die
folgenden Maßnahmen als mäßig ausreichend bis unzureichend?
Unzureichende
Maßnahmen:
-Einschränkung des Aufbringens auf stark geneigte Flächen
(Problemgebiete liegen hauptsächlich im Flachland).
-Maßnahmen zur Lagerung von Gülle
-Fassungsvermögen von Behältern für die Dunglagerung
-Fruchtfolge, Beibehaltung einer ständigen Mindestpflanzenbedeckung
-Pflanzenbedeckung während der Regenzeit/Wintermonate
Mäßig
ausreichende bis unzureichende Maßnahmen:
-Zeiträume,
in denen das Ausbringen von Düngemitteln verboten ist
-Einschränkung des
Ausbringens auf wassergesättigten, gefrorenen oder
schneebedeckten Böden.
-Einschränkung
des Ausbringens in der Nähe von Wasserläufen.
Bitte eine genaue Aufschlüsselung nach der jeweiligen Maßnahme.
3. Wie lautete die
Antwort Österreichs vom 23.12.2002 auf die mit Gründen
versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission?
4. Eine Änderung des
Nitrataktionsprogramms wurde von Minister Molterer bereits
im Vorjahr angekündigt. Wurden die von der EU-Kommission als unzureichend
bezeichneten Maßnahmen umdefiniert? Wurden sie strenger/präziser definiert?
Wenn ja, welche Maßnahmen ?
5. Wie wird die
Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen zukünftig erfolgen?
6. Als eine der
effizientesten Methoden zur aktuellen Erfassung des Düngebedarfs
des Bodens haben sich laut EU-Bericht Bodenkontrollen erwiesen. Werden
Bodenkontrollen eingesetzt? Wenn ja, werden die Ergebnisse der Länder zu
einem österreichweiten Bild zusammengeführt?
7. Aus den Messdaten des
Umweltbundesamtes geht der Anstieg der Nitratwerte
in Problemgebieten (Prellenkirchner Flur, Parndorfer Platte) bzw. der
unveränderlich schlechte Zustand der Gebiete Marchfeld, Zayatal, Wulkatal,
und des Südlichen Wiener Beckens hervor. Wie erklären Sie sich die
Verschlechterung bzw. die Unveränderlichkeit der Nitratbelastung in den
genannten Gebieten?
8. Wird ein spezielles
Sanierungsprogramm für die voraussichtlichen
Maßnahmengebiete erstellt, da die Maßnahmen der bundesweit
geltenden
Nitratrichtlinie für die Verbesserung der Situation in den Problemgebieten
offensichtlich nicht ausreichen?
9. Welche konkreten
Maßnahmen werden zur Verbesserung der Situation in den
einzelnen Regionen ergriffen?
10. Wurde eine wasserrechtliche
Bewilligung bei der Überschreitung der im
Aktionsprogramm festgelegten 2,7 DGVE erteilt? Wenn ja, wie
oft wurde diese
erteilt? Bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt.
11. Laut dem
Bericht der EU-Kommission kommt es im Grundwasser im Nordosten
Österreichs zu einer Zunahme der Nitratwerte (siehe Seite 13 des Berichts).
Diese Daten werden durch die aktuellen Messwerte des Umweltbundesamtes
bestätigt. Wieso wird im Gewässerschutzbericht 2002 auf diese Problematik
nicht hingewiesen?
12. Damit in
einem Gebiet Maßnahmen ergriffen werden müssen (heute
Maßnahmengebiet, früher Sanierungsgebiet genannt), müssen 50% (bisher nur
25%) der Messstellen als gefährdet eingestuft sein. Sind 30 - 50% der
Messstellen gefährdet, so gilt dieses Gebiet als Beobachtungsgebiet ohne
konkrete Rechtsfolgen (früher galten Gebiete bei Gefährdung von 25% der
Messstellen bereits als Sanierungsgebiete). Mit dieser neuen
Berechnungsmethode erscheinen weniger Grundwassergebiete gefährdet.
Erfolgt hier eine Manipulation zugunsten
der Verschmutzung?
13. Auf welcher Grundlage wurde die
Berechnungsmethode geändert?
14. Nach den Grundwassermessdaten vom
Umweltbundesamt wären im Jahr 2000
über 4413 km2 als gefährdete Grundwassergebiete auszuweisen gewesen.
Wieso wurden also bis Ende 2000 nur für zwei Gebiete per Verordnung die
Grenzen ausgewiesen und noch für kein einziges Gebiet eine entsprechende
Maßnahmenverordnung erlassen? Welche Maßnahmen werden für die
voraussichtlichen Maßnahmengebiete getroffen? Gelten in diesen Gebieten
strengere Maßnahmen, da das bundesweit laufende Aktionsprogramm
Nitratrichtlinie in diesen Gebieten nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt
hat?
Wie sieht die Situation 2002 aus, bezogen auf diese Gebiete?
15. Für das Jahr 2000 waren nach der
alten Rechtslage von den insgesamt ca. 12
000 km2 umfassenden Grundwassergebieten 20 Gebiete mit einer
Gesamtausdehnung von 4413 km2 „gefährdete Gebiete", während
nach der
neuen Rechtslage nur 6 Gebiete mit einer Ausdehnung von 2014 km2 als
voraussichtliche Maßnahmengebiete zu bezeichnen sind. Wieso wird eine
„Verringerung der gefährdeten Gebiete" die aufgrund veränderter
Berechnungsmethoden erfolgt, als Verbesserung der Nitratproblematik
ausgegeben?
16. Wie viele
Menschen leben in den Beobachtungsgebieten und den
voraussichtlichen Maßnahmengebieten? Wie viele Menschen sind in diesen
Gebieten an eine örtliche Wasserleitung angeschlossen? Wie viele nutzen
Hausbrunnenwasser als Trinkwasser?