2826/J XXII. GP

Eingelangt am 05.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Aktualisierung der Liste „nicht entlehnbarer Objekte in den Museen des

Bundes"

Mit Erlass des BMfWuF, Z. 350.009-III/2/71 vom 18.1. 1971, publiziert im
Verordnungsblatt Nr. 20/71, hat das damalige Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Unterricht und
Kunst eine Liste derjenigen Objekte des Bundes veröffentlicht, die „wegen ihrer
Fragilität, ihres hohen Wertes oder ihrer hervorragenden Bedeutung" von jeder
Entlehnung (unabhängig ob In- oder Ausland) ausgeschlossen sind. Bestandteil
dieser Liste waren ua. zahlreiche Werke von Albrecht Dürer, Rembrandt, Rubens,

Schiele, Klimt....................... um nur einige wenige Werke anzuführen. Ansuchen um

Entlehnung der in der Liste aufgenommenen Objekte sind - wie der Erlass dazu
ausführt - „abschlägig zu bescheiden".

Im Zuge des Verleihs zahlreicher Dürer-Werke durch die Albertina ist diese „Liste
nicht entlehnbarer Objekte" wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit gelangt:
Obwohl der zitierte Erlass dem Vernehmen nach niemals formell außer Kraft gesetzt
worden sein dürfte, ist im Rahmen der Ausgliederung der Bundesmuseen
offensichtlich auch keine Anpassung dieser Liste an die „neue Museumslandschaft"
erfolgt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.             Ist der in der Einleitung zitierte Erlass betreffend die „Liste nicht entlehnbarer
Objekte in den Museen des Bundes" noch gültiger Rechtsbestand? Falls ja,
warum und seit wann werden die Bestimmungen des entsprechenden
Erlasses aus dem Jahr 1971 nicht mehr angewendet?

2.             Das Sammlungsgut wurde den einzelnen Bundesmuseen laut
Bundesmuseen-Gesetz als Leihgabe überlassen. Wurden bei der
Ausgliederung der Bundesmuseen Vorkehrungen getroffen, damit
Kunstwerke, die sich ursprünglich auf der „Liste" befanden, auch zu
Ausstellungszwecken nicht ausgeführt werden dürfen und wenn ja, welche?

3.             Wenn nein, warum gab es keine entsprechenden Vorkehrungen?

4.             Einer Aussendung Ihres Ressorts zufolge ist ein Informationsschreiben an die
Direktoren der Bundesmuseen geplant, „in dem diese über die korrekte
Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem Leihverkehr in das Ausland
informiert werden". Wie ist der genaue Wortlaut dieses Schreibens?


5.             Weiteren Medien berichten zufolge erwägen Sie „Österreichs empfindlichste
Kunstwerke auf einen Index zu setzen und für eine Ausfuhr generell zu
sperren" (Profil, 6.3.05). Ist darunter eine Aktualisierung/Überarbeitung des
Erlasses aus dem Jahr 1971 zu verstehen?

6.             Wenn ja, bis wann soll dieser Index vorliegen? Wer wird den Index erstellen?
Werden Sie dazu Expertinnen heranziehen und wenn ja, welche?

7.             Wie viele Exponate wurden von den österreichischen Bundesmuseen in den
Jahren 2000-2004 im In- und Ausland verliehen? (bitte nach Jahren,
Bundesmuseen sowie nach in- und ausländischen Leihgaben gegliedert
anführen)

8.             Welche Kosten/Einnahmen sind dafür/daraus entstanden? (bitte nach Jahren,
Bundesmuseen sowie nach in- und ausländischen Leihgaben gegliedert
anführen)