2716/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Schließung von Bezirksgerichten in Niederösterreich

Einer Darstellung des Justizministeriums zum Thema „Neue Gerichtsorganisation" ist zu entnehmen, dass,
nach der Schließung von 50 Bezirksgerichten im Jahr 2002, nun nach den abgeschlossenen Beratungen
des Österreich-Konvents neuerlich „Planungen für eine leistungsfähige Gerichtsbarkeit der Zukunft"
angestellt werden.

Einem Bericht der KRONEN-Zeitung (vom 13. Feb. 05) war zu entnehmen, dass im Justizministerium bereit
ein „Arbeitspapier" existiert, das eine Liste von Bezirksgerichten enthält, die quer durch alle Bundesländer
geschlossen werden sollen. Die Schließungswelle soll in Niederösterreich 20 von derzeit 32
Gerichtsstandorten betreffen. Es ist bereits durchgesickert, dass die Bezirksgerichte Lilienfeld, Stockerau
und Schwechat geschlossen werden sollen. Eine offizielle Stellungnahme Ihres Ressort ist
bedauerlicherweise noch nicht erfolgt, Gerichtsbedienstete und die Bevölkerung bleiben im Ungewissen.
Die bekannt gewordenen Schließungspläne würde nach den Schließungen von Postämtern,
Gendarmerieposten und Kasernen eine weitere bedenkliche Ausdünnung der öffentlichen Strukturen im
ländlichen Raum bedeuten. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Vorgehensweise wurde noch nicht
geliefert. „Rentabilität" kann bei der Nahversorgung mit wichtigen Bürgerinstitutionen, wie sie die
Bezirksgerichte darstellen, nicht das ausschlaggebende Argument sein. Neben den Struktureinbußen für die
ortsansässige Bevölkerung spricht aber auch der weitere Abbau von Arbeitsplätzen, von dem in den
Bezirksgerichten vor allem Frauen betroffen sein würden, gegen eine weitere Schließungswelle.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Justiz daher nachstehende

Anfrage:

1.                             Welche Gerichtsstandorte sollen in Niederösterreich geschlossen werden ? (Vollständige Liste
aller Standorte)

2.                             Welche Zusammenlegungen sind geplant ? Welche Bezirksgerichte sollen wohin verlegt werden?

3.                             Wann sollen diese Schließungen erfolgen ?

4.                             Warum wurde die Öffentlichkeit bis jetzt noch nicht ausreichend informiert, obwohl eine Liste der
geplanten Schließungen in Ihrem Ressort bereits erarbeitet wurde ?

5.                             Welche Pläne gibt es für die betroffenen Bediensteten nach einer allfälligen Schließung der
Gerichtsstandorte ?

6.                             Wie   wollen   Sie   den   durch   eine   etwaige   Schließung   erfolgten   institutionellen   Rückbau
ausgleichen?

7.                             Wie wollen Sie insbesondere den Verlust von Frauenarbeitsplätzen in den betroffenen Regionen
wett machen ?