2698/J XXII. GP

Eingelangt am 01.03.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend mangelndes Interesse des Bundesministers an legistischer Qualität, besonders hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes

 

 

Wie bereits im Motiventeil der Anfrage 2571/J ausgeführt, versagt die Führung des Verkehrsressorts derzeit und in den letzten Jahren vielfach beim Streben nach legistischer Qualität. Dabei geht es nicht zuletzt um einen lockeren Umgang mit den Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzes, wie er auch in den Reaktionen der BMVIT-Spitzenrepräsentanten Gorbach und Kukacka auf diesbezüglich kritische Rechnungshofaussagen im Umfeld der Beschlussfassung über die ÖBB-Reform öffentlich zum Ausdruck gekommen ist. Aber auch bei mehreren weiteren Anlässen sah sich insbesondere das Bundesministerium für Finanzen (vgl. die Stellungnahmen zB zu 176/ME XXII GP (= Entwurf für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Agentur für Verkehrssicherheit und die Errichtung des Bundesamtes für Verkehrssicherheit, GZ 100501/5-SL II/04) oder 383/ME XXI GP) zu deutlicher Kritik wegen Nichtentsprechung von BMVIT-Produkten mit BHG-Erfordernissen gezwungen. Dabei ging es um fehlende oder unvollständige ebenso wie um nicht nachvollziehbare Angaben. Abgesehen vom vermeidbaren Mehraufwand der begutachtenden Einrichtungen werden Unschärfen und Unklarheiten im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln in der Öffentlichkeit zurecht besonders kritisch wahrgenommen. Daher ist dieses mangelndes Interesse des Bundesministers an legistischer Qualität der öffentlichen Akzeptanz wichtiger rechtlicher Maßnahmen im Verkehrssektor alles andere als dienlich.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schifffahrtsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

2.      Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz 1992, das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz, das Hochleistungsstreckengesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer "Brenner Eisenbahn GmbH" geändert werden (Bundesbahnstrukturgesetz 2003) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

3.      Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Gesetz zur Neuordnung des Dienstrechts der Österreichischen Bundesbahnen und deren Rechtsnachfolge-Unternehmen erlassen wird (ÖBB-Dienstrechtsgesetz - ÖBB-DRG), mit dem das Bahn-Betriebsverfassungsgesetz aufgehoben wird, und mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Angestelltengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

4.      Wieso ist der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer
Agentur für Verkehrssicherheit und die Errichtung des Bundesamtes für
Verkehrssicherheit  (GZ 100501/5-SL II/04), datiert mit 2.6.2004, wie vom BMF mit mehreren Rufzeichen hervorgehoben (GZ 040051/97-I/4/04), erst am 14.6.2004 im BMF eingelangt?

 

5.      Zum Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfalluntersuchungsgesetz) und das Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957 und das Schifffahrtsgesetz geändert werden, wurden an das Präsidium des Nationalrats 26 Stellungnahmen übermittelt (Bundesministerien für auswärtige Angelegenheiten, Landesverteidigung, Inneres, Finanzen, Justiz;  Völkerrechtsbüro; Bundeskanzleramt; Bundeskanzleramt/Sektion III - Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform; Rechnungshof; Ämter der Steiermärkischen, Wiener, Tiroler, Salzburger, Burgenländischen, Vorarlberger, Niederösterreichischen Landesregierung; UVS NÖ; Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen; Präsidentenkonferenz der LWK; Allgemeine Unfallversicherungsanstalt; Österreichische Ärztekammer; Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte; Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten; ARBÖ; ÖAMTC; Österreichischer Rechtsanwaltskammertag; Wirtschaftskammer Österreich). Erst durch derart zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen des BMVIT werden Fehler verfassungsrechtlicher und fachlicher Art entdeckt und korrigiert.

Wie hoch schätzen Sie die Kosten, die insgesamt bei der Begutachtung dieses Ministerialentwurfes a) den Ministerien und anderen Dienststellen des Bundes, b) den stellungnehmenden Einrichtungen insgesamt entstanden sind?

 

6.      Wurde bereits eine korrigierte Fassung des Entwurfes für ein Bundesgesetz
über die Errichtung einer Agentur für Verkehrssicherheit und die Errichtung
des Bundesamtes für Verkehrssicherheit erstellt?

 

7.      Gibt es bereits eine Zustimmung des BMF zu einem korrigierten Entwurf für
ein solches Bundesgesetz?

 

8.      Weshalb hat das BMVIT beim Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (Interoperabilitätsgesetz Hochgeschwindigkeitsbahnsystem - IG-HGBS) (XXI Gesetzgebungsperiode) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

9.      Weshalb hat das BMVIT beim noch immer offenen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Verkehrssicherheitsbehörde (Verkehrssicherheitsgesetz) erlassen und das Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz), das Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960), das Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz), das Bundesgesetz vom 13. Feber 1957 über das Eisenbahnwesen (Eisenbahngesetz 1957) und das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt (Schiffahrtsgesetz) geändert werden (Verkehrssicherheitsbehörde-Errichtungsgesetz; XXI Gesetzgebungsperiode) die Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes nicht eingehalten?

 

10.    Welche Gründe sehen Sie für dieses auffällige Scheitern Ihres Ressorts bei der Einhaltung des Bundeshaushaltsgesetzes?

 

11.    Welche Konsequenzen im Sinne besserer Qualität und geringeren Korrekturaufwands Dritter in diesem Zusammenhang a) haben sie bereits gesetzt, b) werden Sie setzen?

 

12.    Besteht die Möglichkeit, dass das BMF dem BMVIT hier mit der offensichtlich erforderlichen Unterstützung beisteht?