269/J XXII. GP
Eingelangt am:
26.03.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generation
betreffend
Fleischetikettierung-Umsetzung der Richtlinie 2001/101/EG der
Kommission
Die RL 2001/101/EG der Kommission vom 26.November 2001 zur
Änderung der RL
2000/13/EG des EP und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie
die
Wirkung dafür musste bis 31.12.02 umgesetzt werden (Art. 3). Ab 1 Juli 2003 ist
der
Handel mit Erzeugnissen, die mit der RL 2000/13/EG nicht übereinstimmen zu
untersagen.
Mit dieser RL-Änderung wurde die Definition von
„Fleisch" hinsichtlich der
Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generation nachstehende
Anfrage
1.) Warum wurde bislang diese RL nicht umgesetzt?
2.) Ist eine Umsetzung durch Änderung des LMG notwendig?
3.) Wenn nein, warum nicht?
4.) Ist eine Umsetzung durch Änderung der LMKV notwendig?
5.) Wenn nein, warum nicht?
6.) Ist eine Umsetzung
durch Änderung des LM-Kodex notwendig?
7.) Wenn nein, warum
nicht?
8.) Welche sonstigen
Vollziehungsmassnahmen wurden bereits bzw. müssen zur
vollständigen Umsetzung noch getroffen werden?