276/J XXII. GP

Eingelangt am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erika Scharer. Mag. Johann Maier
und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
bezüglich Reform des Arbeitsmarktservices (AMS)

In der Regierungserklärung vom 6. März 03 betonte Bundeskanzler Schüssel, dass die
schwarz-blaue Regierung auf eine aktive Beschäftigungspolitik setze um so internationalen
negativen Trends entgegenzusteuern. Im Zuge dessen wird Qualifizierung als Problemloser
auf dem Arbeitsmarkt gesehen. Arbeitslosigkeit
solle nicht einfach verwaltet werden, sondern
Arbeitswillige schneller neue Berufschancen ermöglichen.

Unter anderem ist dabei die Reform des Arbeitsmarktservices angesprochen worden. Jeder
Arbeitslose solle innerhalb von durchschnittlich 90 Tagen einen Job vermittelt bekommen.
Menschen im Alter über 50 würden von der jetzigen Regierung einen Rechtsanspruch auf
Weiterbildung über die Arbeitsmarktförderung bekommen, wenn innerhalb von acht Wochen
keine Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice gelinge.

Auch das Frühwarnsystem würde unter der schwarzblauen Regierung verbessert. Danach
sollten sich gekündigte Mitarbeiter sofort beim AMS melden, damit sie schnell die
Möglichkeit der persönlichen Betreuung bekommen können. Somit könne durch rasche
Qualifizierungsmaßnahmen noch während der Kündigungszeit eine drohende Arbeitslosigkeit
bekämpft werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit folgende

ANFRAGE

1.   Wie viele Menschen wären nach derzeitigem Stand der Arbeitslosigkeit in Österreich von
der ..90-Tage-Regelung" betroffen?

2.   Wie viele Frauen wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?

3.   Wie viele Männer wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?

4.    Wie viele Alleinerzieherinnen wären derzeit von der ..90-Tage-Regelung" betroffen?

5.   Welche Weiterbildungsmöglichkeiten würden für Menschen über 50 im Konkreten
geboten?

6.   Wer übernimmt die Haftung, wenn vom AMS dem Rechtsanspruch nicht nachgegangen
wird und keine Weiterbildung angeboten werden kann?

7.   Wer entscheidet, welche Weiterbildung Arbeitssuchende bekommen, die gekündigt
werden bzw. nach acht Wochen
nicht vermittelt worden sind?


8.   Welche Möglichkeiten werden Arbeitssuchenden geboten, um frei über die Annahme
einer bestimmten Weiterbildung (z. B. Computerkurs statt Schneiderperfektion)
entscheiden zu können?

9.   Welche Maßnahmen werden vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium gesetzt werden um
den "dünn gesäten" Arbeitsmarkt der ländlichen Regionen aufzubessern?

10. Inwiefern kann die Reform des AMS gegen fehlende Arbeitsplätze in ländlichen Regionen
wirken?

11. Welche Konsequenzen ergeben sich für Arbeitssuchende, die die
Weiterbildungsmöglichkeiten des AMS
a.   aus Schwerpunktgründen
b.   wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten
c.   persönlichen Gründen
d.   gesundheitlichen Gründen

e.   aufgrund schlechter infrastrukturellen Verbindung zum möglichen neuen Arbeitsplatz
nicht in Anspruch nehmen oder nehmen können?

12. Wie viele Menschen sind derzeit über 50 Jahre alt und berufstätig?

13. Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach für Arbeitssuchende dagegen, eine
Weiterbildung anzunehmen?

14. Wie viele
a.   Frauen
b.   Männer

c.    Alleinerzieherinnen
d.   Über 50-jährige Menschen

sind derzeit mehr als acht Wochen arbeitslos gemeldet, noch nicht vermittelt und würden
nach ihrer Reform in die Weiterbildung des Arbeitsmarktservices fallen?

15. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die seitens des Bundes für diese Reform des AMS
zur Verfügung gestellt würden?

16. Wie werden die Kompetenzverteilungen zwischen Land und Bund in Zukunft bezüglich
Struktur des AMS (Verwaltungsrat. Landesdirektorium. Regionalbeirat) nach der Reform
gestaltet sein?

17. Wann wird mit der Reform des AMS begonnen?

18. Wann wird die Reform voraussichtlich abgeschlossen sein?

19. Werden mit der Reform Personalreduktionen innerhalb des AMS verbunden sein? Wenn
ja. in welchem Ausmaß?

20. Aus welchen Ressourcen des österreichischen Budgethaushalts werden die finanziellen
Mittel für die Reform des AMS herangezogen?