2930/J XXII. GP
Eingelangt am 19.04.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Kaipel
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend mangelhafte
Ausschreibung der neuen Polizeiautos durch die Bundesbeschaff-
ungs-Gesellschaft
m.b.H. (BBG)
Gegen die Beschaffung von bis zu
12.000 neuen Polizeiautos, die im Jahr 2004 von der
Bundesbeschaffungs-Gesellschaft (BBG) ausgeschrieben wurde, hat der
französische Auto-
hersteller
Renault beim Bundesvergabeamt (BVA) einen Nachprüfungsantrag eingebracht.
Der Beschwerde wurde
stattgegeben. Eine Neuausschreibung ist notwendig. Es besteht - laut
Artikel der Tageszeitung „Die Presse"
vom 7. April 2005 - der Verdacht, dass die von der
BBG verlangten
Ausschreibungskriterien auf den deutschen Autoproduzenten VW zuge-
schnitten gewesen sein könnten. Noch vor dem Beginn der Ausschreibung
präsentierte der
damalige Innenminister Ernst Strasser im Oktober 2004 die frisch lackierten
neuen Polizei-
autos der Öffentlichkeit - allesamt von VW.
So wurde z.B. in der
Ausschreibung eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h
oder ein Kofferraum-Volumen von mindestens 800 Liter verlangt. Diese Kriterien
wurden -
Zufall
oder nicht? - von VW erreicht und von den übrigen Herstellern haarscharf
verfehlt.
Das Bundesvergabeamt
meldete jedenfalls „Zweifel an der nutzungsorientierten Ausrichtung"
mancher Ausschreibungs-Forderung an.
Laut obigem Presse-Artikel sieht man
im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr: Eine
weitere
dilettantisch kriminelle' Ausschreibung ..."
Aufgrund dieser mangelhaften Ausschreibung
der BBG richten die unterzeichneten Abgeord-
neten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
Anfrage
1.
Warum muss die oben erwähnte Ausschreibung für die
Beschaffung der neuen Polizei-
autos wiederholt
werden?
2.
Welche
Beschwerden wurden von wem gegen die Ausschreibung im Detail vorgebracht?
3.
Wie
hat das Bundesvergabeamt im Einzelnen warum entschieden?
4.
War
VW bei der Erstellung der Ausschreibungskriterien in irgendeiner Weise - und
wenn
ja, wie - einbezogen?
5.
Wenn nein, warum wurden dann im Jahr 2004 nur
VW-Polizeiautos öffentlich als neu
designte
Polizeiautos präsentiert? Sahen Sie bzw. die BBG in dieser Tatsache keinerlei
Problem? Wenn ja,
welches und wie wurde damit umgegangen?
6.
Was waren die sachlichen Gründe dafür, dass von der BBG
vorgegeben wurde, dass ein
Polizeiauto gerade
eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 174 km/h haben muss?
7.
Was waren die sachlichen Gründe dafür, dass von der BBG
vorgegeben wurde, dass der
Kofferraum eines
Polizeiautos mindestens 800 Liter vorweisen muss?
8.
Was waren die sachlichen Gründe für die Festlegung der
jeweiligen „Muss-Forderungen"
für die Größe des
Hubraums, des Tankinhalts oder für die Kraftstoffart?
9.
Welche „Mindestaußenlänge" für die Polizeiautos wurde
warum und aufgrund welcher
sachlicher Gründe
vorgegeben?
10. Welche weiteren Fahrzeug-Kriterien
wurden von der BBG warum vorgegeben?
11.
Ab welcher Autolänge hat die Polizei keinen Image-Schaden
zu erleiden und warum
nicht?
12.
Wie würde sich ein solcher Image-Schaden aufgrund zu
kurzer Autos genau bemerkbar
machen?
13.
Wie wurde dieser Image-Schaden und die nötige Autolänge,
um eben diesen Image-
Schaden abzuwenden,
genau und mit welchen Ergebnissen von wem erforscht?
14.
Wie lange muss das Dienstauto eines österreichischen
Finanzministers mindestens sein,
damit für diesen kein
Image-Schaden entsteht?
15. Wie lange ist Ihr Dienstauto?
16.
Wann wird die neue Ausschreibung stattfinden und welche
Ausschreibungs-Kriterien wer-
den warum und wie
abgeändert sein?
17.
Wieviele
Polizeiautos werden für welchen Zeitraum angeschafft? (Bitte begründen Sie die
Anzahl und den Zeitraum.)
18. Ab wann werden die Polizeiautos
mit welcher Verspätung geliefert werden?
19.
Welcher
finanzielle und sonstige Schaden ist durch diese doppelte Ausschreibung und die
Lieferverspätung entstanden bzw. wird entstehen?
20.
Die BBG argumentierte noch im Dezember 2004, dass im
Falle einer verspäteten
Lieferung
die Einsatzbereitschaft nicht vollends gewährleistet sei und eine Gefährdung
der
Sicherheit vorliege. Wer konkret argumentierte so wo und wie? Wer ist nun
aufgrund
der
großen Verspätung aufgrund der mangelhaften Ausschreibung für die nicht
vollends
gewährleistete
Einsatzbereitschaft und die Gefährdung der Sicherheit verantwortlich?
Welche Konsequenzen
haben Sie daraus gezogen bzw. werden Sie ziehen?
21.
Laut
obigem Presse-Artikel sieht man im Innenministerium „derzeit nur eine Gefahr:
Eine
weitere dilettantisch kriminelle'
Ausschreibung ..." Haben Sie auf diesen massiven
Vorwurf, der wohl so nicht im Raum stehen gelassen werden kann,
reagiert? Wenn ja, wie
konkret? Wenn nein, warum nicht?
22.
Welche
diesbezügliche Kommunikation mit welchem Ergebnis gab es zwischen dem Fin-
anzministerium und/oder der BBG einerseits und dem Innenministerium
andererseits?
23.
Welche Ermittlungsschritte haben Sie konkret mit welchem
Ergebnis unternommen, um
dem Verdacht der
„kriminellen" Ausschreibung nachzugehen?