276/J XXII. GP
Eingelangt am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Erika Scharer. Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
bezüglich Reform
des Arbeitsmarktservices (AMS)
In der Regierungserklärung vom 6. März 03 betonte Bundeskanzler
Schüssel, dass die
schwarz-blaue
Regierung auf eine aktive
Beschäftigungspolitik setze um so internationalen
negativen Trends entgegenzusteuern.
Im Zuge dessen wird Qualifizierung als Problemloser
auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Arbeitslosigkeit solle nicht einfach verwaltet
werden, sondern
Arbeitswillige schneller neue
Berufschancen ermöglichen.
Unter anderem ist dabei die Reform des Arbeitsmarktservices angesprochen worden. Jeder
Arbeitslose solle innerhalb
von durchschnittlich
90 Tagen einen Job vermittelt bekommen.
Menschen im Alter über
50 würden von der jetzigen Regierung einen
Rechtsanspruch auf
Weiterbildung über die Arbeitsmarktförderung
bekommen, wenn innerhalb von acht Wochen
keine Vermittlung durch das
Arbeitsmarktservice gelinge.
Auch das Frühwarnsystem würde unter der schwarzblauen Regierung
verbessert. Danach
sollten sich gekündigte
Mitarbeiter sofort beim AMS melden, damit sie schnell die
Möglichkeit der persönlichen
Betreuung bekommen können. Somit könne
durch rasche
Qualifizierungsmaßnahmen noch während
der Kündigungszeit eine drohende Arbeitslosigkeit
bekämpft werden.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit
folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Menschen wären nach derzeitigem Stand der
Arbeitslosigkeit in Österreich von
der ..90-Tage-Regelung"
betroffen?
2. Wie viele Frauen wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?
3. Wie viele Männer wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?
4. Wie viele Alleinerzieherinnen wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?
5. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten würden für Menschen
über 50 im Konkreten
geboten?
6. Wer übernimmt die Haftung, wenn vom AMS
dem Rechtsanspruch nicht nachgegangen
wird und keine Weiterbildung angeboten werden kann?
7. Wer entscheidet, welche Weiterbildung
Arbeitssuchende bekommen, die gekündigt
werden bzw. nach acht Wochen nicht
vermittelt worden sind?
8. Welche Möglichkeiten werden Arbeitssuchenden geboten,
um frei über die Annahme
einer bestimmten Weiterbildung (z. B. Computerkurs statt Schneiderperfektion)
entscheiden zu können?
9. Welche Maßnahmen werden vom Wirtschafts- und
Arbeitsministerium gesetzt werden um
den "dünn gesäten"
Arbeitsmarkt der ländlichen Regionen aufzubessern?
10. Inwiefern kann die Reform des AMS gegen
fehlende Arbeitsplätze in ländlichen Regionen
wirken?
11. Welche Konsequenzen ergeben sich für
Arbeitssuchende, die die
Weiterbildungsmöglichkeiten des AMS
a. aus Schwerpunktgründen
b. wegen fehlender
Kinderbetreuungsmöglichkeiten
c. persönlichen Gründen
d. gesundheitlichen
Gründen
e. aufgrund
schlechter infrastrukturellen Verbindung zum möglichen neuen Arbeitsplatz
nicht in Anspruch
nehmen oder nehmen können?
12. Wie viele Menschen sind derzeit über 50 Jahre alt und berufstätig?
13. Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach für
Arbeitssuchende dagegen, eine
Weiterbildung anzunehmen?
14. Wie viele
a. Frauen
b. Männer
c.
Alleinerzieherinnen
d. Über 50-jährige Menschen
sind derzeit mehr als acht Wochen arbeitslos gemeldet, noch nicht
vermittelt und würden
nach ihrer Reform in die Weiterbildung des Arbeitsmarktservices fallen?
15. Wie hoch sind die finanziellen
Mittel, die seitens des Bundes für diese Reform des AMS
zur Verfügung gestellt würden?
16. Wie werden die
Kompetenzverteilungen zwischen Land und Bund in Zukunft bezüglich
Struktur des AMS (Verwaltungsrat. Landesdirektorium. Regionalbeirat) nach der
Reform
gestaltet sein?
17. Wann wird mit der
Reform des AMS begonnen?
18. Wann wird die Reform
voraussichtlich abgeschlossen sein?
19. Werden mit der Reform
Personalreduktionen innerhalb des AMS verbunden sein? Wenn
ja. in welchem Ausmaß?
20. Aus welchen Ressourcen des
österreichischen Budgethaushalts werden die finanziellen
Mittel für die Reform des AMS herangezogen?