275/J XXII. GP

Eingelangt am: 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Erika Scharer


und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

bezüglich Bau der jeweils zweiten Tauern- und Katschbergtunnelröhre

Beschleunigt durch den Tauerntunnelunfall vom 29. Mai 1999 wurde der Bau der jeweils
zweiten Tunnelröhre für den Katschberg- und Tauerntunnel am 2. Juni 1999 unter dem
damaligen Verkehrsminister Caspar Einem aus Verkehrssicherheitsgründen beschlossen.

Der derzeitige Projektstatus beläuft sich auf umfassende „Umweltuntersuchungen, die mit den
Landesregierungen Kärntens und Salzburgs sowie der Landesumweltanwaltschaft Salzburg
und den betroffenen Gemeinden permanent abgestimmt werden".

Detaillierte Lärmevaluierungen für die betroffene Gesellschaftsstrecke der Österreichische
Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft (ÖSAG) zwischen Hüttau und Gmünd
liegen seit 2001 vor und dienen der Festlegung entsprechender Lärmschutzmaßnahmen.

Prognosen und Analysen der Austria Straßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG)
zufolge ergeben sich durch den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für 2020 eine
Verkehrszunahme von ca. 10 %. Bedingt durch die bevorstehende Osterweiterung wird mit
oder ohne zweite Tunnelröhren ein signifikanter Anstieg des Verkehrsaufkommens zu
erwarten sein.

Würden die zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und Tauerntunnels nicht gebaut, käme es
durch den vorhersehbaren Verkehrsanstieg zu einer enormen Zusatzbelastung der betroffenen
Regionen wie beispielsweise Zederhaus (Salzburg) oder Rennweg (Kärnten).

Am 5. Februar 2003 wurde vom amtierenden Bundesminister Reichhold „Grünes Licht für
zwei Röhren" gegeben, wobei die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei.
Darüber hinaus sei „mit der Ausschreibung der Arbeiten bis Ende des Jahres zu rechnen. Der
Katschbergtunnel könnte im Frühjahr 2007 fertig sein, der Tauerntunnel im Herbst 2008".
(Neue Kärntner Tageszeitung, 5.2.2003) Vorausgesetzt, es treten keine unvorhergesehenen
Probleme auf.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE

1.   In welcher Höhe werden finanzielle Mittel des Bundes für die Einhausung bzw.

Errichtung von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenster von Zederhaus-Nord, - Süd
und Mitte zur Verfügung gestellt werden?

2.   In welcher baulichen und finanziellen Form wird dem Anrainerschutz der betroffenen
Gemeinden Rechnung getragen werden?


3.   Wann wird der genaue Baubeginn der zweiten Tunnelröhre des

a.             Katschbergtunnels und
b.
           des Tauerntunnels
sein?

4.   Wann wird das planmäßige Bauende der jeweils zweiten Tunnelröhren von Katschberg-
und Tauerntunnel sein?

5.   Bei welchem Dezibelgrenzwert werden seitens des Bundes bauliche
Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt?

6.   Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden?
a.         Wenn ja, im Rahmen welcher Detailaufträge?
b.         Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

7.   Unter welchen Umständen werden seitens des Bundesministeriums für Infrastruktur,
Verkehr und Innovation eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben?

8.   Übersteigen die derzeit errechneten Kosten für das Projekt „2. Tunnelröhren für
Katschberg- und Tauerntunnel" den österreichischen Haushalt bezüglich Maastricht-
Kriterien?

9.   Ist ein Verkehrsprojekt dieser Größenordnung im Hinblick des Maastricht-Vertrags
seitens des österreichischen Finanzhaushalts für die derzeitige Bundesregierung
vertretbar?

10. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Katschbergtunnelröhre
zur Verfügung gestellt werden?

11. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für den Bau der zweiten Tauerntunnelröhre zur
Verfügung gestellt werden?

12. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind für die Anrainergemeinden im Abschnitt
der A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel geplant?

13. In welchem Rahmen werden für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen für die

Anrainergemeinden im Abschnitt A 10 um den Tauern- und Katschbergtunnel finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt werden?

14. Stehen die von der ÖSAG bezifferten Errichtungskosten von 220 Mill. Euro auf jeden Fall
für den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren des Katschberg- und Tauerntunnel zur
Verfügung?

15. Welche Detailaufträge sind mit den 88 Mio. Euro, welche für den Bau des 5,4 km langen
Katschbergtunnel von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte
Kostenaufstellung)

16. Welche Alternativen gibt es seitens der jetzigen Bundesregierung bei einem Nicht-Bau
der zweiten Tunnelröhren um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?


17. Welche Detailaufträge sind mit den 165 Mill. Euro. welche für den Bau des 6.4 km langen
Tauerntunnels
von der ÖSAG veranschlagt werden, inkludiert? (Detaillierte Kostenaufstellung)

18. Welche alternativen Möglichkeiten sähen Sie, dem ständig anwachsenden

Verkehrsaufkommen die notwendige Sicherheit auf der Straße beim „Nord-Süd-
Nadelöhr" Europas zu gewährleisten?

19. Welche Gründe würden ihrerseits den Bau der jeweils zweiten Tunnelröhren für den
Katschberg- und Tauerntunnel verhindern?

20. In welchem Umfang wird das Verkehrsaufkommen angesichts der wachsenden Mobilität
auf dem Individualverkehrssektor in den nächsten 10, 20 und 30 Jahren ansteigen?

21. Sind die von der ASFINAG vorgesehenen 70 Mio. Euro Umweltschutzmaßahmen bis
zum Jahre 2007 ihrer Ansicht nach für dieses Projekt gesichert?

22. Werden Ihrer Ansicht nach 130 Mio. Euro zusätzlich für Umweltinvestitionen zu sichern
möglich sein?

a.         Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b.         Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?