2816/J XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Melitta Trunk und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufkündigung der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land Kärnten zur
Versorgung der Asylwerber

Im November 2004 hat der Kärntner Landeshauptmann die Aufkündigung der 15a-Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem Land Kärnten zur Versorgung von Asylwerbern verkündet und laut
diverser Medienberichte auch tatsächlich eingereicht. Haider begründete damals das Aussteigen aus
dem Vertrag damit, dass man über die Voraussetzungen getäuscht worden sei. Man sei von
maximal 16.800 Personen ausgegangen, die österreichweit unterzubringen seien. Tatsächlich wären
es aber 27.000 Personen.

Am 3. Februar 2005 hat es laut Aussage Haiders ein Gespräch mit der Bundesministerin für Inneres
Liese Prokop gegeben, in dem ihm bestimmte Zusagen gemacht wurden. Unter anderem soll
vereinbart worden sein, dass Kärnten im Jahr 2005 keine zusätzlichen Asylwerber aufnehmen muss.
Haider hat nach diesem Gespräch öffentlich angekündigt, das Kündigungsverfahren zu stoppen.

Nun hat Landeshauptmann Haider am 2. März 2005 abermals öffentlich mit der Aufkündigung der
15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten gedroht, wie die APA unter dem
Titel „Kärnten überlegt doch wieder Aufkündigung von 15a-Vereinbarung" berichtete:

Nun scheint alles wieder anders. Kärnten werde die 15a-Vereinbarung aufkündigen,
wenn Prokop jene Zusagen, die sie in einem Gespräch mit Haider gemacht habe, nicht
schriftlich bestätige, meinte Haiders Sprecher in der "Presse". Laut Haider hat Prokop
zugesichert, dass Kärnten im Jahr 2005 keine zusätzlichen Asylwerber aufnehmen müsse.
Das Innenministerium dementiert allerdings eine derartige Zusage. Prokop habe nun bis
zur nächsten Landeshauptleute-Konferenz am 25. Mai Zeit, so der Haider-Sprecher."
(APA-Meldung 748 vom 2. März 2005)

Der oberösterreichische Soziallandesrat Josef Ackerl erklärte zu Haiders Ankündigung am 3. März:

„Oberösterreich werde dieses Ping-Pong-Spiel - Vereinbarung ja, aufkündigen, doch
nicht, doch aufkündigen - jedenfalls nicht mitspielen, Jörg Haider kann sich jetzt schon
auf Widerstand gegen seine Versuche, die Innenministerin und die anderen Bundesländer
zu erpressen, einstellen.
... In der 15a-Vereinbarung zur Versorgung der Asylwerber ist
festgelegt, dass für die Grundversorgung der MigrantInnen, die das Erstverfahren positiv
abgeschlossen haben, die Bundesländer verantwortlich sind. Die Kosten teilen sich Bund
und Länder 60 zu 40. Haider hat schon einmal im heurigen Jahr die Aufkündigung der
Vereinbarung angedroht, nach einem Gespräch mit der Innenministerin und unter dem
Eindruck der angekündigten Einsprüche Oberösterreichs, Wien und Niederösterreich
dann aber eingelenkt. Seine neuerlichen Drohgebärden können nur als billiger Versuch
gewertet werden, sich mit dem Flüchtlingsthema aus seinem hausgemachten Affärensumpf
zu ziehen.... Seinen Morgengruß an die Niederösterreicher vom 16.2., als er meinte, er
würde die Vereinbarung ja eh längst akzeptieren, muss ich nun den Kärntner Menschen
zurückschicken
- sie öffnen hoffentlich ihre Augen früh genug und durchschauen die
Manöver ihres Vormannes!" schließt Ackerl." (OTS-Meldung 141 vom 3. März 2005)

Der Klubobmann der Kärntner Freiheitlichen, Ing. Kurt Scheuch, wiederum fomulierte am selben
Tag in einer eigenen Aussendung, dass die Vereinbarung bereits gekündigt wurde:

„... Aus diesem Grund hat der Landeshauptmann auch im Interesse des Landes die
15a-Vereinbarung gekündigt, weil es nicht einzusehen ist, dass statt der vereinbarten
16.000 Flüchtlinge plötzlich 27.000 Flüchtlinge zu versorgen sind." (OTS-Meldung 205
vom 3. März 2005)

 


Dieses Verwirrspiel über den Status der 15a-Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem
Bund zur Versorgung von Asylwerbern ist unzumutbar.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.   a) Wie lautet der genaue Inhalt der 15a-Vereinbarung zwischen dem Land Kärnten und dem
Bund zur Versorgung von Asylwerbern?

b)  Wann und mit wem wurde sie abgeschlossen?

c)      Wer hat sie unterzeichnet?

d)     Welche „Quoten" sind darin für das Land Kärnten vorgesehen?

2.   Ist  diese   15a-Vereinbarung  immer noch  aufrecht oder wurde  sie bereits  (einseitig)
gekündigt?

Falls sie bereits gekündigt wurde: Wann, durch wen und in welchem rechtlichen Rahmen
fand die Kündigung statt? Wie ist nun das weitere Prozedere, gibt es insbesondere
Einspruchsrechte und Fristen? (Bitte um detaillierte Angabe)

3.                  Wie ist allgemein das Verfahren zur Kündigung einer solchen 15a-Vereinbarung rechtlich
geregelt und wie läuft es in der Praxis ab (Fristen, Rechtsmittel, Einspruchsrechte usw.)?
(Bitte um detaillierte Angabe)

4.                  Ist Ihnen bekannt, dass der Kärntner Landeshauptmann öffentlich festgestellt hat, dass Sie
ihm im Rahmen eines Gesprächs am 3. Februar 2005 bestimmte Zusagen gemacht hätten,
insbesondere die Zusage, dass Kärnten im Jahr 2005 keine zusätzlichen Asylwerber
aufnehmen müsse?

5.                  Entspricht die Darstellung des Kärntner Landeshauptmannes der Wahrheit? Wurde ihm im
Rahmen dieses Gespräches tatsächlich verbindliche Zusagen gegeben, insbesondere jene,
dass Kärnten im Jahr 2005 keine zusätzlichen Asylwerber aufnehmen müsse?

Falls ja: Welche genauen Zusagen wurde dem Kärntner Landeshauptmann gegenüber
gemacht? (Bitte um detaillierte Angabe)

6.     Der Kärntner Landeshauptmann hat angekündigt, der Bundesministerin für Inneres bis zur
nächsten Landeshauptleute-Konferenz am 25. Mai 2005 „Zeit zu geben". Wie ist daher der
aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen dem Bund und Kärnten in dieser Frage und
welche weiteren Schritte werden von Seiten des Bundesministeriums für Inneres noch
gesetzt werden?