2866/J XXII. GP

Eingelangt am 07.04.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Skandal um Bt10-Mais-Verunreinigungen

 

Die Vertretung der Vereinigten Staaten von Amerika informierte die Europäische Kommission mit Schreiben vom 22.03.2005, dass möglicherweise gentechnisch veränderter Mais der Linie Bt10 in die EU-Mitgliedstaaten importiert wurde. Die EU-Kommission beklagte die verspätete und unzureichende Information durch die amerikanischen Behörden und hat diese Mitteilung an alle Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem weitergegeben. Am meisten "Anlass zur Sorge" besteht nach Angaben der EU-Kommission durch die Einfuhr von Lebens- und Futtermittel, die das unautorisierte Gen-Produkt enthalten. Die Kommission geht davon aus, dass über den Import von Bt11 zwischen 2001 und 2004 etwa 1000 Tonnen Bt10-Mais aus den USA nach Europa eingeführt wurden.

 

Weder in den USA noch in der EU ist Bt10-Mais zugelassen. Der Zuckermais aus Bt11 ist als Futtermittel seit 22. April 1998 (gem. Freisetzungsrichtlinie), als Maisderivat in Lebensmitteln seit 6. Febr. 1998 (gem. Verordnung über neuartige Lebensmittel) und seit dem 19. Mai 2004 in der EU als Lebensmittel zugelassen. Derzeit läuft auch ein Genehmigungsverfahren zum Anbau von Bt11-Mais in der EU. Ein Nachweisverfahren für Bt11-Mais ist in der EU verfügbar, weil ein gentechnisch verändertes Produkt die Zulassung nur erhält, wenn vom Antragsteller Kontrollproben, Referenzmaterial und Nachweisverfahren zur Verfügung stehen. Über ein Nachweisverfahren für Bt10-Mais verfügen die Überwachungsbehörden der Gemeinschaft daher zur Zeit nicht.

 

Die GVO-Maislinien Bt-10 und Bt-11 haben Gemeinsamkeiten, sie unterscheiden sich aber insbesondere in einem Gen: Die Maislinie Bt-11 enthält ein Gen, das die Bildung des Bt-Toxins in der Maispflanze bewirkt sowie ein weiteres Gen, durch das der Mais unempfindlich gegen ein bestimmtes Herbizid (Unkrautbekämpfungsmittel) wird. Die Maislinie Bt-10 enthält zusätzlich zu den Genen des Bt-11-Maises ein Gen, das eine Resistenz gegen das Antibiotikum Ampicillin vermittelt. In der EU werden gv-Pflanzen, die dieses Markergen (Resistenz gegen Ampicillin) besitzen, nicht mehr für eine kommerzielle Nutzung freigegeben.


 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Wann wurden Sie von der EU-Kommission über die möglichen Bt10-Importe informiert und welche Maßnahmen haben Sie nach dem Bekanntwerden dieser illegalen Importe ergriffen?

 

2.             Welche Vorsorge-Maßnahmen haben Sie getroffen, damit keine mit Bt10-Mais verunreinigten Lebens- und Futtermittel nach Österreich gelangen?

 

3.             Sind mit Bt-10 verunreinigte Futter- und Lebensmittel nach Österreich importiert worden?

 

4.             Sind derzeit in der AGES Nachweismethoden für die Feststellung einer Kontamination von Lebens- und Futtermittel mit Bt10 verfügbar?

 

5.             Gab es Untersuchungen von Lebens- und Futtermitteln auf Bt10 und wenn ja, was war das Ergebnis?

 

6.             Für welche GVO-Konstrukte existieren derzeit in Österreich Nachweismethoden und welche Maßnahmen ergreifen Sie, damit die Methoden-Entwicklung verbessert wird?

 

7.             Wie viele öffentlichen Mittel stehen in Österreich für den Nachweis von GVO bei Saatgut, Futter- und Lebensmitteln insgesamt zur Verfügung (bitte um je nach Produkt getrennte Angaben)?

 

8.             Wer wird die Schäden, die durch die GVO-Kontaminierung durch Bt10 entstanden sind, tragen?

 

9.             Welche Vorschläge werden Sie auf EU-Ebene einbringen, um in Hinkunft zu verhindern, dass nicht genehmigte GVO’s in den EU-Raum und damit auch nach Österreich gelangen?

 

10.        Werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass in Zukunft für Maisimporte aus den USA eine Garantie für die Nicht-Kontamination mit Bt-10 bzw.  anderen in der EU nicht zugelassenen GVO-Sorten gegeben werden muss, wie dies auch schon von Importeuren in Bezug auf die GVO-Sorte „Starlink“ gefordert wurde? Wenn nein, warum nicht?

 

11.        Sowohl die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA auch der Internationale Codex Alimentarius haben sich gegen Ampicillin Resistenzgene ausgesprochen. Werden Sie sich auf diese Tatsache beziehen, wenn es darum geht das Importverbot für Bt176 in Österreich aufrecht zu erhalten?

 

12.        Werden Sie sich aufgrund der Tatsache, dass der nicht zugelassene Bt10-Mais in den USA jahrelang mit dem Bt11-Mais vermischt wurde und eine Verunreinigung mit Bt10 nicht nachgewiesen werden kann, auf EU-Ebene für einen Importstop von Bt11 einsetzen? Wenn nein, warum nicht?