275/J XXII. GP
Eingelangt am: 26.03.2003
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Erika Scharer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
bezüglich Bau der jeweils zweiten Tauern- und Katschbergtunnelröhre
Beschleunigt durch den Tauerntunnelunfall vom 29. Mai 1999 wurde der Bau der jeweils
zweiten Tunnelröhre für den
Katschberg- und Tauerntunnel am 2. Juni 1999 unter dem
damaligen Verkehrsminister Caspar Einem aus Verkehrssicherheitsgründen
beschlossen.
Der
derzeitige Projektstatus beläuft sich auf umfassende „Umweltuntersuchungen, die
mit den
Landesregierungen Kärntens und Salzburgs sowie der Landesumweltanwaltschaft
Salzburg
und den betroffenen Gemeinden permanent
abgestimmt werden".
Detaillierte Lärmevaluierungen für die
betroffene Gesellschaftsstrecke der Österreichische
Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft (ÖSAG) zwischen Hüttau und
Gmünd
liegen seit 2001 vor und dienen der Festlegung entsprechender
Lärmschutzmaßnahmen.
Prognosen
und Analysen der Austria Straßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG)
zufolge ergeben sich durch den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für 2020
eine
Verkehrszunahme von ca. 10 %. Bedingt durch die bevorstehende Osterweiterung
wird mit
oder ohne zweite Tunnelröhren ein
signifikanter Anstieg des Verkehrsaufkommens zu
erwarten sein.
Würden
die zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und Tauerntunnels nicht gebaut, käme
es
durch den vorhersehbaren Verkehrsanstieg zu einer enormen Zusatzbelastung der
betroffenen
Regionen wie beispielsweise Zederhaus (Salzburg) oder Rennweg (Kärnten).
Am
5. Februar 2003 wurde vom amtierenden Bundesminister Reichhold „Grünes Licht
für
zwei Röhren" gegeben, wobei die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
erforderlich sei.
Darüber hinaus sei „mit der Ausschreibung der Arbeiten bis Ende des Jahres zu
rechnen. Der
Katschbergtunnel könnte im Frühjahr 2007 fertig sein, der Tauerntunnel im
Herbst 2008".
(Neue Kärntner Tageszeitung, 5.2.2003) Vorausgesetzt, es treten keine
unvorhergesehenen
Probleme auf.
In
diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
folgende
ANFRAGE
1. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel des Bundes für die Einhausung bzw.
Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenster
von Zederhaus-Nord, - Süd
und Mitte zur Verfügung gestellt werden?
2. In welcher baulichen und
finanziellen Form wird dem Anrainerschutz der betroffenen
Gemeinden Rechnung getragen werden?
3. Wann wird der genaue Baubeginn der zweiten Tunnelröhre des
a.
Katschbergtunnels und
b. des Tauerntunnels
sein?
4. Wann wird das planmäßige Bauende
der jeweils zweiten Tunnelröhren von Katschberg-
und Tauerntunnel sein?
5. Bei welchem Dezibelgrenzwert
werden seitens des Bundes bauliche
Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt?
6. Wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?
a. Wenn ja, im Rahmen
welcher Detailaufträge?
b. Wenn nein, mit
welcher Begründung nicht?
7. Unter welchen Umständen werden
seitens des Bundesministeriums für Infrastruktur,
Verkehr und Innovation eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend
vorgeschrieben?
8. Übersteigen die derzeit
errechneten Kosten für das Projekt „2. Tunnelröhren für
Katschberg- und Tauerntunnel" den österreichischen Haushalt bezüglich
Maastricht-
Kriterien?
9. Ist ein Verkehrsprojekt dieser
Größenordnung im Hinblick des Maastricht-Vertrags
seitens des österreichischen Finanzhaushalts für die derzeitige Bundesregierung
vertretbar?
10. In welcher Höhe
werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Katschbergtunnelröhre
zur Verfügung gestellt werden?
11. In welcher Höhe
werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Tauerntunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?
12. Welche konkreten
Lärmschutzmaßnahmen sind für die Anrainergemeinden im Abschnitt
der A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel geplant?
13. In welchem Rahmen werden für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen für die
Anrainergemeinden im Abschnitt A 10 um den Tauern- und
Katschbergtunnel finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt werden?
14. Stehen die von
der ÖSAG bezifferten Errichtungskosten von 220 Mill. Euro auf jeden Fall
für den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und
Tauerntunnel zur
Verfügung?
15. Welche
Detailaufträge sind mit den 88 Mio. Euro, welche
für den Bau des 5,4 km langen
Katschbergtunnel von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte
Kostenaufstellung)
16. Welche
Alternativen gibt es seitens der jetzigen Bundesregierung bei einem Nicht-Bau
der zweiten Tunnelröhren um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?
17. Welche
Detailaufträge sind mit den 165 Mill. Euro.
welche für den Bau des 6.4 km langen
Tauerntunnels von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert?
(Detaillierte Kostenaufstellung)
18. Welche alternativen Möglichkeiten sähen Sie, dem ständig anwachsenden
Verkehrsaufkommen
die notwendige Sicherheit auf der Straße beim
„Nord-Süd-
Nadelöhr" Europas zu gewährleisten?
19. Welche Gründe würden ihrerseits den
Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für den
Katschberg- und Tauerntunnel verhindern?
20. In welchem Umfang wird das
Verkehrsaufkommen angesichts der wachsenden Mobilität
auf dem Individualverkehrssektor in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren
ansteigen?
21. Sind die von der ASFINAG vorgesehenen
70 Mio. Euro Umweltschutzmaßahmen bis
zum Jahre 2007 ihrer Ansicht nach für dieses Projekt gesichert?
22. Werden Ihrer Ansicht nach 130 Mio.
Euro zusätzlich für Umweltinvestitionen zu sichern
möglich sein?
a. Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
b. Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?