2771/J XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dobnigg
und GenossInnen
an die Frau Bundesminister für Inneres
betreffend Verlässlichkeitsprüfungen
und Bewilligungspflicht bei der Haltung von
Gifttieren und
anderen gefährlichen Tieren
Wie aus der Presse
bekannt ist, musste von Polizeiorganen in Leoben am 19.09.2004 gegen
eine
Person eingeschritten werden, die mit zwei hochgiftigen Kobras in den Händen
auf die
Polizisten
losgegangen ist. Der Täter benützte die Kobra als „Waffe". Es ist auch
bekannt,
dass im Rotlichtmilieu und bei Skinheadgruppen derartige Schlangen gehalten
werden. Bei
der oben genannten
Amtshandlung bestand für alle Beteiligten Lebensgefahr.
Die derzeitigen
Gesetze weisen bezüglich Haltung, Sicherheit, Anforderungen und der Ver-
lässlichkeit des
Halter Lücken auf. Das am 01.01.2005 in Kraft getretene neue Bundestier-
schutzgesetz soll daher mit geeigneten Bestimmungen erweitert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher an die Frau Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1.
Haben Sie von diesem oben genannten Vorfall gehört?
2.
Sehen
Sie eine dringende Notwendigkeit, die Beamten zu schützen?
3.
Wenn
ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
4.
Kennen Sie die Ergänzungsvorschläge der Exekutivbeamten
zum Bundestierschutzgesetz?
5.
Falls ja, wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?
6.
Falls nein, werden Sie die zuständigen Beamten einladen,
um diese Vorschläge, Ergän-
zungen
und Probleme zu erörtern?
7.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag die Haltung von
Gifttieren (z.B. Schlangen) und anderen
gefährlichen
Tieren bewilligungspflichtig zu machen und regelmäßig behördliche Über-
prüfungen
durchzuführen.
8.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, die Halter bzw. die Betreuer
einer Verlässlichkeitsprüf-
ung zu unterziehen (ähnlich wie bei Inhabern von Waffenbesitzkarten)?
9.
Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass Halter einen
Befähigungsnachweis erbringen
müssten
(analog dem Waffengesetz)?
10.
Wie
stehen Sie zu dem Vorschlag, eigene Sicherheitsvorschriften bezüglich der
Verwahr-
ung der Tiere und des Raumes in dem sie
gehalten werden erbringen zu müssen?
11. Wie stehen Sie zu
dem Vorschlag, eine Kennzeichnung der Tiere und Nachvollzug ähnlich
wie bei Nutztieren (Rinderdatenbank) oder der
Chipverordnung (Hunde und Katzen) auf-
grund der besonderen Gefährlichkeit zu
verlangen?
12.
Sind Sie auch der Meinung, dass die Exekutivbeamten durch
diese genannten Verbesser-
ungsvorschläge einen
sichereren Dienst absolvieren könnten?
13.
Planen
Sie im Interesse der Sicherheit für die Bevölkerung eine Ergänzung und
Erweiter-
ung des Bundestierschutzgesetzes?
14.
Ist Ihnen und Ihren Beamten bekannt wie viele dieser
gefährlichen Tiere im Rotlichtmilieu
und bei
Skinheadgruppen existieren?
15.
Falls ja, um wie viele Tiere handelt es sich?
16.
Sehen Sie eine Gefährdung der Bevölkerung durch
gefährliche Tiere wie z.B. Kobras?
17.
Falls nein, warum nicht?
18.
Falls ja, was werden Sie dagegen tun?
19.
Sehen Sie eine Gefährdung der Exekutivbeamten durch
gefährliche Tiere wie z.B. Kobras?
20.
Falls nein, warum nicht?
21.
Falls ja, was werden Sie dagegen tun?