2922/J XXII. GP

 

 

Eingelangt am 15.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter und GenossInnen

an die Frau Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz, Frau Ursula Haubner

betreffend   Auszahlung von Fördermittel an den RFJ unter der Bedingung
der Zahlung von € 15.000 an die FPÖ unter der Führung von
Fr. Haubner It. Bericht der Zeitschrift FORMAT:

Die Wochenzeitschrift FORMAT deckt in ihrer Ausgabe 15/2005 auf Seite 19 auf,
dass Sie als damalige geschäftsführende Bundesobfrau der FPÖ sowie (schriftlich
ausdrücklich festgehalten) auch in Ihrer damaligen Funktion als Staatssekretärin im
BM für Familien, Generationen und Konsumentenschutz sich mit Vereinbarung vom
5.11.2003 (schriftlich auf dem Briefpapier der FPÖ) verpflichtet haben,

         als Staatssekretärin „dafür Sorge zu tragen, dass dem Ring Freiheitlicher
Jugend die über ein Förderansuchen beantragten Gelder raschest ausbezahlt
werden"
und dafür

         der Ring Freiheitlicher Jugend „im Gegenzug bestätigt (...), sofort nach
erfolgter Auszahlung bzw. Erhalt der obigen Förderung, mindestens EURO
15.000,-- als Teilzahlung der FPÖ Bundespartei zukommen zu lassen."

FORMAT berichtet weiters, dass bis zum Abschluss dieser Vereinbarung der RFJ mit
der Ausschüttung von Fördermittel in Höhe von € 116.000 gerechnet hatte, sich aber
„Haupt quer legte".

Nachdem in den letzten Tagen - insbesondere durch die Anfragen des SPÖ
Klubobmannes Dr. Josef Cap - offenbar wurde, dass die FPÖ Bundespartei
Millionenschulden hat, ist die Frage der Verquickung von öffentlicher Funktion als
Staatssekretärin und der Funktion als geschäftsführende Bundesparteiobfrau der
FPÖ bei der bisherigen Geldbeschaffung der FPÖ nicht nur von öffentlichem
Interesse, sondern auch im Zusammenhang mit den verpflichtenden
Amtshandlungen in dem nunmehr von Ihnen als Ministerin alleine geführten
Bundesministeriums (Sachverhaltsdarstellung bei den Strafverfolgungsbehörden,
Untersuchung der Aktabwicklung bei der Auszahlung der Förderungen an den RFJ
im Zusammenhang ungesetzlicher Interventionen der damaligen Staatssekretärin)
eine klare Frage der Vollziehung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Frau Ursula Haubner
nachstehende

Anfrage:

1.      Ist die in der Zeitschrift FORMAT, Ausgabe 15/2005, Seite 19, als Faksimile
wiedergegebene Vereinbarung zwischen Ihnen und RFJ-Bundesobmann Mag.
Johann Gudenus, datiert mit dem 5.11.2003 tatsächlich abgeschlossen worden?

 

 

 

 

 


2.                        Ist es richtig - wie FORMAT im gleichen Artikel berichtet -, dass vor dieser
Vereinbarung vom 5.11.2003 BM Mag. Herbert Haupt eine Anweisung der vom
RFJ beantragten Fördermittel nicht durchgeführt hat, da „aus seiner Sicht einige
Kriterien nicht erfüllt“
gewesen sind?

3.                        Ist die in dieser Ausgabe der Zeitschrift FORMAT abgedruckte Äußerung Ihres
Pressesprechers „Da die FPÖ bis 2002 für den RFJ eine Vorfinanzierung auf die
gesetzliche Förderung übernommen hatte, wurde die Refundierung aus Mitteln
dieser gesetzlichen  Förderung  korrekterweise   vereinbart"   richtig   wieder-
gegeben?

4.           Wenn   Frage   3.   verneint wird:   Welche  Aussage   hat  Ihr   Pressesprecher
gegenüber dem FORMAT abgegeben?

5.                        Bedeutet die Aussage Ihres Pressesprechers, dass der RFJ zwar Fördergelder
für   die   laufende   Jugendarbeit   (konkrete   Projekte)   beantragt   hatte,   in
Wirklichkeit aber diese Steuergelder teilweise statt für laufende Ausgaben im
Sinne des § 7 Abs 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz {„verbandliche und pro-
jektbezogene Jugendarbeit von parteipolitischen Jugendorganisationen") für die
Rückzahlung von alten Schulden aus der Zeit bis 2002 bei der FPÖ Bundespartei
gebraucht und verwendet hat?

6.                        Wurden die Förderansprüche des RFJ von diesem an die FPÖ Bundespartei als
Forderung abgetreten (Zession)?

7.                        Wenn Frage 6. bejaht wird: ist eine solche Abtretung von Ansprüchen aus
Förderungen nach dem Bundes-Jugendförderungsgesetz für Altschulden trotz
der Widmung für die „verbandliche und projektbezogene Jugendarbeit von
parteipolitischen Jugendorganisationen" zulässig?

8.                        Wieso haben Sie in Kenntnis des Umstandes, dass ein Teil der beantragten
Fördermittel des RFJ nicht für die „ verbandliche und projektbezogene Jugend-
arbeit im Sinne des § 7 Abs 2 Bundes-Jugendförderungsgesetz des laufenden
Jahres Verwendung findet, nicht die Auszahlung sofort gestoppt oder zumindest
die Kürzung um den Teilbetrag von € 15.000 und im Folgejahr um die Höhe der
bekannten Schulden bei der FPÖ von € 57.827,76 veranlasst?

9.                        War Ihnen zum Zeitpunkt der Vereinbarung (5.11.2003) bekannt, dass die FPÖ
Bundespartei Bankschulden hatte?

10.                Wenn die Frage 9. bejaht wird: in welcher Höhe?

11.                Sind Sie als (geschäftsführende) Obfrau der FPÖ Bundespartei jemals durch
einen Parteitag entlastet worden?

12.                Wenn die Fragen 9. bejaht und die Frage 11. verneint werden: Ist Ihnen
zumindest   nunmehr   bewusst,   dass   Sie   mit   dieser   Vereinbarung   und
nachfolgender Durchführung der Auszahlung der Förderung an den RFJ auf
einen Akt in Vollziehung der Gesetze derart Einfluss genommen haben, dass Sie
gleichzeitig einen Vermögensvorteil bei der FPÖ Bundespartei im Umfang der
Zahlung von € 15.000 und 2004 über die Restdifferenz auf € 57.827,76
veranlasst haben?

13.                Ist es so, dass mit Zahlung der Förderung durch Ihr Bundesministerium an den
RFJ und der Weiterzahlung von € 15.000 vom RFJ an die FPÖ Bundespartei


gemäß Vereinbarung zwischen Ihnen und Mag. Gudenus vom 5.11.2003, der
mögliche Verbindlichkeitenstand der FPÖ Bundespartei, für den Sie als
vormalige Obfrau mangels Entlastung (Frage 11.) persönlich haften könnten,
reduziert wurde?

14.                Ist Ihnen der Tatbestand des § 302 StGB über den Amtsmissbrauch („Ein
Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu
schädigen,  seine Befugnis,  im Namen des Bundes,  eines Landes,   eines
Gemeindeverbandes,   einer   Gemeinde   oder   einer   anderen   Person   des
öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte
vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren zu bestrafen") und darüber hinaus der Umstand bekannt,
dass die herrschende Judikatur auch politische Verantwortungsträger (z. B.
Minister,     Staatssekretäre,  Landesräte,  amtsführende Stadträte, geschäfts-
führende Gemeinderäte etc.) zum Kreis der „Beamten" iS des § 302 StBG zählt?

15.                Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit der Bedingung der Zahlung von € 15.000 an die
FPÖ Bundespartei für den Umstand der Flüssigmachung der Förderungen bei
Ihrem Bundesministerium ungesetzlich gehandelt haben könnten?

16.                Haben Sie bereits die verpflichtende Inkenntnissetzung der Strafverfolgungs-
behörden (zuständige Staatsanwaltschaft) mittels einer Anzeige gegen Ihre
Person durchgeführt?

17.                Wenn Sie die Frage 16. verneinen: warum nicht?

18.                Warum sind Sie im Lichte des Bekanntwerdens der Verquickung der Funktionen
als vormalige (geschäftsführende) Bundesobfrau der FPÖ mit den Amtsge-
schäften  als vormalige  Staatssekretärin  und  nunmehrige  Bundesministerin
(Umleitung von Steuergelder via Förderungsgeldauszahlung an den RFJ und
weiter an die FPÖ-Parteikasse) noch nicht von Ihrer Regierungsfunktion zurück-
getreten?

19.                Wann werden Sie deswegen zurücktreten?