282/J XXII. GP
Eingelangt am 08.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Der Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen
an den Bundesminister Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten".
Die Regierung hat sich auf eine Ausweitung der
Öffnungszeiten im Handel mit einer
Aufhebung der derzeit gültigen Tagesrahmenzeiten geeinigt. Die Öffnungszeiten
werden
zwischen Montag 5.00 h bis Samstag 21.00 h freigegeben. Weiters wird die
Regelung nach §
22d Abs 2 ARG, die vorschreibt, dass nur jeden zweiten Samstag gearbeitet
werden darf,
abgeschafft. Insgesamt kommt es damit für die Handelsangestellten zu spürbaren
Verschlechterungen. Für die Handelsangestellten, die zu zwei Drittel
weiblich sind, wurden
von der Regierung keinerlei Begleitmaßnahmen genannt. Auch von adäquater
Entlohnung
oder der Einführung von Blockarbeitszeiten ist keine Rede. Umfragen der
Wirtschaftskammer belegen, dass 80 Prozent der Unternehmen sowie auch
die große
Mehrheit der Konsumenten mit der derzeitigen Regelung zufrieden sind. Es stellt
sich die
Frage, wem außer Großkonzernen die Liberalisierung der Öffnungszeiten nützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1) Sind flankierende Maßnahmen für die von der
Liberalisierung betroffenen
Handelangestellten geplant?
2) Wenn ja, welche?
3) Wenn nein, warum nicht?
4) Wird die Abendbeschäftigung von Handelsangestellten mit Zuschlägen abgegolten?
5) Wie wird die im Regierungsprogramm angekündigte
bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für die hier betroffene Gruppe der Handelsangestellten erreicht?
6) Wie viele Voll- und Teilzeitarbeitsplätze gab es vor
der Liberalisierung der Öffnungszeiten
1997 im Handel?
7) Wie viele Voll- und Teilzeitarbeitsplätze gab es nach
der Liberalisierung der
Öffnungszeiten 1997 im Handel?
8) Wie viele zusätzliche Voll- und Teilzeitarbeitsplätze
werden durch die kommende
Liberalisierung erwartet?
9) Wie hoch ist die erwartete Umsatzsteigerung durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten?
10) Wann ist eine Ausdehnung der Öffnungszeiten bei
Apotheken, öffentlichen
Dienstleistungen und Ämtern geplant?
11) Ist eine Liberalisierung des Berufszuganges und der
Berufsausübung im Bereich der
Freien Berufe geplant?
12) Wenn ja, wann?
13) Wenn nein, warum nicht?
14) Entspricht die vorgesehene ersatzlose Streichung des
§ 4 ÖZG „Sonderregelung für
bestimmte Tage", wodurch eine uneingeschränkte Ladenöffnung am 24. und 31.
Dezember
ermöglicht wird, der von der Regierung angekündigten besseren Vereinbarkeit von
Familie
und Beruf?
15) Inwiefern ist die geplante Änderung , wonach bei
„besonderem regionalen Bedarf von
den Landeshauptleuten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verordnet werden
darf, mit der
Ankündigung der Regierung, den arbeitsfreien Sonntag nicht anzutasten, zu
vereinbaren?
16) Planen Sie Maßnahmen, um eine weitere Ausdünnung der
Nahversorgung und die damit
verbundene Verschlechterung der Versorgungslage für ältere Menschen und
kinderreiche
Familien zu verhindern?
17) Wenn ja, welche?
18) Wenn nein, warum nicht?
19) Wie viele Handelsbetriebe wurden seit dem Jahr 2000
von Arbeitsinspektoraten überprüft,
wie viele Vergehen festgestellt?
20) Ist eine flächendeckende Überprüfung durch die Arbeitsinspektorate gewährleistet?
21) Wenn nein, was wird dagegen unternommen?
22) Kann man davon ausgehen, dass Sie mit den
Sozialpartnern Verhandlungen zu den
geplanten Gesetzesänderungen aufnehmen?
23) Wenn ja, wann?
24) Wenn nein, warum nicht?