2812/J XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Puswald, Melitta Trunk, Christine Muttonen, Walter Posch

an die Justizministerin Karin Miklautsch
betreffend Gerichtsschließungen in Kärnten

Schon seit über zwei Jahren halten sich in Kärnten hartnäckig Gerüchte, wonach
sieben Gerichtsstandorte (Ferlach, St. Veit, Feldkirchen, Hermagor, Bleiburg,
Eisenkappel und Wolfsberg) aus Einsparungsgründen geschlossen werden sollten. Ein
internes Konzept aus dem Justizministerium (Präsidialsektion) mit dem vielsagenden
Titel „Kostenberechnung zur Gerichtsorganisation neu" bestätigt nun diese Gerüchte.
Laut den Ausführungen in diesem Papier, stehen die oben genannten
Gerichtsstandorte unmittelbar vor dem Aus.

Wenig überraschend werden die jüngst publik gewordenen Schließungspläne vom
Justizministerium in den letzten Wochen heftigst dementiert. Diese
„Verzweiflungsdementis" wecken allerdings böse Erinnerungen. Und zwar an die
vollmundigen Versprechungen von Bildungsministerin Gehrer und dem damaligen
Innenminister Strasser keinesfalls Studiengebühren einheben bzw. keinesfalls
Gendarmerieposten schließen zu wollen. Denn bereits kurze Zeit nach den
„Scheindementis" wurden die Studiengebühren eingeführt bzw. die ersten
Gendarmerieposten geschlossen.

Vieles deutet leider darauf hin, dass bei den geplanten Schließungen von
Gerichtsstandorten wieder eine ähnliche „Schmierenkomödie" wie bei den
Studiengebühren oder den Gendarmeriepostenschließungen inszeniert wird. Die
Bevölkerung in Kärnten ist durch das Auftauchen des „Geheimpapiers" aus dem
Justizministerium jedenfalls zutiefst verunsichert, denn das Zusperren der eingangs
erwähnten Gerichtsstandorte wäre nicht nur ein schwerer Schlag für den ländlichen
Raum in Kärnten, sondern auch eine massive Schlechterstellung der Kärntner
Bevölkerung in Sachen Zugangsmöglichkeit zu den rechtstaatlichen Institutionen. Um
endlich Klarheit in dieses Verwirrspiel rund um die im Raum stehenden
Gerichtsschließungen in Kärnten zu bringen, stellen die unterfertigenden
Abgeordneten nachfolgende

Anfrage

1.            Auf  wessen  Weisung   bzw.   Wunsch   hin  wurde  das  Arbeitspapier  der
Präsidialsektion    im    Bundesministerium    für    Justiz    mit    dem    Titel
„Kostenberechnung zur Gerichtsorganisation neu" erstellt?

2.            Wann    wird    die    in    diesem    Papier    erarbeitete    Strukturreform    der
österreichischen Gerichtsbarkeit umgesetzt?

 


3.             Sind sie der Meinung, dass die im Justizressort notwendigen Einsparungen
auch ohne die Schließung von Gerichtsstandorten in Österreich erreicht
werden können?

4.             Wenn ja, warum haben ihre Beamten dann ein Papier erstellt, das die
Schließung von zahlreichen Gerichtsstandorten in Österreich vorsieht?

5.             Wenn nein, welche Gerichtsstandorte in Österreich fallen binnen der nächsten
24 Monate ihren Einsparungsplänen zum Opfer?

6.             Laut dem Geheimpapier aus ihrem Ressort, werden in Kärnten demnächst
sieben Gerichtsstandorte (St. Veit, Feldkirchen, Ferlach, Hermagor, Bleiburg,
Eisenkappel und Wolfsberg) geschlossen. Gibt es dafür bereits einen Zeitplan?

7.             Wenn nein, warum nicht?

8.             Wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus?

9.             Können sie für die sieben - in Frage 6 - erwähnten Gerichtsstandorte in
Kärnten eine Bestandsgarantie für die nächsten fünf Jahre abgeben?

10.     Wenn nein, warum nicht?