2882/J XXII. GP

Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Beschwerden nach dem Privatfernsehgesetz"

Das Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privates Fernsehen erlassen werden
(Privatfernsehgesetz - PrTV-G) sieht im § 61 die Möglichkeit einer Beschwerde vor, die bei
Regulierungsbehörde der „Kommunikationsbehörde Austria - KommAustria" einzubringen
ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.  Wie oft entschied seit Inkrafttreten des Privatfernsehgesetzes die Regulierungsbehörde
von Amts wegen über Verletzungen von Bestimmungen dieses Bundesgesetzes?

2.              Was war jeweils Gegenstand dieser Entscheidungen?

3.              Welche Entscheidungen wurden jeweils getroffen, welche Maßnahmen wurden in
diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?

4.              Wie viele Beschwerden von Personen, die behaupteten durch Verletzungen von
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes unmittelbar geschädigt worden zu sein, wurden
seit Inkrafttreten des Privatfernsehgesetzes an die Regulierungsbehörde
herangetragen?

5.              Auf welche Rechtsverletzungen wurden jeweils diese Beschwerden gestützt?

6.              Welche Entscheidungen wurden jeweils durch die Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?


7.             Wie viele Beschwerden von Personen mit Wohnsitz im Versorgungsgebiet des
Rundfunkveranstalters wurden unter Unterstützung von mindestens 120 Personen an
die Regulierungsbehörde herangetragen?

8.             Auf welche Rechtsverletzungen wurden jeweils diese Beschwerden gestützt?

9.             Welche Entscheidungen wurden jeweils durch die Regulierungsbehörde getroffen,
welche Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang jeweils angeordnet?

10.      Wie beurteilt das Ressort bzw. beurteilen Sie in Anbetracht der Rechtslage und der
vorliegenden Entscheidungen der Regulierungsbehörde diese
Beschwerdemöglichkeit?

11.      Sehen Sie einen Reformbedarf?
Wenn ja, worin liegt dieser?

12.  Wie und wo wurden die vorliegenden Entscheidungen der Regulierungsbehörde
veröffentlicht?