2884/J XXII. GP
Eingelangt am 12.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „E-Commerce-Gesetz (ECG) - Vollziehungsdefizite"
Die
Beantwortung der Anfrage 3746/J XXI. GP vom 17.04.2002 war aus Sicht der
Fragesteller nicht zufrieden stellend. Die
Situation im E-Commercebereich hat sich allerdings
nur geringfügig verbessert, gesetzliche Bestimmungen (z.B.
Informationspflichten) werden
weiterhin nicht eingehalten, obwohl der Online-Handel in der EU bzw. in den
Mitgliedsstaaten ständig weiter zunimmt. In
Österreich stagnieren allerdings die E-Commerce
Umsätze. Die Sicherheitsstandards der österreichischen Onlineshops
liegen nach der
BITKOM Studie weit hinter denen der deutschen MitbewerberInnen. Dies könnte
auch der
Grund dafür sein.
„Laut BITKOM Studie ist der Umsatz im elektronischen
Handel in Deutschland im Jahr 2004
um 76 Prozent
auf 202,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit 89
Prozent entfällt der Großteil des Umsatzes auf Transaktionen zwischen
Unternehmen
(Business-to-Business). Der Online-Handel mit Privatkunden
(Business-to-Business) stieg
2004 um 74 Prozent auf 22,3 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2008 wird der
E-Commerce-
Umsatz in Deutschland nach Schätzungen der Marktforscher auf rund 670
Milliarden Euro
steigen, 89,4 Milliarden Euro davon entfallen auf das Privatkundengeschäft.
Wie die letzten Auswertungen in Österreich zeigten, werden trotz der
EU-Verpflichtung
Mindestsicherheitsstandards einzuhalten,
diese von der Mehrheit der E-Commerce-Betreiber
ignoriert.
Nach
den Marktanalysen von E-Rating liegen die Onlineumsätze österreichischer Anbieter
für das Jahr 2004 im Konsumbereich bei
etwas über 1,3 Mrd. EUR (nach 1 Mrd. EUR 2003).
Die Statistik Austria liegt bei ihren veröffentlichten Zahlen zwar immer
ein Jahr zurück (zu
2004 liegen also noch keine Zahlen vor),
die Angaben von E-Rating von 2003 wurden jedoch
zuletzt bestätigt. 1,3 Mrd. EUR entsprechen etwa 4 % des
österreichischen
Einzelhandelsvolumens, damit muss von Stagnation im Onlinehandel, auf niederem
Niveau
gesprochen werden." (ARGE-Daten)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die absolut unbefriedigenden Ergebnisse des
E-Commerce-Check (Web-
Shops) der ARGE-Daten
sowie die letzten diesbezüglichen Tests bekannt?
2.
Wenn ja, was haben Sie (bzw. Ihr Vorgänger) als
ressortzuständige Ministerin
unternommen bzw.
werden Sie unternehmen, um die Einhaltung des ECG
sicherzustellen?
3.
Haben Sie selbst (bzw. Ihr Vorgänger) bislang eine
Überprüfung der AGB 's von
Webshops bzw. der
Einhaltung des E-Commerce-Gesetzes durch die Sektion
Konsumentenschutz oder durch eine andere Einrichtung in Auftrag gegeben?
4.
Wenn ja, welche Branchen sollten überprüft werden?
Liegen bereits Ergebnisse vor
und wenn ja, wie
lauten diese?
5.
Wenn nein, weshalb nicht? Werden Sie nun eine solche
Überprüfung durchführen
lassen?
6.
Haben Sie (bzw. Ihr Vorgänger) in diesem Zusammenhang
den VKI bereits mit
Klagsführungen (z.B.
UWG-Klagen) beauftragt?
7.
Wenn
nein, weshalb nicht? Werden Sie dies nun nachholen?
8.
Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass in der Zukunft die gesetzlichen
Bestimmungen des ECG durch „Web-Shops"
in Österreich auch eingehalten werden?
9.
Haben
Sie die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner und
Bezirkshauptfrauen) über diese „Webdefizite" informiert und von Ihrem
Weisungsrecht auf Vollzugsmaßnahmen
(Kontrollen) Gebrauch gemacht?
10.
Wenn
nein, weshalb nicht? Werden Sie dies nun nachholen?
11.
Müssten
die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmänner und
Bezirkshauptfrauen) - ohne Weisung - von sich aus bei Verletzungen des E-
Commerce-Gesetzes tätig werden?
12. Wenn nein, weshalb nicht?
13.
Wenn ja, welche Maßnahmen haben diese Behörden bislang
ergriffen? Welche
Ergebnisse liegen
vor?
14.
Werden Sie für eine eigene Behörde zur Kontrolle des
Internets bzw. der Einhaltung
des ECG eintreten?
15. Wenn nein, warum nicht?
16.
In welchen EU-Mitgliedsstaaten wurden dafür eigene Behörden
(z.B. Frankreich)
eingerichtet?
17.
Hat sich aus Ihrer Sicht das Herkunftslandsprinzip der
E-Commerce-Richtlinie
bewährt?
18. Wenn ja, wie begründen Sie dies?
19. Wenn nein, warum nicht? Welche
konkreten Einwendungen gibt es?
20. Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Sicherheitsstandards bei
österreichischen Anbietern (Webshops) zu
erhöhen?