2835/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Kosten häuslicher Gewalt

 

Das Europäische Netzwerk WAVE „Frauen gegen Gewalt“ hat festgestellt, dass männliche Gewalt gegen Frauen jährlich Milliarden der jeweiligen Haushalte verschlingt. Eine 1996/97 an der Universität Amsterdam durchgeführte holländische Pilotstudie hat ergeben, dass allein die Gewalt von Männern gegen die Partnerin im privaten Lebensbereich den niederländischen Staat pro Jahr wahrscheinlich über 150 Mio. Euro) kostet. Diese Kostenrechnung bezieht sich allein auf die häuslichen Gewalttaten durch den männlichen Beziehungspartner, die von den Autorinnen und Autoren der Studie als schwer bis sehr schwer eingestuft wurden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Frauen gelangen in Österreich jährlich zur gerichtlichen Verurteilung?
  2. Wie viele Taten von häuslicher Gewalt gegen Männer gelangen in Österreich jährlich zur gerichtlichen Verurteilung?
  3. Wie groß ist die Bandbreite des Strafausmaßes für Straftaten von häuslicher Gewalt gegen Frauen?
  4. Wie häufig werden die einzelnen, unterschiedlichen Kategorien des Strafausmaßes verhängt?
  5. Wie hoch sind die Kosten, die im Zuge der Strafverfahren in Verbindung mit häuslichen Gewalttaten jährlich entstehen?
  6. Verfügt das Bundesministerium für Justiz über die notwendigen statistischen Daten, um die Kosten und Folgekosten von häuslicher Gewalt gegen Frauen im Justizbereich einschätzen zu können?