2680/J XXII. GP

Eingelangt am 21.02.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend die Förderung der sogenannten Besuchscafés.

 

Die vom BMSG initiierte Besuchsbegleitung, die sogenannten Besuchscafés, dienen laut Broschüre Ihres Ressorts der Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen Kindern und den von ihnen getrennt lebenden Elternteilen. Die aufgelisteten geförderten Einrichtungen sind beinahe ausschließlich solche, die den beiden Regierungsparteien inhaltlich nahe stehen bzw. Teilorganisationen von ÖVP und FPÖ.  Daraus ergibt sich, dass Elternteile, die sich weder dem freiheitlichem Gedankengut noch mit dem konservativer Werteideologie identifizieren können und wollen, keine Einrichtungen vorfinden, die sie für die Besuchsbegleitung benützen könnten. Außerdem liegt bei der augenscheinlich selektiven Finanzierung der Trägerorganisationen für die Besuchscafes der dringende Verdacht der (nicht einmal besonders) verdeckten Parteienförderung nahe.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Gab es für die Einrichtung der Besuchscafés eine entsprechende Ausschreibung des BMSG?
  2. Wenn ja, wann hat diese stattgefunden und welche Einrichtungen bzw. Organisationen haben daran teilgenommen?
  3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Beauftragung mit der Durchführung der Besuchscafes?
  4. Wenn es keine Ausschreibung gab, weshalb nicht?
  5. In welcher Höhe erfolgt die Finanzierung der einzelnen Besuchscafés?
  6. Welche Leistungen genau werden dabei finanziert?
  7. Welche Einrichtungen zur Besuchsbegleitung werden Elternteilen angeboten, die sich mit der Ideologie der betreibenden Organisationen nicht identifizieren können und wollen?
  8. Wie können Sie den naheliegenden Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung entkräften?