2839/J XXII. GP

Eingelangt am 06.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Österreichischer Musikfonds

Dem Vernehmen nach wird derzeit an der Einrichtung eines
Österreichischen Musikfonds zur Förderung, Verwertung und
Verbreitung professioneller Musikproduktionen gearbeitet. Die konkreten
Aufgaben dieses Fonds werden mit der Förderung professioneller
Musikproduktionen mit österreichischer Prägung, der Verbesserung der
Kooperation mit Rundfunk- und Fernsehanstalten und einer
Schnittstellenfunktion für Musikinitiativen umschrieben. Angepeilt wird
damit die Attraktivierung des Musikstandorts Österreich und die
Erhöhung des Musik-Inlandsanteils.

Der Österreichische Musikfonds dürfte ein „Spitzenfinanzierungsfonds"
sein, der sich im wesentlichen an bereits erfolgreiche Produzentinnen
richten dürfte.

Der österreichische Musikfonds soll mit rund 600.000 € dotiert werden;
die tatsächlich zu vergebenden Mittel sollen rund 550.000 € betragen
und als Fördermittel für Zuschüsse zu Projektkosten für künstlerische
Produzenten zur Verfügung stehen.

Die konkrete Mittelaufteilung sieht vor, dass rund 350.000 € vom BKA
finanziert werden sollen; die restliche Summe von 250.000 € werden von
IFPI, AKM/GFÖM, Austro Mechana/SKE, FAF, ÖSTIG und
Veranstalterverband getragen.

Durch die maximale Förderhöhe mit 50.000 € pro Projekt ist davon
auszugehen, dass durch den österreichischen Musikfonds pro Jahr rund
10-20 Produktionen gefördert werden können.

Dem Vernehmen nach soll Kunststaatssekretär Morak den
österreichischen Musikfonds als Instrumentarium zur
Produzentenförderung verstehen; damit dient der Fonds offensichtlich
zur Förderung der Kreativwirtschaft. Kunststaatssekretär Morak hat in
der Vergangenheit mehrfach ausgeführt, dass die Kreativwirtschaft in
Ergänzung zur Kunstförderung und nicht in Beschneidung derselben
zum Einsatz kommen soll. Im konkreten Fall des österreichischen
Musikfonds ist daher die Zusammensetzung der Finanzierung von


besonderem Interesse: rund 58% der Mittel sollen vom BKA finanziert
werden, wobei davon auszugehen ist, dass es sich dabei um Mittel der
Kunstförderung handeln dürfte. Nur 15% der vorgesehenen
Finanzierungen kommen von Organisationen, die der Musikwirtschaft
zuzurechnen sind; die restlichen 27% sind Mittel der
Verwertungsgesellschaften und stammen damit direkt von den
Urheberinnen und Musikschaffenden. Weiters ist auffällig, dass
offensichtlich keine Mittel seitens des BMWA für dieses Projekt zur
Verfügung gestellt wurden.

Die maximale Fördersumme von 50.000 € pro eingereichtem Projekt
lässt auch die Zielsetzung einer Spitzenförderung klar erkennen. Es ist
fraglich, ob eine derartige Initiative - die offensichtlich weder auf
Breitenförderung, noch speziell auf Verbreitungshilfen zur Vielfalt der
bestehenden österreichischen Musikproduktion abzielt - den richtigen
Ansatz zur Förderung darstellt und die vielen in Österreich tätigen
Kreativen erreicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten dazu an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1.  Wann soll der Österreichische Musikfonds seine Tätigkeit beginnen?

2.  Ist der entsprechende Verein „Österreichische Musikförderung (Austrian Music Foundation/AMF) bereits gegründet?

3.          Warum werden die in Aussicht gestellten Finanzierungsmittel nicht im Rahmen bereits bestehender Fördereinrichtungen (wie z.B. Musikbeirat des BKA, GFÖM der AKM          ) mit vorhandenen Entscheidungs-, Verwaltungs- und Berichtsstrukturen vergeben?

4.  Ein nicht unbeträchtlicher Anteil an Finanzmitteln für den
österreichischen Musikfonds - nämlich mit rund 350.000 € mehr
als die Hälfte der Gesamtdotierung - soll vom BKA zur Verfügung
gestellt werden. Sind diese Mittel im Kunstbudget 2005 und 2006
bereits budgetiert?

5.    Wenn ja, in welchen Ansätzen?

6.          Wenn nein, aus welchen Budgetansätzen soll die Summe gedeckt werden? Wird es dadurch zu Kürzungen in den entsprechenden Ansätzen kommen? Wenn ja, wo und in welchem Ausmaß?

7.  Wie finanzieren die der Staatsaufsicht unterstellten Vereinsmitglieder des Österreichischen Musikfonds aus dem Kreis der Verwertungsgesellschaften ihre jeweiligen Anteile? Werden Tantiemengelder der Urheberinnen für die vorgesehene Spitzenförderung von Produzentinnen und juristischen Personen der Musikwirtschaft aus dem Österreichischen Musikfonds eingesetzt?

8.          Welche Genres sollen aus Mitteln des Österreichischen Musikfonds gefördert werden?

9.  Ist es richtig, dass beabsichtigt ist, hauptsächlich Popmusik-Produktionen zu fördern?

10.Der Österreichische Musikfonds beabsichtigt die Einsetzung einer Fachjury. Wer werden die Mitglieder der Jury des Österreichischen Musikfonds sein?

11.Hat diese Fachjury nur über die Förderwürdigkeit von Projekten zu befinden oder sind auch die Erfolgsaussichten der zu fördernden Projekte ein Kriterium?

12.„Könnte man Hits vorhersagen, gäbe es keine Krise der
Musikwirtschaft": Der Erfolg von Popmusik hängt bekanntlich
hauptsächlich von Reaktion und Kaufverhalten des Publikums ab. Oft müssen Repertoireverantwortliche in Tonträgerfirmen und Medien die Erfahrung machen, dass Fachleute von einer
Produktion begeistert sind und das Publikum trotzdem nicht kauft. Falls von der Jury des Österreichischen Musikfonds auch die Erfolgsaussichten einer eingereichten Produktion bewertet werden sollen - worauf auch die angeführten Kriterien wie u.a. die besonderen Verwertungsaussichten des Projektes und dessen besondere Nachhaltigkeit - hindeuten: was befähigt die Mitglieder der Jury im speziellen, diese schwierige Aufgabe zu meistern?

13.   Sind Ihnen aus den vergangenen drei Jahren Musikproduktionen bekannt, die durch die Förderung aus einem derartigen Fonds Erfolg gehabt hätten?

14.   Ist beabsichtigt, im Fall des wirtschaftlichen Erfolges einer
geförderten Produktion eine Rückzahlung der Förderungsmittel
vorzusehen, um diese Mittel dann weiteren Projekten zugute
kommen zu lassen?

15.   Wird die Funktion des Geschäftsführers des Vereins
„Österreichische Musikförderung" öffentlich ausgeschrieben
werden? Hat das BKA als nicht unmaßgeblicher Fördergeber des Österreichischen Musikfonds Mitspracherechte bei der Besetzung der Geschäftsführung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

16.   Dem Vernehmen nach soll die Administration des Österreichischen Musikfonds - und damit auch der eingesetzten Mittel des BKA - bei der GFÖM- Projekt pop! angesiedelt werden. Die Finanzierungsübersicht sieht einen Sachleistungsbeitrag von 40.000 € der AKM/GFÖM für diese Administration vor. Welche erfolgreichen Leistungen der Vergangenheit befähigen Ihrer Ansicht nach das Projekt pop! der AKM/GFÖM zur Verwaltung der Mittel?

17.   Der Verein AMF soll eine Schnittstellenfunktion für Musikinitiativen im Musikbereich innehaben. Nun existieren eine Reihe auch seitens des BKA geförderten Einrichtungen, die diese Funktion bereits seit Jahren erfolgreich wahrnehmen. Warum wird mit der Austrian Music Foundation AMF eine Konkurrenzorganisation zu bestehenden Strukturen geschaffen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen?