282/J XXII. GP

Eingelangt am 08.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen

an den Bundesminister Wirtschaft und Arbeit betreffend „Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten".

Die Regierung hat sich auf eine Ausweitung der Öffnungszeiten im Handel mit einer
Aufhebung der derzeit gültigen Tagesrahmenzeiten geeinigt. Die Öffnungszeiten werden
zwischen Montag 5.00 h bis Samstag 21.00 h freigegeben. Weiters wird die Regelung nach §
22d Abs 2 ARG, die vorschreibt, dass nur jeden zweiten Samstag gearbeitet werden darf,
abgeschafft. Insgesamt kommt es damit für die Handelsangestellten zu spürbaren
Verschlechterungen. Für die Handelsangestellten, die zu zwei Drittel weiblich sind, wurden
von der Regierung keinerlei Begleitmaßnahmen genannt. Auch von adäquater Entlohnung
oder der Einführung von Blockarbeitszeiten ist keine Rede. Umfragen der
Wirtschaftskammer belegen, dass 80 Prozent der Unternehmen sowie auch die große
Mehrheit der Konsumenten mit der derzeitigen Regelung zufrieden sind. Es stellt sich die
Frage, wem außer Großkonzernen die Liberalisierung der Öffnungszeiten nützt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1) Sind flankierende Maßnahmen für die von der Liberalisierung betroffenen
Handelangestellten geplant?

2) Wenn ja, welche?

3) Wenn nein, warum nicht?

4) Wird die Abendbeschäftigung von Handelsangestellten mit Zuschlägen abgegolten?

5) Wie wird die im Regierungsprogramm angekündigte bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für die hier betroffene Gruppe der Handelsangestellten erreicht?

6) Wie viele Voll- und Teilzeitarbeitsplätze gab es vor der Liberalisierung der Öffnungszeiten
1997 im Handel?

7) Wie viele Voll- und Teilzeitarbeitsplätze gab es nach der Liberalisierung der
Öffnungszeiten 1997 im Handel?

8) Wie viele zusätzliche Voll- und Teilzeitarbeitsplätze werden durch die kommende
Liberalisierung erwartet?

9) Wie hoch ist die erwartete Umsatzsteigerung durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten?

 

10) Wann ist eine Ausdehnung der Öffnungszeiten bei Apotheken, öffentlichen
Dienstleistungen und Ämtern geplant?

11) Ist eine Liberalisierung des Berufszuganges und der Berufsausübung im Bereich der
Freien Berufe geplant?

12) Wenn ja, wann?

13) Wenn nein, warum nicht?

14) Entspricht die vorgesehene ersatzlose Streichung des § 4 ÖZG „Sonderregelung für
bestimmte Tage", wodurch eine uneingeschränkte Ladenöffnung am 24. und 31. Dezember
ermöglicht wird, der von der Regierung angekündigten besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf?

15) Inwiefern ist die geplante Änderung , wonach bei „besonderem regionalen Bedarf von
den Landeshauptleuten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit verordnet werden darf, mit der
Ankündigung der Regierung, den arbeitsfreien Sonntag nicht anzutasten, zu vereinbaren?

16) Planen Sie Maßnahmen, um eine weitere Ausdünnung der Nahversorgung und die damit
verbundene Verschlechterung der Versorgungslage für ältere Menschen und kinderreiche
Familien zu verhindern?

17) Wenn ja, welche?

18) Wenn nein, warum nicht?

19) Wie viele Handelsbetriebe wurden seit dem Jahr 2000 von Arbeitsinspektoraten überprüft,
wie viele Vergehen festgestellt?

20) Ist eine flächendeckende Überprüfung durch die Arbeitsinspektorate gewährleistet?

21) Wenn nein, was wird dagegen unternommen?

22) Kann man davon ausgehen, dass Sie mit den Sozialpartnern Verhandlungen zu den
geplanten Gesetzesänderungen aufnehmen?

23) Wenn ja, wann?

24) Wenn nein, warum nicht?