2881/J XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in
Österreich im Jahr 2004"
Mit
der Anfragebeantwortung 1762/AB XXII.GP vom 16.07.2004 wurden die Fragen aus
Sicht der Fragesteller zum Teil unvollständig beantwortet. Der generelle
Hinweis, dass die
Nennung von Firmen bzw. Produktnamen aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich
ist, muss allerdings weiter hinterfragt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei (Gläschenkost),
Babymilch) wurden im Jahr 2004 in Österreich
durch die
Lebensmittelaufsichtsorgane gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche
um namentliche Bekanntgabe)?
2.
Wie
viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2004 durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
3.
Auf welche Stoffe wurden
die Proben (Produkte) jeweils analysiert
(Aufschlüsselung der
einzelnen Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?
Wurde dabei jeweils auch auf Nitrat,
Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle,
Bakterien untersucht? Wenn nein,
warum nicht?
4.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von
Säuglingsnahrung im
Jahr
2004 (Aufschlüsselung auf festgestellte Stoffe, Grenzwertüberschreitungen
und Produkte)? Wie
viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich,
verdorben, verfälscht, falsch bezeichnet oder wertgemindert
beurteilt? Wie viele
und welche Produkte verstießen gegen die
LMKVO?
5.
Was
ergab dazu jeweils bei Rückständen etc. die Risikobewertung durch die
AGES?
6.
Welche
behördlichen Maßnahmen mussten nach den gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)? Gegen
welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde verstoßen?
7.
Wurde
dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher
Bestimmungen für Säuglingsnahrung
überprüft? Wenn nein, warum nicht?
8.
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese
Überprüfungen?
9.
Warum wurde (s. Einleitungstext) 2004 Säuglingsnahrung
nur auf „Chlormequat"
untersucht?
10.
Welche Produkte wurden dabei untersucht? Was ergaben
konkret die Analysen
durch
die AGES? Wie lauteten jeweils die Analyseergebnisse (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
11.
Welche 13 Produkte waren positiv? Welcher Anteil an
„Chlormequat" wurde
jeweils festgestellt
(Ersuche um namentliche Angabe)?
12.
Bei
welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des
Rückstandhöchstwertes (Ersuche um
namentliche Bekanntgabe)?
13. Was ergab
dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
14. Gab es in Folge eine gezielte
nachfassende Kontrolle bei diesen Produkten auf
Chlormequat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauten die
Untersuchungsergebnisse?
15.
Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2004 in
Anspruch genommen und
andere
Mitgliedstaaten über Rückstände etc. informiert? Wenn ja, welche
Produkte bzw. Stoffe betraf dies?
16.
Wie viele Proben Säuglingsnahrung sollen 2005 im Rahmen
des Proben- und
Revisionsplanes
gezogen und analysiert werden?
17. Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analyse erfolgen?
18.
Welche
Bestimmung des DSG verbietet die Nennung von Produkten (Namen)
und Firmen, deren Produkte (Lebensmittel)
analysiert wurden?
19.
Welche
Bestimmung des DSG verbietet die Nennung von Produkten (Namen)
und Firmen, deren Produkte entgegen den
Kennzeichnungsbestimmungen
gekennzeichnet oder falsch bezeichnet waren?
20.
Welche
Bestimmung des DSG verbietet die Nennung von Produkten (Namen)
und Firmen, bei deren Produkte
Grenzwertüberschreitungen festgestellt oder
nicht zugelassene Stoffe (z.B. Pestizide) festgestellt wurden?
21.
Welche Bestimmung des DSG verbietet die Nennung von
Produkten (Namen)
und
Firmen, deren Produkte durch die AGES als
gesundheitsschädlich beurteilt
wurden?