2826/J XXII. GP
Eingelangt am 05.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Aktualisierung der Liste „nicht entlehnbarer Objekte in den Museen des
Bundes"
Mit Erlass des BMfWuF, Z. 350.009-III/2/71 vom 18.1.
1971, publiziert im
Verordnungsblatt
Nr. 20/71, hat das damalige Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht und
Kunst eine Liste derjenigen Objekte des
Bundes veröffentlicht, die „wegen ihrer
Fragilität, ihres hohen Wertes oder ihrer hervorragenden Bedeutung"
von jeder
Entlehnung (unabhängig ob In- oder Ausland) ausgeschlossen sind. Bestandteil
dieser Liste waren ua. zahlreiche Werke von Albrecht Dürer, Rembrandt, Rubens,
Schiele, Klimt....................... um nur einige wenige Werke anzuführen. Ansuchen um
Entlehnung
der in der Liste aufgenommenen Objekte sind - wie der Erlass dazu
ausführt - „abschlägig zu bescheiden".
Im
Zuge des Verleihs zahlreicher Dürer-Werke durch die Albertina ist diese „Liste
nicht entlehnbarer Objekte" wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit
gelangt:
Obwohl der zitierte Erlass dem Vernehmen
nach niemals formell außer Kraft gesetzt
worden sein dürfte, ist im Rahmen der Ausgliederung der Bundesmuseen
offensichtlich auch keine Anpassung dieser
Liste an die „neue Museumslandschaft"
erfolgt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Ist
der in der Einleitung zitierte Erlass betreffend die „Liste nicht entlehnbarer
Objekte in den Museen des Bundes" noch gültiger Rechtsbestand? Falls ja,
warum und seit wann werden die Bestimmungen des entsprechenden
Erlasses aus dem Jahr 1971 nicht mehr angewendet?
2.
Das
Sammlungsgut wurde den einzelnen Bundesmuseen laut
Bundesmuseen-Gesetz als Leihgabe überlassen. Wurden bei der
Ausgliederung der Bundesmuseen Vorkehrungen getroffen, damit
Kunstwerke, die sich ursprünglich auf der „Liste" befanden, auch zu
Ausstellungszwecken nicht ausgeführt werden
dürfen und wenn ja, welche?
3.
Wenn
nein, warum gab es keine entsprechenden Vorkehrungen?
4.
Einer Aussendung Ihres Ressorts zufolge ist ein
Informationsschreiben an die
Direktoren
der Bundesmuseen geplant, „in dem diese über die korrekte
Vorgangsweise im
Zusammenhang mit dem Leihverkehr in das Ausland
informiert werden". Wie ist der genaue Wortlaut dieses Schreibens?
5.
Weiteren Medien berichten zufolge erwägen Sie
„Österreichs empfindlichste
Kunstwerke auf einen
Index zu setzen und für eine Ausfuhr generell zu
sperren" (Profil, 6.3.05). Ist
darunter eine Aktualisierung/Überarbeitung des
Erlasses aus dem Jahr 1971 zu verstehen?
6.
Wenn ja, bis wann soll dieser Index vorliegen? Wer wird
den Index erstellen?
Werden Sie dazu
Expertinnen heranziehen und wenn ja, welche?
7.
Wie viele Exponate wurden von den österreichischen
Bundesmuseen in den
Jahren 2000-2004 im
In- und Ausland verliehen? (bitte nach Jahren,
Bundesmuseen sowie nach in- und ausländischen Leihgaben gegliedert
anführen)
8.
Welche Kosten/Einnahmen sind dafür/daraus entstanden?
(bitte nach Jahren,
Bundesmuseen sowie
nach in- und ausländischen Leihgaben gegliedert
anführen)