2870/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Maßnahmen gegen Feinstaub
Eine aktuelle
Bewertung der Gesundheitsauswirkungen von Feinstaub durch die Weltgesund-
heitsorganisation
(WHO) hat klar gezeigt, dass eine erhöhte PM1O-Belastung zu vermehrten
Erkrankungen des Atmungs- und des Herz-Kreislaufsystems führt. Dadurch kann es
zu einer
signifikanten Verminderung der
Lebenserwartung kommen.
Über den Server der
Landes-Umwelt-Informationssystem (LUIS) der Steiermark
können
die täglichen Messwerte abgerufen werden. Dabei wird deutlich, dass Graz eine
be-
sondere
Belastungssituation zu verzeichnen hat.

Dem zuständigen Stadtsenatsmitglied, SPÖ
Vizebürgmeister Walter Ferk, ist es gelungen, im
letzten Budget 20 Millionen Euro für
Maßnahmen gegen diese Belastungen auszuverhandeln.
Damit werden die Busse der Stadt mit Partikelfiltern ausgestattet und es
gibt auch ein eigenes
Förderprogramm, um die PKW mit Partikelfiltern auszustatten. Derzeit wird mit
den Grazer
Taxigruppen ebenfalls über den Einbau von Partikelfiltern verhandelt. Aus
diesem Feinstaub-
Fonds werden auch weitere Attraktivierungsmaßnahmen für den
öffentlichen Verkehr, unter
anderem die Verlängerungen der
Straßenbahnlinien 4 und 6, finanziert. Das ist lokal möglich.
Die Stadt Graz hat sich in diesem
Zusammenhang an die Steiermärkische Landesregierung
mit
dem Ersuchen gewandt, dass partikulär Fahrverbote an jenen Tagen, an welchen es
höchs-
te Belastungen gibt
für Dieselkraftfahrzeuge ohne Partikelfilter verhängt werden können.
Die Antwort des zuständigen ÖVP Landesrates kann
nachstehender APA Meldung entnom-
men
werden:
Feinstaub: Steirischer Landesrat für Erhöhung der Richtwerte
APA452 5 CI 0210 II Siehe APA323/28.02 28.Feb 05
Umwelt/Gesetze/Österreich/Wien
Feinstaub: Steirischer Landesrat für Erhöhung der Richtwerte
UtL: VP-Seitinger: "Wünsche mir 100 statt 50 Mykrogramm-Grenze"
Graz (APA) - Der steirische
Umweltlandesrat Johann Seitinger (V) erklärte am
Montag,
Fahrverbote wären bei
der Feinstaub-Problematik sinnlos. Er meinte im Pressefoyer nach der
Landesregierungssitzung weiters, die
Richtwerte seien "vor zwei Jahren von Menschen ge-
macht worden, die sicher nicht wussten, was sie tun". Sein Wunsch
wäre es, statt wie derzeit
50 künftig 100 Mykrogramm pro Kubikmeter Luft als Richtwert zuzulassen:
"Das wäre um-
zusetzen", so Seitinger. Der Umweltreferent kündigte an, man werde das
auch auf EU-Ebene
zu einem Thema machen.
Im Raum Graz ist bereits nach zwei
Monaten des Jahres der Feinstaub-Belastungsrahmen
ausgeschöpft. Seitinger hielt dem entgegen, die Steiermark habe mit einem 62
Punkte-
Maßnahmenpaket
eine Vorreiterrolle eingenommen, die von vielen EU-Regionen und Städten
kopiert würde. Laut
den steirischen Grünen seien von den zahlreichen Punkten allerdings erst
drei erfüllt.
Seitinger
kritisierte, dass vor zwei Jahren die Feinstaub-Richtwerte von 150 auf 50
Mykrogramm abgesenkt worden seien. Dies sei
ohne Grundlagen geschehen. Es sei ein Fak-
tum, dass "die Feinstaubmengen quantitativ zurückgehen". Einer
eventuellen Klage der Um-
weltschutzorganisation Global 2000 sehe er locker entgegen, denn man
habe sich ja an die
Gesetze gehalten. Die spezielle Wetterlage könne er nicht ändern, sagte der
Landesrat. Auf
die Journalistenfrage, ob er denn darauf reagieren könne, meinte Seitinger:
Fahrverbote für
Dieselautos würden nichts bringen, die Kontrollen seien schwierig. (Schluss)
pek/af
Der Bericht der Projektgruppe
„Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark"
hat Empfehlungen bzw. Maßnahmen
zur Feinstaubreduktion erarbeitet.
Mit dem Beschluss Nr. 1653
aus der 65. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages
vom 16. November 2004 hat der Stmk. Landtag beschlossen:
„1) Das von der Steiermärkischen
Landesregierung in ihrer Sitzung vom 11.10.2004 be-
schlossene
„Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark mit den Kapiteln Verkehr,
Industrie
und Gewerbe, diffuse Immissionen, Landwirtschaft und Hausbrand wird begrüßt
und
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2)
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
dieses Programm nach Maßgabe
der finanziellen
Möglichkeiten gleichwertig mit seinen 62 Maßnahmen fristgerecht umzuset-
zen.
3)
Der Steiermärkische Landtag hält den Ausbau des öffentlichen
Verkehrs für besonders
prioritär.
Die Steiermärkische Landesregierung wird daher zur Sicherstellung der
erforderli-
chen Finanzierung des
öffentlichen Verkehrs (inkl. S-Bahn) aufgefordert
3.1.
an die Bundesregierung heranzutreten, dass der Bundesanteil
für die städtische Infrastruk-
tur (Straßenbahnvorhaben, Verhandlungspartner BMF) analog den Forderungen
anderer öster-
reichischer
Landeshauptstädte ein Drittel der Gesamtinvestition beträgt und die
Förderanteile
des Bundes für den Betrieb des öffentlichen Personennah- und
Personenregionalverkehrs (§§
24, 26 ÖPNRVG) für neue Leistungen wieder auf 50 % erhöht werden;
3.2.
in den künftigen Landesvoranschlägen dafür Sorge zu
tragen, dass die erforderlichen
Landesanteile sowohl
zur Sicherstellung der notwendigen Investitionen in die Schieneninfra-
struktur als auch zur Sicherstellung des Betriebes des öffentlichen Verkehrs
vorgesehen wer-
den.
4) Die Steiermärkische Landesregierung wird
aufgefordert, das Ergebnis der periodisch vor-
gesehenen Evaluierung des
Feinstaubprogramms sowie über den Erfolg der jeweils eingeleite-
ten Maßnahmen im Wege des
Landesumweltberichtes dem Steiermärkischen Landtag zu be-
richten."
Trotz dieser Beschlusslage negiert der steirische
Umweltlandesrat notwendige Maß-
nahmen zur Feinstaubreduktion im Großraum Graz.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachfolgende
ANFRAGE
1.
Sind Sie der Meinung des steirischen ÖVP Umweltlandesrates,
dass der
Richtwert
künftig auf 100 Mykrogramm pro Kubikmeter Luft angehoben
werden
soll?
2.
Wie beurteilen sie die Forderung des steirischen ÖVP
Landesrates betref-
fend die Anhebung des
Richtwertes aus gesundheitspolitischer Sicht?